3. Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist für die mittel- bis langfristige strategische Ausrichtung der VP Bank Gruppe verantwortlich. Ihm obliegen die oberste Leitung, die Aufsicht und die Kontrolle.
Die liechtensteinische Gesetzgebung sieht eine klare Trennung zwischen der obersten Leitung, der Aufsicht und der Kontrolle durch den Verwaltungsrat sowie der operativen Führung vor. Dementsprechend besteht der Verwaltungsrat der VP Bank ausschliesslich aus nichtexekutiven (nicht aktiv in die Geschäftsführung involvierten) Mitgliedern.
3.1 Mitglieder des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat der VP Bank besteht aus sieben Mitgliedern. Keines der Mitglieder des Verwaltungsrates gehörte in den letzten drei Geschäftsjahren der Gruppenleitung, der Geschäftsleitung der VP Bank oder der Geschäftsleitung einer Gruppengesellschaft an.
Als Bank unterhält die VP Bank Geschäftsbeziehungen mit zahlreichen in- und ausländischen Unternehmen. Dies gilt auch für Mitglieder des Verwaltungsrates sowie natürliche und juristische Personen, die den Mitgliedern des Verwaltungsrates nahestehen.
Die Aufstellung in der Tabelle unten gibt Auskunft über Name, Alter, Funktionen, Eintritt und verbleibende Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder.
An der Generalversammlung vom 25. April 2025 wurde Dr. Mauro Pedrazzini wiedergewählt.
Ursula Lang hat nach neun Jahren Amtszeit ihren Verzicht auf eine Erneuerung ihres Mandats erklärt. Dr. Beat Graf trat nach elf Jahren Amtszeit von seinem Amt zurück. Beide schieden per 25. April 2025 aus dem Verwaltungsrat aus.
Neu wurden von der Generalversammlung Dr. Stephan Ochsner als Nachfolger von Dr. Beat Graf und Vertreter der Stiftung Fürstl. Kommerzienrat Guido Feger sowie Barbara Ofner als Nachfolgerin von Ursula Lang in den Verwaltungsrat gewählt.
Name | Jahrgang | Funktionen | Eintritt | Gewählt bis GV1 | Mitgliedschaft in Ausschüssen |
Stephan Zimmermann | 1956 | Präsident | 2023 | 2026 | Strategy & Digitalisation Committee2, Nomination & Compensation Committee |
Dr. Mauro Pedrazzini | 1965 | Vizepräsident | 2022 | 2026 | Strategy & Digitalisation Committee, Risk Committee |
Stefan Amstad | 1970 | Mitglied | 2023 | 2026 | Audit Committee2, Risk Committee |
Philipp Elkuch | 1969 | Mitglied | 2021 | 2026 | Nomination & Compensation Committee2, Strategy & Digitalisation Committee |
Dr. Stephan Ochsner | 1967 | Mitglied | 2025 | 2026 | Nomination & Compensation Committee, Audit Committee |
Barbara Ofner | 1970 | Mitglied | 2025 | 2026 | Risk Committee2, Audit Committee |
Katja Rosenplänter-Marxer | 1981 | Mitglied | 2020 | 2026 | Nomination & Compensation Committee, Risk Committee |
1Die Amtsdauer richtet sich gemäss den an der Generalversammlung 2025 revidierten Statuten neu nach einem einjährigen Zeitraum.
