40 Vorsorgeeinrichtungen
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Gruppe unterhält im Fürstentum Liechtenstein und im Ausland eine Anzahl von Vorsorgeplänen für Mitarbeitende, welche die entsprechenden Kriterien für die Aufnahme erfüllen. Dazu gehören sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Pläne, welche die meisten Mitarbeitenden der Gruppe gegen die Risiken Tod und Invalidität versichern bzw. die Pensionierung gewährleisten. Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen, die sich als andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmende qualifizieren.
Beitragsorientierte Vorsorgepläne
Die Gruppe bietet den Mitarbeitenden, welche die entsprechenden Aufnahmekriterien erfüllen, beitragsorientierte Pläne an. Das Unternehmen ist verpflichtet, einen vorgegebenen Prozentsatz des Jahresgehalts an die Vorsorgepläne zu überweisen. Bei einigen dieser Pläne leisten auch Arbeitnehmende Beiträge. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber typischerweise monatlich vom Lohn in Abzug gebracht und ebenfalls an den Vorsorgeplan überwiesen. Neben der Bezahlung der Beiträge und der Überweisung der Arbeitnehmerbeiträge gibt es derzeit keine weiteren Verpflichtungen des Arbeitgebers.
Für das Geschäftsjahr 2025 betrug der Arbeitgeberbeitrag an beitragsorientierte Pläne CHF 2.6 Mio. (Vorjahr: CHF 2.6 Mio.).
Leistungsorientierte Vorsorgepläne
Die Gruppe finanziert leistungsorientierte Vorsorgepläne für Mitarbeitende, welche die entsprechenden Aufnahmekriterien erfüllen. Die wesentlichsten solchen Pläne befinden sich im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz.
Die Gruppe unterhält für die Mitarbeitenden im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz mehrere Vorsorgepläne mit fest vorgegebenen Aufnahmekriterien. Der grösste der Pläne wird über eine autonome Stiftung geführt, die restlichen Pläne werden über Sammelstiftungen von Versicherungsgesellschaften abgewickelt. Das Vermögen zur Deckung der Verpflichtungen ist in diesen Stiftungen ausgesondert.
Für die Vorsorgepläne, welche über Sammelstiftungen abgewickelt werden, bestehen paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommissionen. Der Stiftungsrat der autonomen Vorsorgestiftung setzt sich ebenfalls aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Der Stiftungsrat ist aufgrund des Gesetzes und der Vorsorgereglemente verpflichtet, einzig im Interesse der Stiftung und der Destinatäre (Aktivversicherte und Rentenbezüger) zu handeln. Der Arbeitgeber kann somit in diesem Plan nicht selbst über die Leistungen und deren Finanzierung bestimmen, sondern die Beschlüsse werden paritätisch gefällt. Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Festlegung der Anlagestrategie, für die Änderungen der Vorsorgereglemente und insbesondere auch für die Festlegung der Finanzierung der Vorsorgeleistungen.
Die Altersleistungen in diesem Plan basieren auf einem Sparguthaben. Diesem Sparguthaben werden die jährlichen Spargutschriften und die Zinsen (keine negativen Zinsen möglich) gutgeschrieben. Im Zeitpunkt der Pensionierung hat die oder der Versicherte die Wahl zwischen einer lebenslänglichen Rente, welche eine anwartschaftliche Ehegattenrente einschliesst, oder einem Kapitalbezug.
Neben den Altersleistungen umfassen die Vorsorgeleistungen auch Invaliden-, Partner- und Waisenrenten. Diese berechnen sich in Prozent des versicherten Jahresgehalts. Der Versicherte kann zudem Einkäufe zur Verbesserung seiner Vorsorgesituation bis zum reglementarischen Maximum tätigen. Beim Austritt wird das Sparguthaben an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder an eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen. Diese Art der Leistungsformen kann dazu führen, dass sich die Rentenzahlungen zwischen den einzelnen Jahren erheblich verändern können.
Bei der Festlegung der Leistungen sind die Mindestvorschriften des Gesetzes über die betriebliche Altersvorsorge (BPVG) bzw. des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und der jeweiligen Ausführungsbestimmungen zu beachten. Im BPVG werden der mindestens zu versichernde Lohn und die minimalen Spargutschriften festgelegt. Das BVG kennt weitergehende Vorgaben.
Aufgrund der Planausgestaltung und der gesetzlichen Bestimmungen des BPVG bzw. BVG ist der Arbeitgeber versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Die wesentlichsten sind dabei das Anlagerisiko, das Zinsrisiko, das Invaliditätsrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge werden von den Stiftungsräten festgelegt. Dabei hat der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge zu tragen. Im Falle einer Unterdeckung können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmenden Sanierungsbeiträge zur Beseitigung der Deckungslücke erhoben werden.
Die letzte versicherungsmathematische Bewertung der Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtungen und des Dienstzeitaufwands wurde per 31. Dezember 2025 von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2025 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.
