Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen

Die ungeprüfte Zwischenberichterstattung wurde in Übereinstimmung mit den in der Europäischen Union anwendbaren International Financial Reporting Standards (EU-IFRS, IAS 34) und dem liechtensteinischen Recht erstellt. Der Halbjahresabschluss wurde auf der Basis der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Jahresabschlusses 2025 erstellt.

Neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards

Seit dem 1. Januar 2026 sind die folgenden neuen und revidierten Standards und Interpretationen in Kraft und haben keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Jahresrechnung der VP Bank Gruppe:

• Jährliche Verbesserungen IFRS Accounting Standards-Volume 11 zu IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 (Inkrafttreten 1. Januar 2026)

• IFRS 9/IFRS 7: Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Inkrafttreten 1. Januar 2026)

• IFRS 9/IFRS 7: Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen (Inkrafttreten 1. Januar 2026)

Zurzeit bestehen keine weiteren neuen oder geänderten IFRS respektive Interpretationen, die für die VP Bank Gruppe einen wesentlichen Einfluss haben. Die Einführung von IFRS 18 betreffen die Darstellung und Angaben im Abschluss und wird Änderungen auf den Ausweis, die Zusammenfassung der Ergebnisse sowie auf die Offenlegungen im Anhang haben. Das Konzernergebnis sowie das Eigenkapital bleiben unverändert. Die Umsetzung von IFRS 18 erfolgt auf den 1. Januar 2027.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der Verwaltungsrat hat den Halbjahresbericht an seiner Sitzung vom 18. August 2026 behandelt, genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.

Rechtsfälle

Die VP Bank Gruppe ist im Rahmen des ordentlichen Bankgeschäfts in verschiedene rechtliche Verfahren involviert. Das rechtliche und regulatorische Umfeld, in dem sich die VP Bank Gruppe bewegt, birgt erhebliche Prozess-, Compliance-, Reputations- und andere Risiken im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen und regulatorischen Verfahren. Die Auswirkungen dieser Verfahren auf die finanzielle Stärke bzw. die Profitabilität der VP Bank Gruppe sind abhängig von Verfahrensstand und -ausgang. Die VP Bank Gruppe hat für die Überwachung und die Steuerung dieser Risiken entsprechende Prozesse, Berichte und Gremien eingesetzt. Zudem bildet sie für laufende und drohende Verfahren Rückstellungen, wenn sie die Wahrscheinlichkeit eines finanziellen Vermögens­abflusses höher einschätzt als die Wahrscheinlichkeit, dass dieser nicht eintritt. In vereinzelten Fällen, in denen sich der Betrag nicht verlässlich abschätzen lässt, z.B. aufgrund des frühen Stadiums oder der Komplexität eines Verfahrens oder anderer Faktoren, wird keine Rückstellung gebildet, sondern es kann eine Eventual­verbindlichkeit ausgewiesen werden. Die nachfolgend beschriebenen Risiken sind gegebenenfalls nicht die einzigen, denen die VP Bank Gruppe ausgesetzt ist. Zusätzliche, gegenwärtig unbekannte Risiken oder derzeit als unwesentlich eingeschätzte Risiken und Verfahren können ebenfalls Einfluss auf den künftigen Geschäftsverlauf, das operative Ergebnis und die Aussichten der VP Bank Gruppe haben.

Im Fall vor dem High Court of Justice in London hat dieser der VP Bank (Schweiz) AG Anfang 2020 eine Zivilklage zugestellt. Die VP Bank AG ist ebenfalls Beklagte und erhielt die Klage im März 2020. Hauptbeklagter ist ein ehemaliges Organ eines ausländischen Rentenfonds. Dieser soll in seiner Funktion unrechtmässig Vertriebs­entschädigungen für Investmentfonds entgegen­genommen haben. Die Klage richtet sich gegen mehr als 40 Beklagte, darunter verschiedene andere Banken und Einzelpersonen, welche Zahlungen abgewickelt oder Vertriebs­entschädigungen entrichtet hatten. Der VP Bank AG und der VP Bank (Schweiz) AG wird eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht vorgeworfen. Auch hätten sie bei der Abwicklung der fraglichen Zuwendungen von mindestens USD 46 Mio. mitgewirkt, sodass sie für den entstandenen Schaden eine ausservertragliche Solidarhaftpflicht zu übernehmen hätten. Die VP Bank Gruppe bestreitet die Vorwürfe und den Gerichtsstand. Zwei beklagte Schweizer Banken haben den UK-Gerichtsstand rechtskräftig erfolgreich bestritten.

Aktuell erachtet die VP Bank Gruppe das Risiko eines Vermögensabflusses im oben genannten Fall als gering, weshalb keine Rückstellungen gebildet wurden.

Wichtigste Fremdwährungsumrechnungskurse

Für die wichtigsten Währungen galten nachstehende Umrechnungskurse:

Veränderungen

Stichtagskurse

Durchschnittskurse

Stichtagskurse

Durchschnittskurse

30.06.2026

30.06.2025

31.12.2025

H1 2026

H1 2025

2025

Laufendes Jahr

Vorjahr

Laufendes Jahr

Vorjahr

USD/CHF

0.8068

0.7960

0.7923

0.78684

0.86222

0.83052

2 %

1 %

–5 %

–9 %

EUR/CHF

0.9222

0.9344

0.9304

0.91781

0.94155

0.93706

–1 %

–1 %

–2 %

–3 %

SGD/CHF

0.6237

0.6250

0.6162

0.61575

0.65101

0.63527

1 %

–0 %

–3 %

–5 %

HKD/CHF

0.1029

0.1014

0.1018

0.10056

0.11065

0.10653

1 %

1 %

–6 %

–9 %

GBP/CHF

1.0705

1.0908

1.0654

1.05837

1.11766

1.09396

0 %

–2 %

–3 %

–5 %