2Vorsitz
Stephan Zimmermann
Jahrgang 1956, Schweizer
Präsident des Verwaltungsrates, Vorsitzender des Strategy & Digitalisation Committee und Mitglied des Nomination & Compensation Committee
Ausbildung
Berufliche Stationen
2016—2019: Vice Chairman Global Wealth Management
2014—2016: Strategy Initiatives & Industry Affairs
2011—2014: COO Global Wealth Management
2010—2011: Head Group Internal Audit
2009—2010: CEO UBS Deutschland AG
2005—2009: COO Global Wealth Management & Swiss Bank
1998—2009: Mitglied des Group Managing Board
1995—1997: Mitglied des Group Executive Board
1975—1994: verschiedene Managementpositionen
Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
- Mitglied des Supervisory Board der State Street Bank International GmbH, München, Deutschland
Dr. Mauro Pedrazzini
Jahrgang 1965, Liechtensteiner
Vizepräsident des Verwaltungsrates, Mitglied des Strategy & Digitalisation Committee und des Risk Committee
Ausbildung
Berufliche Stationen
2003—2013: LLB Asset Management
2001—2003: Liechtensteinische Landesbank AG (LLB)
Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
- Mitglied des Stiftungsrates der Privatbank Personalstiftung, Vaduz, Liechtenstein
Stefan Amstad
Jahrgang 1970, Schweizer
Mitglied des Verwaltungsrates , Vorsitzender des Audit Committee und Mitglied des Risk Committee
Ausbildung
Berufliche Stationen
Prüfung und Beratung nationaler und internationaler Finanzinstitute, seit 2002 als von der FINMA anerkannter leitender Prüfer von Banken und kollektiven Kapitalanlagen, seit 2005 Partner von Ernst & Young
2008—2011: Country Head Assurance Financial Services und Mitglied des FS EMEIA Assurance Management Committee sowie Mitglied der Geschäftsleitung Ernst & Young Schweiz
2005—2008: People Partner Assurance Financial Services Schweiz
2002—2012: Mandatsleiter verschiedener grosser und komplexer Bankmandate
Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
- Mitgründer, Verwaltungsratspräsident und Anteilseigner Sharkgroup AG, Oberhasli, Schweiz
Philipp Elkuch
Jahrgang 1969, Liechtensteiner
Mitglied des Verwaltungsrates, Vorsitzender des Nomination & Compensation Committee und Mitglied des Strategy & Digitalisation Committee
Ausbildung
Berufliche Stationen
2016—2019: Managing Director (Geschäftsführer), Schweiz
2013—2016: Managing Partner, Digital Consulting, Schweiz, Österreich und Deutschland
2010—2013: Präsidium/Mitglied des Verwaltungsrats der Gruppengesellschaften in Österreich, Tschechien und Ungarn
2012—2013: Senior Vice President, Energy Business Group, Schweiz, VAE und Grossbritannien
2009—2012: Business Area President, Renewable Energies, Eastern Europe, Schweiz, Deutschland und Österreich
2004—2009: CEO, AFRY Italia, Genua
2000—2003: Director, Energy Management Consulting, Schweiz, Deutschland, Finnland und Spanien
Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
- Präsident des Verwaltungsrats der EVUlution AG, Landquart
- Mitglied des Verwaltungsrates der Gruner AG, Basel
Dr. Stephan Ochsner
Jahrgang 1967, Schweizer
Mitglied des Verwaltungsrates, Mitglied des Audit Committee und des Nomination & Compensation Committee
Ausbildung
Berufliche Stationen
Ochsner Law, Eigentümer, Igis, Schweiz
2011—2013: Managing Director Governance, Risk and Compliance
2009—2011: CEO Kaiser Partner Trust Services
2008: CEO Kaiser Partner Management Services
Leiter Stabsstelle für Sorgfaltspflichten
2000—2001: Leiter Rechtsdienst / Chief Compliance Officer
1996—1999: Leiter Rechtsabteilung / Leiter Rechtsdienst
1994—1995: Juristischer Mitarbeiter
Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
- Mitglied des Verwaltungsrates Mimo Capital AG, Vaduz, Liechtenstein
- Untersuchungsperson der Liechtensteinischen Treuhandkammer
- Geschäftsführer des Vereins unabhängiger Vermögensverwalter
Barbara Ofner
Jahrgang 1970, Schweizerin
Mitglied des Verwaltungsrates, Vorsitzende des Risk Committee und Mitglied des Audit Committee
Ausbildung
Berufliche Stationen
2022—2023: Leiterin Recht Finanzdienstleistungen, Westschweiz
2021—2022: Senior Beraterin für regulatorische Projekte
2019—2021: General Counsel
2019: Beraterin für Regulierungsfragen
2013—2019: Partnerin
2008—2019: Ernst & Young AG, Genf, Leiterin Recht, Regulierung und Compliance Finanzdienstleistungen, Westschweiz und Tessin
2005—2008: Ernst & Young AG, Zürich, Expertin für Recht, Regulierung und Compliance
Rechtsanwältin in der Rechtsabteilung für den Geschäftsbereich Wealth Management and Business Banking
Rechtsanwältin in der Compliance- und Rechtsabteilung
Gerichtsschreiberin
Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
- Mitglied des Verwaltungsrates Basellandschaftliche Kantonalbank, Liestal, Schweiz
- Mitglied des Verwaltungsrates Bridport & Cie SA, Genf, Schweiz
Katja Rosenplänter-Marxer
Jahrgang 1981, Deutsche
Mitglied des Verwaltungsrates, Mitglied des Nomination & Compensation Committee und des Risk Committee sowie Nachhaltigkeitsbeauftragte des Verwaltungsrates
Ausbildung
Berufliche Stationen
Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
- Stiftungsratsmitglied der Stiftung Lebenswertes Liechtenstein, Vaduz
- Mitglied des Verwaltungsrates des Instituts für Agrarökologie AG, Aarau
3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
Die weiteren Tätigkeiten der Mitglieder des Verwaltungsrates und allfällige Interessenbindungen können den Biografien im vorangegangenen Kapitel entnommen werden.
3.3 Anzahl der zulässigen Tätigkeiten
Die VP Bank hat keine statutarischen Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten erlassen.
3.4 Wahl und Amtszeit
Die Angaben zu Wahl und Amtszeit für die derzeitige Zusammensetzung des Verwaltungsrates sind der Aufstellung unter Ziffer 3.1 zu entnehmen. Gemäss Art. 16 der Statuten besteht der Verwaltungsrat aus mindestens fünf Mitgliedern, die für die Dauer von einem Jahr gewählt werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden einzeln gewählt (Wiederwahl ist zulässig). Aus seiner Mitte wählt der Verwaltungsrat seinen Präsidenten sowie seinen Vizepräsidenten für die Dauer von einem Jahr (Wiederwahl ist zulässig).
3.5 Interne Organisation
Die interne Organisation und die Arbeitsweise des Verwaltungsrates sind in den Statuten (Art. 17 bis 19) und im Organisations- und Geschäftsreglement (OGR, Kap. 2 bis 4) festgelegt. Das Organisations- und Geschäftsreglement findet sich im Internet unter vpbank.com/reglemente.
Der Verwaltungsrat überprüft jährlich in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung/Gruppenleitung die Strategie gemäss den Vorgaben der Statuten und des OGR und legt die lang- und mittelfristigen Ziele sowie die Führungsrichtlinien der VP Bank Gruppe fest. Er entscheidet über die von der Geschäftsleitung/Gruppenleitung vorgelegten jährlichen Budgets von Stammhaus und Gruppe, über strategisch bedeutende Projekte, über die Konzern- und Einzelabschlüsse sowie über wichtige Personalfragen.
3.5.1 Aufgabenteilung im Verwaltungsrat
Das Präsidium oder – in dessen Vertretung – das Vizepräsidium übt im Namen des Verwaltungsrates unmittelbar die Aufsicht und die Kontrolle über die Geschäfts- bzw. Gruppenleitung aus. Um seine Aufgaben optimal erfüllen zu können, wird der Verwaltungsrat durch vier Ausschüsse unterstützt: das Nomination & Compensation Committee, das Audit Committee, das Risk Committee und das Strategy & Digitalisation Committee.
3.5.2 Personelle Zusammensetzung der Verwaltungsratsausschüsse, deren Aufgaben und Kompetenzen
Die Aufgaben, Kompetenzen, Rechte und Pflichten der verschiedenen Ausschüsse sind im OGR festgelegt. Darüber hinaus sind die Funktionen der Verwaltungsratsausschüsse in eigenen Reglementen festgehalten.
Über die Angelegenheiten, welche die Ausschüsse an ihren Sitzungen behandeln, wird jeweils ein Sitzungsprotokoll zuhanden des Verwaltungsrates erstellt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse informieren den Verwaltungsrat zudem an der nächstfolgenden Verwaltungsratssitzung im Rahmen eines Standardtraktandums über alle wichtigen Angelegenheiten.
Nomination & Compensation Committee
Das Nomination & Compensation Committee setzt sich aus den Mitgliedern Philipp Elkuch (Vorsitz), Stephan Zimmermann, Katja Rosenplänter-Marxer und Dr. Stephan Ochsner zusammen. Die ihm obliegenden Aufgaben (gemäss OGR, Kap. 3.2) sind vor allem:
- Unterstützung des Verwaltungsratspräsidiums bei der Erfüllung seiner Leitungs- und Koordinationsaufgaben sowie des Gesamtverwaltungsrates in Fragen der Corporate Governance, der Organisation (Statuten, Reglemente) und der Überwachung der Geschäftsentwicklung;
- Ausarbeitung von Kriterien für die Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates zuhanden des Verwaltungsrates, Durchführung der Evaluation und Antragstellung an den Verwaltungsrat;
- Antragstellung an den Verwaltungsrat betreffend die Besetzung der Verwaltungsratsausschüsse;
- Vorbereitung und Antragstellung betreffend die Anstellung/Absetzung des Chief Executive Officer und in Zusammenarbeit mit dem Chief Executive Officer der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung/Gruppenleitung sowie der Inhaber von Schlüsselfunktionen;
- jährliche Bewertung von Struktur, Grösse, Zusammensetzung und Leistung des Verwaltungsrates sowie der Geschäftsleitung/Gruppenleitung und nötigenfalls Empfehlung von Änderungen;
- jährliche Beurteilung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung/Gruppenleitung sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit und Mitteilung der Beurteilung an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung/Gruppenleitung; jährliche Beurteilung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Inhaber von Schlüsselfunktionen;
- Überprüfung des Kurses des Verwaltungsrates bei der Auswahl und Bestellung der Geschäftsleitung/Gruppenleitung sowie Abgabe von Empfehlungen an den Verwaltungsrat;
- Sicherstellung, dass die Entscheidungsfindung der Geschäftsleitung/Gruppenleitung und des Verwaltungsrates durch eine einzelne Person oder eine Gruppe nicht in einer Weise beeinflusst wird, die für die Interessen der Bank nachteilig ist;
- Erarbeitung des Reglements Vergütungspolitik;
- Antragstellung betreffend die Entschädigungen für das Präsidium und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates;
- Antragstellung an den Verwaltungsrat auf Festsetzung der Entschädigungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung/Gruppenleitung sowie die Leitungen der Bereiche Risikomanagement und Compliance;
- Behandlung von grundsätzlichen Fragen der Personalpolitik (wie Salär- und Erfolgsbeteiligungssysteme, Managemententwicklung und Nachfolgeplanung, Führungsgrundsätze, Führungskultur und Führungsentwicklung, Personalwohlfahrt, Weiterentwicklung der Diversity Policy) zuhanden des Verwaltungsrates.
Audit Committee
Dem Audit Committee gehören Stefan Amstad (Vorsitz), Dr. Stephan Ochsner und Barbara Ofner an. Das Audit Committee unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erfüllung der ihm gemäss Bankengesetz übertragenen Aufgaben in Bezug auf die Oberleitung, die Aufsicht und die Kontrolle des Stammhauses und der VP Bank Gruppe. Dem Audit Committee obliegen (gemäss OGR, Kap. 3.3) insbesondere folgende Aufgaben:
- Entgegennahme und Behandlung der Berichte des Group Internal Audit und der bankengesetzlichen Revisionsstelle sowie Beurteilung der Angemessenheit der eingesetzten Verfahren zur Behebung der Revisionspendenzen;
- kritische Beurteilung der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung (Einzelabschluss und Konzernrechnung, Erfolgsrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Eigenkapitalentwicklung, Geldflussrechnung, Anhang und Jahresbericht, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Zwischenabschluss);
- kritische Beurteilung der Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie deren Besprechung mit dem Chief Financial Officer, der Leiterin bzw. dem Leiter Group Internal Audit und dem Konzernprüfer bzw. verantwortlichen Mandatsleiter der bankengesetzlichen Revisionsstelle;
- Entscheidung, ob der Einzelabschluss und die Konzernrechnung dem Verwaltungsrat zur Vorlage an die Generalversammlung empfohlen werden können;
- Kritische Beurteilung des jährlichen Prüfungsprozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung;
- Beurteilung der Umsetzung der Steuerstrategie der Bank;
- Beurteilung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems;
- Beurteilung der Vorkehrungen, welche die Einhaltung von gesetzlichen (wie z.B. Eigenmittel-, Liquiditäts-, Risikoverteilungsvorschriften) und internen Vorschriften (Compliance) gewährleisten sollen, und der Befolgung dieser Vorschriften;
- Kenntnisnahme wesentlicher Interaktionen mit den jeweiligen Aufsichtsbehörden, sowie Beurteilung der Vorkehrungen zur Umsetzung von Auflagen sowie Beurteilung der Angemessenheit der eingesetzten Verfahren zur Erfüllung der aufsichtsbehördlichen Auflagen und Massnahmen;
- Beurteilung der Methodik und Qualität (Wirksamkeit) der externen Revision (bankengesetzliche Revisionsstelle und Konzernprüfer) sowie der Zusammenarbeit zwischen der internen und externen Revision, insbesondere durch die Behandlung der Berichte der bankengesetzlichen Revisionsstelle zuhanden des Verwaltungsrates und die Besprechung der Prüfungsplanung des Konzernprüfers und der bankengesetzlichen Revisionsstelle;
- Überwachung und Beurteilung der Wirksamkeit, Unabhängigkeit und Leistung, insbesondere durch die Behandlung der Berichte des Group Internal Audit sowie Beurteilung und Genehmigung des Prüfplans und der Mehrjahresplanung des Group Internal Audit;
- Beurteilung der Leistung, der Honorierung sowie der Unabhängigkeit der externen Revision, insbesondere in Bezug auf die Vereinbarkeit der Revisionstätigkeit mit allfälligen Beratungsmandaten;
- Beratung des Verwaltungsrates bei der Wahl oder Absetzung der externen Revision als bankengesetzlicher Revisionsstelle oder, je nach Situation, auch einer anderen unabhängigen Prüfinstanz für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung;
- Antragstellung zur Bestellung und Absetzung des Leiters Group Internal Audit an den Verwaltungsrat;
- Beratung des Verwaltungsrates bei der Wahl oder Absetzung des Chief Financial Officers.