Im Jahr 2025 kommunizierte die autonome Stiftung eine Anpassung der Umwandlungssätze, welche zu einem nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand von CHF 1.751 Mio. führte.
Die wesentlichsten Annahmen, welche den versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde liegen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
31.12.2025 | 31.12.2024 | |
Rechnungszinssatz | 1.15 % | 0.97 % |
Künftige Gehaltssteigerung | 1.00 % | 1.00 % |
Künftige Rentenanpassungen | 0.00 % | 0.00 % |
Kapitalbezugsquote | 55.00 % | 55.00 % |
Versicherungstechnische Grundlagen | BVG 2020 Generationen- tafeln | BVG 2020 Generationen- tafeln |
Lebenserwartung im Alter von 65 in Jahren | ||
Geburtsjahr | 1960 | 1959 |
Männer | 23.07 | 22.95 |
Frauen | 24.81 | 24.70 |
Geburtsjahr | 1980 | 1979 |
Männer | 25.27 | 25.17 |
Frauen | 26.76 | 26.67 |
Die in der Erfolgsrechnung und im Eigenkapital erfassten Beträge lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Vorsorgekosten
in CHF 1'000 | 2025 | 2024 |
Vorsorgeaufwand, erfasst in der Erfolgsrechnung | ||
Dienstzeitaufwand | ||
Laufender Dienstzeitaufwand | 11'020 | 10'434 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand inkl. Effekte aus Plankürzungen | 1'751 | 3'395 |
Planabgeltungen | 0 | 0 |
Nettozinsaufwand | 47 | 56 |
Verwaltungskosten | 251 | 240 |
Total Vorsorgeaufwand in der Periode | 13'069 | 14'125 |
Neubewertungskomponenten, erfasst in der Gesamtergebnisrechnung | ||
Aktuarielle (Gewinne)/Verluste | ||
Aufgrund der Anpassung von demografischen Annahmen | 0 | –4'141 |
Aufgrund der Anpassung von finanziellen Annahmen | –5'475 | 14'151 |
Erfahrungsabweichungen | 4'049 | 1'949 |
Ertrag auf dem Planvermögen (ohne Beträge im Nettozinsaufwand) | –23'235 | –14'267 |
Nicht erfasste Vermögenswerte | 7'537 | 0 |
Total in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Aufwendungen | –17'124 | –2'308 |
Total Vorsorgekosten | –4'055 | 11'817 |
Die Entwicklung der Vorsorgeverpflichtungen und des Vorsorgevermögens lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen
in CHF 1'000 | 2025 | 2024 |
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen Anfang Geschäftsjahr | 372'563 | 355'310 |
Laufender Dienstzeitaufwand | 11'020 | 10'434 |
Beiträge der Arbeitnehmer | 6'900 | 7'584 |
Zinsaufwand auf dem Barwert der Verpflichtungen | 3'476 | 5'226 |
Aktuarielle (Gewinne)/Verluste | –1'426 | 11'959 |
(Gewinne)/Verluste aus Plankürzungen | 0 | –324 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 1'751 | 3'719 |
Rentenzahlungen durch Vorsorgevermögen | –16'270 | –21'345 |
Bestand Ende Geschäftsjahr | 378'014 | 372'563 |
Entwicklung des Vorsorgevermögens
in CHF 1'000 | 2025 | 2024 |
Vorsorgevermögen Anfang Geschäftsjahr | 358'946 | 342'263 |
Beiträge der Arbeitnehmer | 6'900 | 7'584 |
Beiträge des Arbeitgebers | 10'865 | 11'247 |
Zinsertrag auf dem Vermögen | 3'429 | 5'170 |
Ertrag auf dem Planvermögen (ohne Beträge im Zinsertrag) | 23'235 | 14'267 |
Rentenzahlungen durch Vorsorgevermögen | –16'270 | –21'345 |
Verwaltungskosten | –251 | –240 |
Bestand Ende Geschäftsjahr | 386'854 | 358'946 |
Die in der Bilanz erfasste Nettoposition aus Pensionsverbindlichkeiten lässt sich wie folgt zusammenfassen:
In der Bilanz erfasste Nettoposition aus Pensionsverbindlichkeiten
in CHF 1'000 | 31.12.2025 | 31.12.2024 |
Barwert der über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen | 378'014 | 372'563 |
Marktwert des Vermögens | –386'854 | –358'946 |
Unter-/(Über-)deckung | –8'840 | 13'617 |
Barwert der nicht über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen | 0 | 0 |
Nicht erfasste Vermögenswerte | 7'538 | 0 |
Aktive Abgrenzung der Vorsorgekosten | 1'302 | 0 |
Erfasste Pensionsverbindlichkeiten | 0 | 13'617 |
Bei der autonomen Vorsorgeeinrichtung erlässt der Stiftungsrat für die Anlage des Vorsorgevermögens Anlagerichtlinien, welche die taktische Asset-Allokation und die Benchmarks für den Vergleich der Resultate mit einem allgemeinen Anlageuniversum enthalten. Die Vermögen sind gut diversifiziert und es sind zudem die gesetzlichen Vorschriften des BPVG zu beachten. Bei den Sammelstiftungen erlässt der Stiftungsrat der Sammelstiftung die Anlagerichtlinien. Der Stiftungsrat prüft laufend, ob die gewählte Anlagestrategie für die Erfüllung der Vorsorgeleistungen angemessen ist und ob das Risikobudget der demografischen Struktur entspricht. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate der Anlageberater werden laufend geprüft.
