3. Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungs­grundsätze

3.1 Konsolidierungsgrundsätze

Voll konsolidierte Gesellschaften

Die konsolidierte Rechnung umfasst die Abschlüsse der VP Bank AG, Vaduz, sowie derer Tochtergesellschaften, die alle als eine wirtschaftliche Einheit dargestellt werden. Tochter­gesellschaften, die direkt oder indirekt von der VP Bank Gruppe kontrolliert werden, sind konsolidiert. Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an welchem die Kontrolle übergeht, und zu dem Zeitpunkt dekonsolidiert, an dem die Kontrolle endet.

Methode der Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Acquisition Methode. Dabei wird das Eigenkapital der konsolidierten Gesellschaft zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Gründung mit dem Buchwert der Beteiligung bei der Muttergesellschaft verrechnet.

­Nach der Erstkonsolidierung werden Veränderungen aus der Geschäftstätigkeit, welche in der Abrechnungsperiode im Periodenergebnis der Konzernrechnung enthalten sind, den Gewinn­reserven zugewiesen. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäfte werden bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung eliminiert.

3.2 Allgemeine Grundsätze

Erfassung und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Die VP Bank Gruppe erfasst finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten grundsätzlich dann, wenn sie Vertragspartei der vertraglichen Bestimmungen eines Instruments wird. Die VP Bank Gruppe bucht einen übertragenen finanziellen Vermögenswert oder einen Teil eines finanziellen Vermögens-werts aus, wenn der Käufer im Wesentlichen alle Risiken und Chancen des Vermögenswerts oder einen wesentlichen Teil der Risiken und Chancen übernommen hat. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn sie erloschen ist, das heisst, wenn die im Vertrag festgelegte Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder abgelaufen ist oder die Verbindlich­keit anderweitig für eine Ausbuchung in Frage kommt.

Abgrenzung der Erträge

Erträge aus Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht wurde. Vermögensverwaltungs­gebühren, Depotgebühren und ähnliche Erträge werden anteilsmässig während der Dauer der Dienstleistung erfasst. Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt und erfasst. Dividenden werden bei Zahlungseingang erfasst.

Fremdwährungsumrechnung

Funktionale Währung und Präsentationswährung:

Der konsolidierte Finanzbericht wird in Schweizer Franken (CHF) präsentiert.

Für die Erstellung der Konzernrechnung werden die auf eine Fremdwährung lautenden Bilanzen der Konzern­gesellschaften zu Stichtagskursen in CHF umgerechnet. Für Positionen der Erfolgs­rechnung, des sonstigen Ergebnisses und der Geldfluss­rechnung gelangen Durchschnittskurse für die Berichtsperiode zur Anwendung. Umrechnungs­differenzen, die sich aus den Veränderungen der Wechselkurse vom Jahres­anfang bis zum Jahresende und der Abweichung zwischen dem Jahreserfolg zu Durchschnittskursen und zu Endkursen ergeben, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Inland versus Ausland

Ab 1. Januar 2025 gilt aufgrund der Änderungen von liechtensteinischen Regulatorien ausschliesslich Liechtenstein als «Inland». Bis 31. Dezember 2024 war die Schweiz miteinbezogen.

3.3 Finanzinstrumente

Allgemein

Die VP Bank Gruppe unterteilt die Finanzinstrumente, zu denen auch herkömmliche finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie Eigenkapitalinstrumente gehören, wie folgt:

  • über die Erfolgsrechnung zu verbuchende Finanzinstrumente («fair value through profit or loss (FVTPL)») – Handelsbestände und Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value
  • Finanzinstrumente, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
  • Finanzinstrumente zum Fair Value mit Erfassung der Wertänderungen und Wertminderungen in der Gesamtergebnisrechnung («fair value through other comprehensive income (FVTOCI)»)

Die Zuordnung der Finanzinstrumente erfolgt zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung nach den Kriterien von IFRS 9.

Handelsbestände

Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden zum Fair Value bewertet. Short Positionen in Wert­schriften werden als Verpflichtungen aus Handelsbeständen ausgewiesen. Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste werden nach Abzug der zugehörigen Trans­aktionskosten im Erfolg aus dem Handelsgeschäft erfasst. Zinsen und Dividenden aus dem Handelsgeschäft werden im Erfolg aus dem Handelsgeschäft erfasst.

Der Fair Value basiert auf notierten Marktpreisen, wenn ein aktiver Markt vor­handen ist. Falls kein aktiver Markt vorhanden ist, wird der Fair Value anhand von Kursnotierungen von Händlern oder externen Preismodellen festgelegt.

Finanzinstrumente, bewertet zu fortgeführten Anschaffungs­kosten

Anlagen, bei welchen die Zielsetzung darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte bis zur Endfälligkeit zu halten, um damit vertragliche Zahlungsströme zu erzielen, und bei denen die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme einzig Zinsen sowie die Rückzahlung von Teilen des Nominalwerts beinhalten, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Eine zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Finanz­anlage unterliegt dem unten­stehenden Prozess zu den Wertberichtigungen für Kreditrisiken. Wenn eine Wert­minderung eingetreten ist, wird der Buchwert erfolgswirksam über die Position «Wertberichtigungen auf Kreditrisiken» auf den erzielbaren Betrag reduziert.

Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht erfasst und im Erfolg Zinsgeschäft unter der Position «Zinsertrag aus Finanzinstrumenten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten» ausgewiesen.

Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value (FVTPL)

Finanzinstrumente, welche die oben genannten Voraus­setzungen nicht erfüllen, werden zum Fair Value bilanziert. Ein daraus resultierender Erfolg wird im Erfolg Finanzanlagen unter der Position «Erfolg auf Finanzinstrumenten, bewertet zum Fair Value» ausgewiesen.

Sofern die Kriterien gemäss IFRS 9 erfüllt sind, kann ein Finanzinstrument bei seiner erstmaligen Erfassung auch zu dieser Kategorie designiert und entsprechend bilanziert werden. Liquide Eigenkapitalinstrumente, die benchmark-orientiert mit mittelfristigem Anlagehorizont gesteuert werden, werden zum Fair Value über die Erfolgsrechnung (FVTPL) bewertet.

Zinsen und Dividenden werden im Erfolg Finanzanlagen unter den Positionen «Zinsertrag aus Finanzinstrumenten FVTPL» und «Dividendenertrag aus Finanzinstrumenten FVTPL» ausgewiesen.

Finanzinstrumente zum Fair Value mit Erfassung der Wertänderungen und Wertminderungen in der Gesamtergebnisrechnung (FVTOCI) für Equity Instrumente

Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten werden in der Bilanz zum Fair Value angesetzt. Wert­veränderungen werden erfolgs­wirksam erfasst, ausser in den Fällen, in denen die VP Bank Gruppe entschieden hat, diese zum Fair Value mit Erfassung der Veränderung im sonstigen Gesamtergebnis («at fair value through other comprehensive income, FVTOCI») anzusetzen.

Bei illiquiden Eigenkapitalinstrumenten (Private Equity) sowie Anlagen in High Dividend Einzelaktien wird die OCI-Option angewandt, was eine erfolgsneutrale Bewertung zum Fair Value (FVTOCI) zur Folge hat. Bei diesen Investments steht die langfristige Wertgenerierung im Vordergrund.

Dividenden werden im Erfolg aus Finanzanlagen unter der Position «Dividenden aus Finanzinstrumenten FVTOCI» ausgewiesen.

Banken- und Kundenausleihungen

Forderungen gegenüber Banken und Kunden werden bei erstmaliger Erfassung zu effektiven Kosten bewertet, was dem Fair Value bei Gewährung der Ausleihungen entspricht. Die Folge­bewertung erfolgt zu amortisierten Anschaffungskosten, wobei die Effektivzinsmethode angewandt wird. Zinsen auf nicht überfälligen Ausleihungen werden periodengerecht abgegrenzt und nach der Effektivzinsmethode im Erfolg Zinsgeschäft ausgewiesen.

Die Buchwerte von Forderungen, für die Micro Fair Value Hedge Accounting angewandt wird, werden um die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Fair Value Änderungen angepasst.

Wertberichtigungen für Kreditrisiken nach IFRS 9 «­Impairment»

Grundlagen der Modellierung erwarteter Kreditverluste

Gemäss dem internationalen Rechnungslegungs­standard IFRS 9 «Finanzinstrumente» werden sämtliche Positionen der Aktivseite, die einem potenziellen Kreditrisiko unterliegen und nicht bereits erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, einer dieser drei Stufen zugeordnet:

  • Stufe 1 (Performing)
  • Stufe 2 (Underperforming)
  • Stufe 3 (Nonperforming)

Die betroffenen Finanzinstrumente werden bei Abschluss bzw. Kauf zunächst als Performing eingestuft (Stufe 1). Erhöht sich das Kreditrisiko der betroffenen Finanzinstrumente während der Laufzeit signifikant, gilt die Position als Underperforming (Stufe 2). Ist eine Gegenpartei ausgefallen oder erscheint eine weitere Zahlung unwahrscheinlich, ist die Anlage als Nonperforming einzustufen (Stufe 3).

Für die Stufe 1 ist der erwartete Kreditverlust aus Kredit­ereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate zu berechnen und zu verbuchen, bei den Stufen 2 und 3 dagegen über die Restlaufzeit des Instruments hinweg.

Der erwartete Kreditverlust nach IFRS 9 muss einen unverzerrten und wahrscheinlichkeits­gewichteten Betrag darstellen, der durch Beurteilung einer Reihe möglicher Szenarien sowie unter Berücksichtigung des Zeitwerts ermittelt wurde. Ausserdem sind alle verfügbaren Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle sowie zukünftige Bedingungen angemessen zu berücksichtigen.

Umsetzung von IFRS 9 «Impairment» bei der VP Bank Gruppe

Erfasst werden alle Aktivpositionen, die einem potenziellen Kreditrisiko unterliegen, sofern sie nicht bereits erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden. Dazu gehören insbesondere Forderungen gegenüber Kunden und Banken, Finanzanlagen, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, Forderungen aus Geldmarktpapieren und flüssige Mittel. Ebenfalls davon betroffen sind Ausserbilanzpositionen wie Kreditsicherungs- und Gewährleistungsgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen.

Die Modellierung von erwarteten Kreditverlusten erfolgt bei der VP Bank Gruppe nach spezifischen Segmenten der Bilanz. Bei der Segmentierung wird insbesondere unterschieden, ob ein externes oder internes Rating vorliegt.

Bei Positionen mit einem externen Rating von Moody’s oder Standard & Poor’s wird dieses als Hauptkriterium für die Stufenzuordnung verwendet. Stufe 1 gilt grundsätzlich bei Investment Grade, entsprechend den internen Vorgaben. Verschiebt sich ein Rating ausserhalb des Investment Grade Bereichs bzw. ausserhalb der Vorgaben für Banken oder Finanzanlagen, gilt nach durchgeführter Überprüfung Stufe 2. Liegt gemäss externen Ratingagenturen ein Ausfall vor, fällt das Instrument in Stufe 3.

Für Positionen mit internem Rating der VP Bank Gruppe wird auf einen allfälligen Zahlungs­verzug der Schuldnerin oder des Schuldners bezüglich Zinsen oder Amortisation abgestellt. Ab 31 Tagen Zahlungsverzug fällt eine Position in die Stufe 2, ab 90 Tagen in die Stufe 3. Ergänzend wird für die Stufen­zuordnung eine Verschlechterung des internen Ratings oder eine Einstufung als Kredit mit erhöhtem Ausfallrisiko verwendet.

Bei Positionen ohne internes oder externes Rating, zu denen in erster Linie Überzüge (ein allfälliger Zahlungsverzug der Schuldnerin oder des Schuldners bezüglich Zinsen und Amortisation) zählen, dienen die Kriterien für die Stufen­zuordnung über 30 bzw. 90 Tage oder eine Einstufung als Kredit mit erhöhtem Risiko (bei Bedarf Aufnahme in die Watchlist). Ergänzend werden für diese Positionen allfällige Unterdeckungen berücksichtigt.

Bei Positionen, bei denen eine finanzielle Sicherheit oder eine Garantie eines Dritten vorliegt, der über ein externes Rating verfügt, wird das Kreditrisiko des Kreditnehmers durch jenes des Garantiegebers bzw. des Dritten ersetzt (Substitutionsansatz).

Die Modellierung der erwarteten Kreditverluste («expected credit loss (ECL)») erfolgt bei der VP Bank Gruppe grundsätzlich auf Stufe Einzelgeschäft und auf der Basis verschiedener Risikoparameter (insbesondere Ausfall­wahrscheinlichkeit, Erlösquote, Forderungsbetrag und Diskontsatz).

Sofern möglich wird für die Bestimmung der Ausfall­wahrscheinlichkeiten auf externe Daten zurückgegriffen. Dies ist insbesondere bei Vorliegen eines externen Ratings der Fall. Interne Ratings werden näherungsweise auf externe Ratingklassen abgebildet. Für die Bestimmung der Erlösquote wird in erster Linie auf die Besicherung des Kredits abgestellt. Bei unbesicherten Forderungen mit externem Rating werden marktgängige Annahmen getroffen.

Alternativ zu einer getrennten Ermittlung von Ausfall­wahrscheinlichkeit und Erlösquote kann zur ECL-Berechnung ein pauschaler Ansatz für einzelne Portfolios angewandt werden. Dies betrifft in erster Linie Lombardkredite. Die VP Bank Gruppe verwendet in diesen Fällen eine kombinierte Verlustrate (Loss Rate).

Die VP Bank Gruppe verwendet bei der Schätzung des ECL neben Vergangenheits- und Gegenwartsinformationen auch vorausschauende Informationen, insbesondere Prognosen über die zukünftige ökonomische Entwicklung.

Für Positionen mit externem Rating wird der ECL zunächst auf Grundlage konjunktur­unabhängiger Parameter geschätzt. Der Einbezug vorausschauender Informationen baut auf bestehenden Frühwarnsystemen und Anpassungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten auf. Ausserdem werden Rating Outlooks berücksichtigt.

Für Positionen mit internem Rating wird der ECL ebenfalls auf der Basis vorausschauender, konjunkturabhängiger Parameter berechnet. Bei Hypothekarkrediten und zuge­hörigen Eventualverbindlichkeiten beispielsweise betrifft dies in erster Linie die Erlösquote. Auf diese Weise werden mögliche Veränderungen der Immobilienpreise abgebildet.

Die ECL-Berechnung basiert auf einem Basis-Szenario und zwei Alternativ-Szenarien, welche unterschiedliche makro­ökonomische Zustände abbilden. Das Basis-Szenario widerspiegelt die zukünftige ökonomische Entwicklung, welche als am wahrscheinlichsten eingeschätzt wird, während ein Up- und ein Down-Szenario eine relative Verbesserung bzw. Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Situation darstellen. Die angenommenen Eintrittswahrscheinlichkeiten des Up- und des Down-Szenarios sind identisch.

Verpflichtungen gegenüber Banken und Kunden

Verpflichtungen gegenüber Banken und Kunden werden zu amortisierten Anschaffungskosten bilanziert, wobei die Effektivzinsmethode angewandt wird. Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt und nach der Effektivzinsmethode im Erfolg Zinsgeschäft ausgewiesen. Im Rahmen des Micro Fair Value Hedge Accounting werden gesicherte Verbindlichkeiten um die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Fair Value Änderungen angepasst.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden zum Fair Value bewertet und in der Bilanz ausgewiesen. Der Fair Value wird anhand von Börsennotierungen oder Optionspreis­modellen ermittelt. Realisierte bzw. unrealisierte Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam verbucht. Terminkomponenten von Swaps werden im Erfolg aus Zinsgeschäft ausgewiesen.

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)

Die VP Bank Gruppe setzt gemäss Risikopolitik der Gruppe bestimmte Derivate für Absicherungs­geschäfte ein. Aus ökonomischer Sicht gleichen sich die gegenläufigen Bewertungseffekte aus dem Grund- und dem Sicherungs­geschäft aus. Da diese Geschäfte aber nicht den strengen und spezifischen IFRS-Richtlinien entsprechen, kommt es buchhalterisch zu einer asymmetrischen Abbildung der Wertveränderungen von Grund- und Sicherungs­geschäft. Veränderungen des Fair Value solcher Derivate werden in der entsprechenden Periode im Erfolg Handels- resp. Zinsgeschäft ausgewiesen.

Die Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungs­beziehungen (Hedge Accounting) können freiwillig angewandt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht die Anwendung von Hedge Accounting die Abbildung der Risikomanagement­tätigkeiten eines Unternehmens im Jahresabschluss. Dies geschieht durch Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge der Sicherungs­instrumente mit jenen aus den im Hinblick auf bestimmte Risiken designierten Grundgeschäften.

Eine Sicherungsbeziehung kann im Rahmen von Hedge Accounting abgebildet werden, wenn alle der nachfolgenden qualitativen Merkmale erfüllt sind:

  • Die Sicherungsbeziehung besteht aus zulässigen Sicherungsinstrumenten und zulässigen Grundgeschäften.
  • Zu Beginn der Sicherungsbeziehung liegt eine formelle Designation und Dokumentation vor, die Bezug auf die Risikomanagementstrategie und -zielsetzung des Unternehmens für diese Sicherung nimmt.
  • Die Sicherungsbeziehung erfüllt die Anforderungen an die Effektivität.

­Die Sicherungsbeziehung muss ab dem Zeitpunkt ihrer Begründung dokumentiert werden. Die Dokumentation umfasst insbesondere die Identifikation des Sicherungsinstruments und des gesicherten Grundgeschäfts sowie die Kennzeichnung des gesicherten Risikos und der Methode zur Bestimmung der Effektivität der Sicherungsbeziehung. Um sich für die bilanzielle Abbildung im Rahmen von Hedge Accounting zu qualifizieren, muss die Sicherungs-beziehung den folgenden Anforderungen an die Effektivität zu Beginn jeder Sicherungsperiode genügen:

  • Es besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument.
  • Das Ausfallrisiko dominiert nicht die Wertänderungen, die sich aus der wirtschaftlichen Sicherung ergeben; und
  • die Sicherungsquote (Hedge Ratio) spiegelt den zur tatsächlichen wirtschaftlichen Sicherung eingesetzten Betrag des Grundgeschäfts sowie den Betrag des Sicherungsinstruments zutreffend wider.

Fair Value Hedge Accounting

IFRS 9 sieht die Anwendung des Fair Value Hedge Accounting zur Vermeidung einseitiger Ergebniseffekte für Derivate vor, die der Absicherung des Fair Value bilanzierter Vermögens­werte oder Verbindlich­keiten gegen ein Risiko oder mehrere festgelegte Risiken dienen. Einem Marktzinsrisiko bzw. Zins­änderungs­risiko unterliegen insbesondere die Kreditgeschäfte des Konzerns und die Wertpapierbestände, sofern es sich um festverzinsliche Papiere handelt. Zur Absicherung dieser Risiken werden vor allem Zinsswaps verwendet. Gemäss den Regelungen des Fair Value Hedge Accounting werden die zur Absicherung eingesetzten derivativen Finanz­instrumente zum Fair Value als Marktwerte aus derivativen Sicherungs­instrumenten bilanziert. Für den gesicherten Vermögenswert bzw. die gesicherte Verbindlichkeit sind die aus dem gesicherten Risiko resultierenden gegenläufigen Fair Value Änderungen ebenfalls bilanziell zu erfassen. Die gegenläufigen Bewertungsänderungen aus den Sicherungs­instrumenten sowie aus den gesicherten Grundgeschäften werden erfolgswirksam in der Erfolgsrechnung als Erfolg Hedge Accounting erfasst. Der Teil der Zeit­wertänderungen, der nicht dem abgesicherten Risiko zu­zurechnen ist, wird entsprechend den Regeln der zugehörigen Bewertungskategorie behandelt.

Cash Flow Hedge Accounting sowie Portfolio Fair Value Hedges wurden weder in der laufenden noch in der Vorjahresperiode angewandt.

Ausgegebene Schuldtitel

Die Kassenobligationen werden zum Ausgabewert (Fair Value) erfasst und zu fortgeführten Anschaffungs­kosten bewertet.

Anleihen werden bei erstmaliger Erfassung zum Fair Value abzüglich Transaktionskosten erfasst. Der Fair Value entspricht der erhaltenen Gegenleistung. Anschliessend erfolgt die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungs­kosten. Dabei wird die Effektivzins­methode angewandt, um die Differenz zwischen Ausgabepreis und Rückzahlungs­betrag über die Laufzeit des Schuldtitels zu amortisieren.

Eigene Aktien

Von der VP Bank Gruppe gehaltene Aktien der VP Bank AG, Vaduz, werden im Eigenkapital als eigene Aktien ausgewiesen und zu Anschaffungskosten in Abzug gebracht. Veränderungen des Fair Value werden nicht erfasst. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös der eigenen Aktien und den entsprechenden Anschaffungskosten wird unter den Kapitalreserven ausgewiesen.

3.4 Übrige Grundsätze

Rückstellungen

Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn die VP Bank Gruppe eine Verpflichtung gegenüber Dritten hat, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurück­zuführen ist, wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Ist ein Mittelabfluss nicht wahrscheinlich oder kann die Höhe der Verpflichtung nicht zuverlässig geschätzt werden, kann eine Eventualverpflichtung ausgewiesen werden.

Wertminderungen im Anlagevermögen (Impairment)

Die Werthaltigkeit von Sachanlagen wird immer dann überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen eine Überbewertung der Buchwerte möglich zu sein scheint. Übersteigt der Buchwert den realisierbaren Wert, wird eine Wertberichtigung verbucht. Eine allfällige Wertaufholung zu einem späteren Zeitpunkt wird erfolgswirksam erfasst. Ergibt sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit einer Sachanlage eine veränderte Nutzungsdauer, wird der Restbuchwert planmässig über die neu festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Werthaltigkeit von Goodwill wird mindestens einmal jährlich überprüft. Wenn der Buchwert den realisierbaren Wert übersteigt, erfolgt eine Sonderabschreibung.

Sachanlagen

In den Sachanlagen sind Bankgebäude, andere Liegenschaften, Mobiliar und Maschinen, Leasing sowie Informatiksysteme enthalten. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen und Wertminderungen.

Sachanlagen werden aktiviert, sofern die Anschaffungs- oder Herstellkosten verlässlich ermittelt werden können, diese die Aktivierungsgrenze übersteigen und die Sachanlagen einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen bringen.

Die Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte Nutzungsdauer:

Abschreibungen

Geschätzte Nutzungsdauer

Bankgebäude und andere Liegenschaften

25 Jahre

Einbauten

10 bis 15 Jahre

Land

keine Abschreibung

Mobiliar und Maschinen

5 bis 9 Jahre

Informatiksysteme

3 bis 7 Jahre

Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauer werden jeweils per Jahresende überprüft.

Geringfügige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet. Unterhalts- und Renovierungsaufwand wird in der Regel unter dem Sachaufwand verbucht. Wenn der Aufwand substanziell ist und eine wesentliche Wertsteigerung zur Folge hat, erfolgt eine Aktivierung. Diese wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Goodwill

Falls bei einer Akquisition die Erwerbskosten höher sind als die übernommenen und nach konzerneinheitlichen Richtlinien bewerteten Netto-Aktiven (einschliesslich identifizierbarer und aktivierbarer immaterieller Vermögenswerte), bildet die verbleibende Grösse den erworbenen Goodwill. Der Goodwill wird in der Bilanz aktiviert und jährlich auf allfällige Wert­berichtigungen überprüft. Die Erfassung eines Goodwills erfolgt in Funktionalwährung und wird am Bilanzstichtag zu Schlusskursen umgerechnet.

Immaterielle Vermögenswerte

Gekaufte Software wird aktiviert und über drei bis sieben Jahre abgeschrieben. Geringfügige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet.

Intern generierte immaterielle Vermögenswerte wie beispielsweise Software werden aktiviert, sofern die Aktivierungs­voraussetzungen gemäss IAS 38 gegeben sind, das heisst, sofern es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufliessen wird und die Kosten des Vermögenswerts sowohl identifiziert als auch zuverlässig bemessen werden können. Intern entwickelte Software, welche diese Kriterien erfüllt, und gekaufte Software werden unter «Software» bilanziert. Die aktivierten Werte werden linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungs­dauer beträgt drei bis sieben Jahre.

Andere immaterielle Anlagewerte enthalten separat identifizierbare immaterielle Werte, die aus Akquisitionen sowie gewissen gekauften Kundenwerten und Ähnlichem resultieren und über eine geschätzte Nutzungsdauer von fünf bis zehn Jahren linear amortisiert werden. Andere immaterielle Anlagewerte werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Akquisition aktiviert.

Leasing

Der Konzern mietet verschiedene Büro- und Lagergebäude sowie Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von zwei bis acht Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen enthalten.

Leasingverhältnisse werden als Nutzungsrechte und entsprechende Leasingverbindlichkeiten zu Barwerten bilanziert. Die Abdiskontierung erfolgt mit dem Grenzfremd­kapitalzinssatz, welcher dem Zinssatz entspricht, den die VP Bank Gruppe bezahlen müsste, wenn sie die Mittel aufnehmen würde, um in einem vergleichbaren wirtschaft­lichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleich­baren Wert und vergleichbaren Bedingungen zu erwerben. Jede Leasingrate wird in Tilgungs- und Finanzierungs­aufwendungen aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasing­verhältnisses erfolgswirksam im Erfolg aus Zinsgeschäft erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Das Nutzungsrecht wird linear über die Laufzeit des Leasingvertrags oder die kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer über die Erfolgsrechnungs­position «Abschreibungen auf Sachanlagen» abgeschrieben. In der Bilanz werden die Nutzungs­rechte in den Sachanlagen aktiviert und die Leasingverbindlich­keiten in den sonstigen Passiven ausgewiesen.

Steuern und latente Steuern

Die laufenden Gewinnsteuern werden auf Basis der anwend­baren Steuergesetze der einzelnen Länder berechnet und als Aufwand in der Rechnungsperiode, in welcher die entsprechenden Gewinne anfallen, erfasst. In der Bilanz werden sie als Steuerverpflichtungen ausgewiesen.

Die Steuereffekte aus zeitlichen Unterschieden zwischen den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verpflichtungen und deren Steuerwerten werden als latente Steuerforderungen bzw. latente Steuerverpflichtungen bilanziert. Latente Steuer­forderungen aus zeitlichen Unterschieden oder aus steuerlich verrechenbaren Verlustvorträgen werden dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass genügend steuerbare Gewinne verfügbar sein werden, gegen welche diese Unterschiede bzw. Verlust­vorträge verrechnet werden können.

Latente Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden gemäss den Steuersätzen berechnet, die voraussichtlich in der Rechnungsperiode gelten, in der diese Steuerforderungen realisiert oder diese Steuerverpflichtungen beglichen werden.

Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden dann miteinander verrechnet, wenn sie sich auf dasselbe Steuersubjekt beziehen, dieselbe Steuerhoheit betreffen und ein durchsetzbares Recht zu ihrer Verrechnung besteht.

Latente Steuern werden direkt dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet, wenn sich die Steuer auf Positionen bezieht, die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet worden sind.

Die aus der Nutzung von als künftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen erwarteten Steuerersparnisse werden aktiviert. Bei der Bewertung eines aktivierten Vermögenswerts für künftige Steuerentlastungen wird die Wahr­scheinlichkeit der Realisierung des erwarteten Steuervorteils berücksichtigt. Die Vermögenswerte aus künftigen Steuer­entlastungen umfassen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie die Steuerersparnisse aus als künftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen. Latente Steuer­ansprüche in einem Steuerhoheitsgebiet werden mit latenten Steuer­schulden desselben Gebiets verrechnet, wenn das Unternehmen einen Anspruch auf Verrechnung tatsächlicher Steuerschulden und Steueransprüche hat und die Steuern von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS (Global Anti-Base Erosion - «GloBE», Pillar Two) sind für die VP Bank Gruppe nicht anwendbar, da die Anwendungs­voraussetzungen in Bezug auf die Umsatzschwelle nicht erfüllt sind.

Vorsorgeeinrichtungen

Die VP Bank Gruppe unterhält im In- und Ausland eine Anzahl von Vorsorgeeinrichtungen für die Mitarbeitenden. Darunter sind sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Pläne. Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen, die sich als andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmende qualifizieren.

Die Berechnung der bilanzierten Abgrenzungen und Verbindlichkeiten gegenüber diesen Einrichtungen basieren auf statistischen und versicherungsmathematischen Berechnungen von Gutachtern.

Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten auf Basis von unterschied­lichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected Unit Credit Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungs­stichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Gruppe einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die künftige Gehalts­entwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, das Pensionierungs­verhalten sowie die Lebens­erwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungs­mathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Vorsorge­vermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten.

Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

  • Dienstzeitaufwand, welcher in der Erfolgsrechnung erfasst wird;
  • Netto-Zinsaufwand, welcher ebenfalls in der Erfolgsrechnung erfasst wird; und
  • Neubewertungskomponenten, welche in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden.

Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand sowie Gewinne und Verluste aus nicht routinemässigen Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen werden nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand gleichgestellt.

Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sie sich aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.

Der Netto-Zinsaufwand entspricht dem Betrag, welcher sich aus der Multiplikation des Rechnungs­zinssatzes mit der Pensionsverbindlichkeit oder dem Pensionsvermögen am Anfang des Berichtsjahres ergibt. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen gewichtet berücksichtigt.

Neubewertungskomponenten umfassen aktuarielle Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorge­verpflichtungen und des Vorsorgevermögens. Aktuarielle Gewinne und Verluste ergeben sich aufgrund von Annahme­änderungen und Erfahrungsabweichungen. Die Gewinne und Verluste auf dem Vermögen entsprechen dem Vermögens­ertrag abzüglich der Beträge, welche im Netto-Zinsaufwand enthalten sind. Die Neubewertungs­komponente umfasst zudem Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, welche im Netto-Zinsaufwand enthalten sind. Neubewertungs­komponenten werden in der Gesamtergebnis­rechnung erfasst und können nicht durch die Erfolgsrechnung in den nächsten Jahren umgebucht werden (Recycling). Die in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Beträge können innerhalb des Eigenkapitals verschoben werden. Der Dienstzeit­aufwand und der Netto-Zinsaufwand werden in der konsolidierten Jahres­rechnung im Personalaufwand erfasst. Neubewertungs­­komponenten werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Die in der konsolidierten Jahresrechnung erfassten Pensionsverbindlichkeiten oder Pensions­vermögen entsprechen der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne. Das erfasste Pensionsvermögen wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen oder Rückzahlungen beschränkt.

Für andere langfristige Leistungen wird der Barwert der erworbenen Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.

Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Mitarbeitenden den Anspruch darauf erwerben, im Personalaufwand erfasst.