Risk Committee
Dem Risk Committee gehören Barbara Ofner (Vorsitz), Mauro Pedrazzini, Stefan Amstad und Katja Rosenplänter-Marxer an. Das Risk Committee unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erfüllung der ihm gemäss Bankengesetz übertragenen Aufgaben in Bezug auf die Oberleitung, die Aufsicht und die Kontrolle des Stammhauses und der VP Bank Gruppe. Dem Risk Committee obliegen (gemäss OGR, Kap. 3.4) insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung des Verwaltungsrates zur aktuellen und künftigen Gesamtrisikobereitschaft und -strategie der Bank sowie Unterstützung des Verwaltungsrates bei der Kontrolle der Umsetzung der Risikostrategie durch die Geschäftsleitung/Gruppenleitung;
- Entgegennahme und Behandlung der Risikoberichte sowie Beurteilung der Angemessenheit der eingesetzten Verfahren zur Messung, Steuerung und Überwachung der Risiken;
- Beurteilung der für die Bank wesentlichen Risiken sowie deren Besprechung mit dem Chief Risk Officer bzw. den zuständigen Fachexperten;
- Beurteilung der Funktionsfähigkeit der Risikosteuerung und -überwachung sowie des internen Kontrollsystems;
- Beurteilung der Funktionsfähigkeit der Vorkehrungen, welche die Einhaltung von gesetzlichen (z.B. Eigenmittel-, Liquiditäts- und Risikoverteilungsvorschriften) und internen Vorschriften (Compliance) gewährleisten sollen, und der Befolgung dieser Vorschriften;
- Entgegennahme und Behandlung der Berichte der dem Chief Risk Officer unterstellten Bereiche und Abteilungen;
- Beurteilung der Qualität (Wirksamkeit) der Risk Governance sowie der Zusammenarbeit zwischen Risikosteuerung, Risikoüberwachung, Geschäftsleitung/Gruppenleitung, Risk Committee und Verwaltungsrat;
- Überprüfung, ob die Preisgestaltung der angebotenen Verbindlichkeiten und Anlagen das Geschäftsmodell und die Risikostrategie der Bank angemessen berücksichtigt, und, sofern dies nicht der Fall ist, das Einfordern eines Plans mit Abhilfemassnahmen;
- Prüfung, ob bei den vom Vergütungssystem angebotenen Anreizen das Risiko, das Kapital, die Liquidität sowie die Wahrscheinlichkeit und der Zeitpunkt von Einnahmen berücksichtigt werden;
- Beratung des Verwaltungsrates bei der Wahl oder Absetzung des Chief Risk Officer.
Strategy & Digitalisation Committee
Dem Strategy & Digitalisation Committee gehören Stephan Zimmermann (Vorsitz), Philipp Elkuch und Mauro Pedrazzini an. Das Strategy & Digitalisation Committee unterstützt und berät den Verwaltungsrat bei strategischen Themen und Projekten. Es obliegen ihm (gemäss OGR, Kap. 3.5) insbesondere folgende Aufgaben:
- Vorbereitung der Strategiethemen zuhanden des Verwaltungsrates;
- vertiefte Behandlung von strategischen Themen (z.B. Digitalisierung im Bankgeschäft, Nachhaltigkeit);
- Sicherstellung eines kontinuierlichen Steuerungs- und Führungsprozesses im strategischen Bereich;
- Beurteilung der Angemessenheit des Strategieentwicklungs-, Implementierungs- und Controlling-Prozesses;
- Überprüfung (periodisch und im Anlassfall) der Vision, Mission, Unternehmensziele und Strategie (Strategie-Review);
- Überprüfung der Umsetzung von strategischen Massnahmen anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Zielgrössen (Strategie-Controlling);
- Sicherstellung der Verankerung eines konsistenten und wirksamen Strategieprozesses in der Bank;
- Prüfung der Strategiekonformität von Fusionen, Akquisitionen, Kooperationen, Business Cases usw.;
- Kritische Beurteilung von Planzahlen und finanziellen Auswirkungen von Strategieplänen (inkl. Szenariorechnungen);
- Vertiefte Behandlung von relevanten Kunden-, Markt- und Technologieentwicklungen zur Sicherstellung der Innovationsfähigkeit der Bank.
Name | Verwaltungsrat | Nomination & Compensation Committee | Audit Committee | Risk Committee | Strategy & Digitalisation Committee |
Anzahl Sitzungen | 16 | 8 | 6 | 6 | 6 |
Stephan Zimmermann | 16 | 8 | 6 | ||
Stefan Amstad | 14 | 6 | 6 | ||
Philipp Elkuch | 15 | 8 | 6 | ||
Dr. Beat Graf1 | 3 | 3 | 1 | ||
Ursula Lang1 | 3 | 3 | 1 | 1 | |
Dr. Stephan Ochsner2 | 12 | 5 | 5 | ||
Barbara Ofner2 | 12 | 5 | 5 | ||
Dr. Mauro Pedrazzini | 16 | 6 | 6 | ||
Katja Rosenplänter-Marxer | 13 | 5 | 6 |
1Mitglied des Verwaltungsrates bis 25. April 2025.
2Mitglied des Verwaltungsrates ab 25. April 2025.
3.5.3 Arbeitsweise des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse
Der Verwaltungsrat trifft sich auf Einladung des Präsidiums in der Regel jährlich zu sieben bis zehn Sitzungen sowie zu einer Strategieklausur und einem Innovationstag. Die Sitzungen des Verwaltungsrates bestehen grundsätzlich aus drei Teilen:
- einem verwaltungsratsinternen Teil;
- einem Beratungsteil, an dem auch die Mitglieder der Gruppen- und der Geschäftsleitung zur Präsentation ihrer Anträge und zum Informationsaustausch teilnehmen;
- einem Beschlussteil, in dem der Verwaltungsrat seine Entscheidungen trifft. Um aus erster Hand informiert zu sein, ist der CEO auch während des Beschlussteils der Verwaltungsratssitzungen anwesend.
Zur Behandlung spezifischer Themen im Verwaltungsrat und in dessen Ausschüssen werden je nach Bedarf weitere Personen hinzugezogen (Führungskräfte der VP Bank Gruppe, Vertreter der bankengesetzlichen Revisionsstelle sowie interne oder externe Spezialisten und Berater). Im Geschäftsjahr 2025 trat der Gesamtverwaltungsrat zu acht ordentlichen Sitzungen und sechs ausserordentlichen Sitzungen zusammen. Ausserdem führte der Verwaltungsrat gemeinsam mit der Geschäftsleitung/Gruppenleitung zwei ganztägige Workshops hinsichtlich Strategie sowie Innovation durch.
Das Nomination & Compensation Committee (NCC) tritt in der Regel jährlich zu sechs bis zehn Sitzungen zusammen. An den Sitzungen des NCC nimmt bei Bedarf der CEO mit beratender Stimme teil. Im Jahr 2025 trat das NCC zu acht Sitzungen zusammen.
Das Audit Committee tritt in der Regel jährlich zu fünf bis acht Sitzungen zusammen, wobei sich der Sitzungstermin nach den Erfordernissen der anfallenden Aufgaben (Abschlüsse, finanzielle Berichterstattung, Revisionsberichte usw.) richtet. An den Sitzungen nehmen jeweils der CFO, der Chief Risk Officer und die Leiterin bzw. der Leiter Group Internal Audit teil. Zur Behandlung von revisionsspezifischen Themen nehmen Vertretende der externen Revisionsstelle (in der Regel der Mandatsleiter) teil. Das Audit Committee trat im vergangenen Jahr zu sechs Sitzungen zusammen. Dabei fand an einer gemeinsamen Sitzung mit dem Risk Committee ein Informationsaustausch mit der Geschäftsleitung/Gruppenleitung über die Qualität des internen Kontrollsystems und weitere Anliegen statt.
Das Risk Committee tritt in der Regel jährlich zu fünf bis acht Sitzungen zusammen. An den Sitzungen nehmen jeweils der Chief Risk Officer und die Leiterin bzw. der Leiter Group Internal Audit teil. Das Risk Committee trat im vergangenen Jahr zu sechs Sitzungen zusammen.
Dabei fand an einer gemeinsamen Sitzung mit dem Audit Committee ein Informationsaustausch mit der Geschäftsleitung/Gruppenleitung über die Qualität des internen Kontrollsystems und weitere Anliegen statt.
Das Strategy & Digitalisation Committee tritt in der Regel jährlich zu sechs bis acht Sitzungen zusammen. An den Sitzungen des Strategy & Digitalisation Committee nehmen der CEO sowie weitere Vertreter der Geschäftsleitung/Gruppenleitung teil. Im Jahr 2025 trat das Strategy & Digitalisation Committee zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen.
3.6 Kompetenzregelung
Der Verwaltungsrat ist das Organ für die Oberleitung, die Aufsicht und die Kontrolle der Geschäftsleitung. Er trägt die oberste Verantwortung für die strategische Ausrichtung der VP Bank Gruppe. Die Befugnisse und Pflichten des Verwaltungsrates sind in Art. 17 der Statuten sowie in Kap. 2.2 bis 2.4 des OGR ausführlich festgelegt. Die Aufgaben und Kompetenzen der vier Ausschüsse des Verwaltungsrates sind den Ausführungen in Kap. 3 des OGR zu entnehmen.
Die operative Geschäftsführung der VP Bank Gruppe sowie die Oberleitung, die Aufsicht und die Kontrolle der Tochterunternehmen der VP Bank Gruppe hat der Verwaltungsrat an die Geschäftsleitung/Gruppenleitung übertragen. Die Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsleitung/Gruppenleitung sind in den Statuten (Art. 21) und im OGR festgelegt. Das OGR enthält für die Geschäftsleitung/Gruppenleitung in Kap. 5 detailliertere Bestimmungen.
3.7 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäfts- bzw. Gruppenleitung
Dem Verwaltungsrat und seinen Ausschüssen stehen verschiedene Informations- und Kontrollinstrumente zur Ausübung der Oberleitungs- und Aufsichtspflicht gegenüber der Geschäftsleitung/Gruppenleitung zur Verfügung. Zu diesen Instrumenten gehören der Strategieprozess, die mittelfristige Planung, der Budgetierungsprozess und die Berichterstattung.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten regelmässig diverse Berichte: monatliche Finanzberichte (Einzel- und Gruppenabschluss), Risiko-Controlling-Berichte sowie periodische Berichte zu den Halbjahres- und Jahresabschlüssen (konsolidierte Abschlüsse und Einzelabschlüsse). Diese enthalten auch qualitative Informationen sowie Budgetabweichungen, Perioden- und Mehrjahresvergleiche, Führungskennzahlen und Risikoanalysen, und zwar sowohl für das Stammhaus als auch für die Tochtergesellschaften und die Gruppe insgesamt. Diese Berichte erlauben es dem Verwaltungsrat, sich jederzeit von den massgeblichen Entwicklungen und der Risikosituation ein Bild zu machen. Jene Berichte, die in den Aufgabenbereich des Audit Committee oder des Risk Committee fallen, werden in den jeweiligen Gremien behandelt und mit entsprechenden Anträgen zur Genehmigung an den Verwaltungsrat weitergeleitet. Im Rahmen der Verwaltungsratssitzungen werden die aktuellen Berichte jeweils umfassend behandelt.
Anhand einer Berichterstattung durch die Geschäftsleitung/Gruppenleitung erfolgt die Überprüfung der Strategieumsetzung bzw. das Strategie-Controlling zweimal jährlich durch den Verwaltungsrat.
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollfunktion des Verwaltungsrates ist das Group Internal Audit, welches nach den international anerkannten Standards des Schweizerischen Verbands für Interne Revision (SVIR) bzw. des Institute of Internal Auditors (IIA) arbeitet. Die Pflichten und Befugnisse des Group Internal Audit sind in einem eigenen Reglement festgehalten.
Als unabhängige Instanz überprüft es insbesondere das interne Kontrollsystem, die Führungsprozesse und das Risikomanagement.
Das Präsidium des Verwaltungsrates erhält sämtliche Protokolle der Sitzungen der Geschäftsleitung/Gruppenleitung. Zudem pflegt es einen wöchentlichen Austausch mit dem CEO und im Anlassfall auch mit den übrigen Mitgliedern der Geschäftsleitung/Gruppenleitung.