Das Vorsorgevermögen setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Wertschriftenkategorien zusammen:
in CHF 1'000 | 31.12.2025 | 31.12.2024 |
Aktien | 165'149 | 130'167 |
davon kotierte Marktpreise (Level 1) | 165'149 | 130'167 |
Obligationen | 112'039 | 132'138 |
davon kotierte Marktpreise (Level 1) | 112'039 | 132'138 |
Alternative Finanzanlagen | 25'605 | 40'065 |
davon kotierte Marktpreise (Level 1) | 8'145 | 9'479 |
Immobilien | 44'381 | 27'268 |
davon kotierte Marktpreise (Level 1) | 16'589 | 15'654 |
Qualifizierte Versicherungspapiere | 9'390 | 10'104 |
Flüssige Mittel | 29'727 | 24'304 |
Andere Finanzanlagen | 563 | –5'100 |
Total | 386'854 | 358'946 |
davon kotierte Marktpreise (Level 1) | 301'922 | 287'438 |
Die Vorsorgeeinrichtungen halten keine Aktien der VP Bank AG, Vaduz. Im Jahr 2025 resultierte auf dem Vermögen ein Erfolg von CHF 26.7 Mio. (Vorjahr: CHF 19.4 Mio.). Der erwartete Arbeitgeberbeitrag für das Jahr 2026 beläuft sich auf CHF 11.0 Mio.
Die leistungsorientierten Verpflichtungen teilen sich wie folgt auf Aktivversicherte, unverfallbar Ausgetretene und Rentenbezüger auf und es ergibt sich die folgende Laufzeit der Verpflichtungen:
in CHF 1'000 | 31.12.2025 | 31.12.2024 |
Aktivversicherte | 282'747 | 277'666 |
Rentenbezüger | 95'267 | 94'897 |
Total | 378'014 | 372'563 |
Die Laufzeit der Verpflichtungen beläuft sich auf rund 12.0 Jahre (Vorjahr: 12.2 Jahre).
In der folgenden Tabelle werden Sensitivitäten für die wichtigsten Faktoren, welche bei der Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen verwendet werden, dargestellt. Aufgrund der erwarteten Zinsvolatilitäten im CHF werden die Sensitivitäten mit 25 Basispunkten angegeben. Sensitivitäten betreffend Kapitalbezugsquote werden mit 500 Basispunkten angegeben. Sensitivitäten zur Entwicklung der Lebenserwartung werden mit +/–1 Jahr angegeben. Dabei wird jeweils nur die aufgeführte Annahme geändert; alle anderen Annahmen bleiben unverändert.
Veränderung des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung
in CHF 1'000 | 31.12.2025 | 31.12.2024 | ||
Veränderung | 0.25 % | –0.25 % | 0.25 % | –0.25 % |
Rechnungszinssatz | –10'063 | 10'676 | –10'007 | 10'504 |
Verzinsung der Altersguthaben | 2'691 | –2'619 | 2'623 | –2'724 |
Künftige Gehaltssteigerung | 1'580 | –1'558 | 1'385 | –1'546 |
Rentenanpassungen (Renten können nicht reduziert werden) | 6'106 | 0 | 5'915 | 0 |
Veränderung | 5.00 % | –5.00 % | 5.00 % | –5.00 % |
Kapitalbezugsquote | –1'811 | 1'866 | –1'887 | 1'780 |
Veränderung | +1 Jahr | –1 Jahr | +1 Jahr | –1 Jahr |
Lebenserwartung | 6'462 | –6'455 | 6'414 | –6'575 |
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
in CHF 1'000 | 2025 | 2024 |
Stand am Anfang des Geschäftsjahres | 3'193 | 3'065 |
Aufwand Geschäftsjahr | 432 | 453 |
Zahlungen des Arbeitgebers | –390 | –327 |
Umrechnungsdifferenzen | –6 | 2 |
Bestand Ende Geschäftsjahr | 3'229 | 3'193 |
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer bestehen in Form von Jubiläumsleistungen. Für diese Leistungen werden analog den leistungsorientierten Personalvorsorgeplänen versicherungsmathematische Berechnungen durchgeführt und eine passive Abgrenzung wird gebildet. Die Gruppe hat eine einheitliche Regelung für die Berechnung der Leistungen aus Dienstjubiläen für die meisten Mitarbeitenden der Gruppe. Für einige Mitarbeitende im Ausland bestehen zudem separate Regelungen. Diese Regelungen qualifizieren als Pläne für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer.