40 Vorsorge­einrichtungen

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Gruppe unterhält im Fürstentum Liechtenstein und im Ausland eine Anzahl von Vorsorgeplänen für Mitarbeitende, welche die entsprechenden Kriterien für die Aufnahme erfüllen. Dazu gehören sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Pläne, welche die meisten Mitarbeitenden der Gruppe gegen die Risiken Tod und Invalidität versichern bzw. die Pensionierung gewährleisten. Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen, die sich als andere langfristige Leistungen an Arbeit­nehmende qualifizieren.

Beitragsorientierte Vorsorgepläne

Die Gruppe bietet den Mitarbeitenden, welche die entsprechenden Aufnahmekriterien erfüllen, beitragsorientierte Pläne an. Das Unternehmen ist verpflichtet, einen vorgegebenen Prozentsatz des Jahresgehalts an die Vorsorgepläne zu überweisen. Bei einigen dieser Pläne leisten auch Arbeitnehmende Beiträge. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber typischerweise monatlich vom Lohn in Abzug gebracht und ebenfalls an den Vorsorgeplan überwiesen. Neben der Bezahlung der Beiträge und der Überweisung der Arbeitnehmerbeiträge gibt es derzeit keine weiteren Verpflichtungen des Arbeitgebers.

Für das Geschäftsjahr 2025 betrug der Arbeitgeberbeitrag an beitragsorientierte Pläne CHF 2.6 Mio. (Vorjahr: CHF 2.6 Mio.).

Leistungsorientierte Vorsorgepläne

Die Gruppe finanziert leistungsorientierte Vorsorgepläne für Mitarbeitende, welche die entsprechenden Aufnahme­kriterien erfüllen. Die wesentlichsten solchen Pläne befinden sich im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz.

Die Gruppe unterhält für die Mitarbeitenden im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz mehrere Vorsorgepläne mit fest vorgegebenen Aufnahmekriterien. Der grösste der Pläne wird über eine autonome Stiftung geführt, die restlichen Pläne werden über Sammelstiftungen von Versicherungs­gesellschaften abgewickelt. Das Vermögen zur Deckung der Verpflichtungen ist in diesen Stiftungen ausgesondert.

Für die Vorsorgepläne, welche über Sammelstiftungen abgewickelt werden, bestehen paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommissionen. Der Stiftungsrat der autonomen Vorsorgestiftung setzt sich ebenfalls aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Der Stiftungsrat ist aufgrund des Gesetzes und der Vorsorge­reglemente verpflichtet, einzig im Interesse der Stiftung und der Destinatäre (Aktivversicherte und Rentenbezüger) zu handeln. Der Arbeitgeber kann somit in diesem Plan nicht selbst über die Leistungen und deren Finanzierung bestimmen, sondern die Beschlüsse werden paritätisch gefällt. Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Festlegung der Anlage­strategie, für die Änderungen der Vorsorgereglemente und insbesondere auch für die Festlegung der Finanzierung der Vorsorgeleistungen.

Die Altersleistungen in diesem Plan basieren auf einem Sparguthaben. Diesem Sparguthaben werden die jährlichen Spargutschriften und die Zinsen (keine negativen Zinsen möglich) gutgeschrieben. Im Zeitpunkt der Pensionierung hat die oder der Versicherte die Wahl zwischen einer lebens­länglichen Rente, welche eine anwartschaftliche Ehegattenrente einschliesst, oder einem Kapitalbezug.

Neben den Altersleistungen umfassen die Vorsorgeleistungen auch Invaliden-, Partner- und Waisenrenten. Diese berechnen sich in Prozent des versicherten Jahresgehalts. Der Versicherte kann zudem Einkäufe zur Verbesserung seiner Vorsorgesituation bis zum reglementarischen Maximum tätigen. Beim Austritt wird das Sparguthaben an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder an eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen. Diese Art der Leistungsformen kann dazu führen, dass sich die Rentenzahlungen zwischen den einzelnen Jahren erheblich verändern können.

Bei der Festlegung der Leistungen sind die Mindestvorschriften des Gesetzes über die betriebliche Altersvorsorge (BPVG) bzw. des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und der jeweiligen Ausführungs­bestimmungen zu beachten. Im BPVG werden der mindestens zu versichernde Lohn und die minimalen Spargutschriften festgelegt. Das BVG kennt weitergehende Vorgaben.

Aufgrund der Planausgestaltung und der gesetzlichen Bestimmungen des BPVG bzw. BVG ist der Arbeitgeber versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Die wesentlichsten sind dabei das Anlagerisiko, das Zinsrisiko, das Invaliditätsrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge werden von den Stiftungsräten festgelegt. Dabei hat der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge zu tragen. Im Falle einer Unterdeckung können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeit­nehmenden Sanierungsbeiträge zur Beseitigung der Deckungslücke erhoben werden.

Die letzte versicherungsmathematische Bewertung der Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtungen und des Dienstzeit­aufwands wurde per 31. Dezember 2025 von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2025 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.

Im Jahr 2025 kommunizierte die autonome Stiftung eine Anpassung der Umwandlungssätze, welche zu einem nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand von CHF 1.751 Mio. führte.

Die wesentlichsten Annahmen, welche den versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde liegen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

31.12.2025

31.12.2024

Rechnungszinssatz

1.15 %

0.97 %

Künftige Gehaltssteigerung

1.00 %

1.00 %

Künftige Rentenanpassungen

0.00 %

0.00 %

Kapitalbezugsquote

55.00 %

55.00 %

Versicherungstechnische Grundlagen

BVG 2020 Generationen- tafeln

BVG 2020 Generationen- tafeln

Lebenserwartung im Alter von 65 in Jahren

Geburtsjahr

1960

1959

Männer

23.07

22.95

Frauen

24.81

24.70

Geburtsjahr

1980

1979

Männer

25.27

25.17

Frauen

26.76

26.67

Die in der Erfolgsrechnung und im Eigenkapital erfassten Beträge lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Vorsorgekosten

in CHF 1'000

2025

2024

Vorsorgeaufwand, erfasst in der Erfolgsrechnung

Dienstzeitaufwand

Laufender Dienstzeitaufwand

11'020

10'434

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand inkl. Effekte aus Plankürzungen

1'751

3'395

Planabgeltungen

0

0

Nettozinsaufwand

47

56

Verwaltungskosten

251

240

Total Vorsorgeaufwand in der Periode

13'069

14'125

Neubewertungskomponenten, erfasst in der Gesamtergebnisrechnung

Aktuarielle (Gewinne)/Verluste

Aufgrund der Anpassung von demografischen Annahmen

0

–4'141

Aufgrund der Anpassung von finanziellen Annahmen

–5'475

14'151

Erfahrungsabweichungen

4'049

1'949

Ertrag auf dem Planvermögen (ohne Beträge im Nettozinsaufwand)

–23'235

–14'267

Nicht erfasste Vermögenswerte

7'537

0

Total in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Aufwendungen

–17'124

–2'308

Total Vorsorgekosten

–4'055

11'817

Die Entwicklung der Vorsorgeverpflichtungen und des Vorsorgevermögens lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen

in CHF 1'000

2025

2024

Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen Anfang Geschäftsjahr

372'563

355'310

Laufender Dienstzeitaufwand

11'020

10'434

Beiträge der Arbeitnehmer

6'900

7'584

Zinsaufwand auf dem Barwert der Verpflichtungen

3'476

5'226

Aktuarielle (Gewinne)/Verluste

–1'426

11'959

(Gewinne)/Verluste aus Plankürzungen

0

–324

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

1'751

3'719

Rentenzahlungen durch Vorsorgevermögen

–16'270

–21'345

Bestand Ende Geschäftsjahr

378'014

372'563

Entwicklung des Vorsorgevermögens

in CHF 1'000

2025

2024

Vorsorgevermögen Anfang Geschäftsjahr

358'946

342'263

Beiträge der Arbeitnehmer

6'900

7'584

Beiträge des Arbeitgebers

10'865

11'247

Zinsertrag auf dem Vermögen

3'429

5'170

Ertrag auf dem Planvermögen (ohne Beträge im Zinsertrag)

23'235

14'267

Rentenzahlungen durch Vorsorgevermögen

–16'270

–21'345

Verwaltungskosten

–251

–240

Bestand Ende Geschäftsjahr

386'854

358'946

Die in der Bilanz erfasste Nettoposition aus Pensionsverbindlichkeiten lässt sich wie folgt zusammenfassen:

In der Bilanz erfasste Nettoposition aus Pensionsverbindlichkeiten

in CHF 1'000

31.12.2025

31.12.2024

Barwert der über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

378'014

372'563

Marktwert des Vermögens

–386'854

–358'946

Unter-/(Über-)deckung

–8'840

13'617

Barwert der nicht über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

0

0

Nicht erfasste Vermögenswerte

7'538

0

Aktive Abgrenzung der Vorsorgekosten

1'302

0

Erfasste Pensionsverbindlichkeiten

0

13'617

Bei der autonomen Vorsorgeeinrichtung erlässt der Stiftungsrat für die Anlage des Vorsorge­vermögens Anlage­richtlinien, welche die taktische Asset-­Allo­kation und die Benchmarks für den Vergleich der Resultate mit einem allgemeinen Anlageuniversum enthalten. Die Vermögen sind gut diversi­fi­ziert und es sind zudem die gesetzlichen Vorschriften des BPVG zu beachten. Bei den Sammelstiftungen erlässt der Stiftungsrat der Sammelstiftung die Anlagericht­linien. Der Stiftungsrat prüft laufend, ob die gewählte Anlagestrategie für die Erfüllung der Vorsorge­leistungen angemessen ist und ob das Risikobudget der demografischen Struktur entspricht. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate der Anlageberater werden laufend geprüft.

Das Vorsorgevermögen setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Wertschriftenkategorien zusammen:

in CHF 1'000

31.12.2025

31.12.2024

Aktien

165'149

130'167

davon kotierte Marktpreise (Level 1)

165'149

130'167

Obligationen

112'039

132'138

davon kotierte Marktpreise (Level 1)

112'039

132'138

Alternative Finanzanlagen

25'605

40'065

davon kotierte Marktpreise (Level 1)

8'145

9'479

Immobilien

44'381

27'268

davon kotierte Marktpreise (Level 1)

16'589

15'654

Qualifizierte Versicherungspapiere

9'390

10'104

Flüssige Mittel

29'727

24'304

Andere Finanzanlagen

563

–5'100

Total

386'854

358'946

davon kotierte Marktpreise (Level 1)

301'922

287'438

Die Vorsorgeeinrichtungen halten keine Aktien der VP Bank AG, Vaduz. Im Jahr 2025 resultierte auf dem Vermögen ein Erfolg von CHF 26.7 Mio. (Vorjahr: CHF 19.4 Mio.). Der erwartete Arbeitgeberbeitrag für das Jahr 2026 beläuft sich auf CHF 11.0 Mio.

Die leistungsorientierten Verpflichtungen teilen sich wie folgt auf Aktivversicherte, unverfallbar Ausgetretene und Rentenbezüger auf und es ergibt sich die folgende Laufzeit der Verpflichtungen:

in CHF 1'000

31.12.2025

31.12.2024

Aktivversicherte

282'747

277'666

Rentenbezüger

95'267

94'897

Total

378'014

372'563

Die Laufzeit der Verpflichtungen beläuft sich auf rund 12.0 Jahre (Vorjahr: 12.2 Jahre).

In der folgenden Tabelle werden Sensitivitäten für die wichtigsten Faktoren, welche bei der Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen verwendet werden, dargestellt. Aufgrund der erwarteten Zinsvolatilitäten im CHF werden die Sensitivitäten mit 25 Basispunkten angegeben. Sensitivitäten betreffend Kapitalbezugsquote werden mit 500 Basispunkten angegeben. Sensitivitäten zur Entwicklung der Lebenserwartung werden mit +/–1 Jahr angegeben. Dabei wird jeweils nur die auf­geführte Annahme geändert; alle anderen Annahmen bleiben unverändert.

Veränderung des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung

in CHF 1'000

31.12.2025

31.12.2024

Veränderung

0.25 %

–0.25 %

0.25 %

–0.25 %

Rechnungszinssatz

–10'063

10'676

–10'007

10'504

Verzinsung der Altersguthaben

2'691

–2'619

2'623

–2'724

Künftige Gehaltssteigerung

1'580

–1'558

1'385

–1'546

Rentenanpassungen (Renten können nicht reduziert werden)

6'106

0

5'915

0

Veränderung

5.00 %

–5.00 %

5.00 %

–5.00 %

Kapitalbezugsquote

–1'811

1'866

–1'887

1'780

Veränderung

+1 Jahr

–1 Jahr

+1 Jahr

–1 Jahr

Lebenserwartung

6'462

–6'455

6'414

–6'575

Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

in CHF 1'000

2025

2024

Stand am Anfang des Geschäftsjahres

3'193

3'065

Aufwand Geschäftsjahr

432

453

Zahlungen des Arbeitgebers

–390

–327

Umrechnungsdifferenzen

–6

2

Bestand Ende Geschäftsjahr

3'229

3'193

Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer bestehen in Form von Jubiläums­leistungen. Für diese Leistungen werden analog den leistungsorientier­ten Personal­vorsorgeplänen versicherungsmathematische Berechnungen durchgeführt und eine passive Abgrenzung wird gebildet. Die Gruppe hat eine einheitliche Regelung für die Berechnung der Leistungen aus Dienstjubiläen für die meisten Mitarbeitenden der Gruppe. Für einige Mit­arbei­tende im Ausland bestehen zudem separate Regelungen. Diese Regelungen qualifizieren als Pläne für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer.