ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer

Interessen und Standpunkte der Interessenträger (SBM-2)

Die Kunden der VP Bank, d.h. die Verbraucher sowie Endnutzer, stehen im Mittelpunkt unserer Aktivitäten. Das Vertrauen der Kunden ist von zentraler Bedeutung. Die VP Bank erwirbt dieses Vertrauen durch einen aktiven Austausch, einen verantwortungs­vollen Umgang mit den Kundengeldern und eine transparente Kommunikation und Preis­gestaltung. Ein wesentlicher Baustein hierfür ist der strukturierte, ganzheitliche Beratungsprozess, der auf dem Goal-based Beratungs­modell basiert, sowie die Sicherstellung der Tragbarkeit im Kreditgeschäft.

Das Management führt Einzelgespräche mit Kunden, um sicherzustellen, dass deren Feedback direkt berücksichtigt wird und in die Strategie und das Geschäftsmodell einfliesst. Des Weiteren werden Kunden­befragungen durchgeführt, deren Ergebnisse dem Management und dem Verwaltungsrat mitgeteilt werden. Bei der Entwicklung neuer Produkte wird die Meinung der Kunden durch die Einbindung von Testkunden berücksichtigt.

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3)

Resultierend aus unserem Geschäftsmodell lassen sich unsere Kunden in zwei wesentliche Kategorien unterteilen: (i) Intermediäre und (ii) Privatkunden. Im Falle der Intermediäre handelt es sich vorwiegend um externe Vermögens­verwalter, Treuhänder und Family Offices, welche selbst als professionelle Finanzmarktteilnehmer eingestuft werden können und folglich einem anderen Mass von Anlegerschutz unterstehen als Privatkunden. Die in Bezug auf unsere Kunden identifizierten IRO resultieren primär aus der Zusammenarbeit mit Privatkunden und beziehen sich auf Aspekte der Informationsqualität und Transparenz, Tragbarkeit bei der Kreditvergabe und Fehlverkäufe von Finanzprodukten.

Das Vertrauen der Kunden ist für die VP Bank einer der entscheidenden Faktoren für den langfristigen Unternehmens­erfolg und bildet gleichzeitig die Basis für die Wachstums­strategie. Die Eignungsprüfung bei Vermögens­verwaltungs- und Beratungsmandaten sowie die Tragbarkeits­prüfung im Hypothekargeschäft sind die wichtigsten Bausteine, um negative Auswirkungen auf unsere Kunden zu reduzieren und damit das Vertrauen in die VP Bank weiter zu stärken.

Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern (S4-1)

Finanzierung

Das Kreditreglement ist das oberste Steuerungsdokument im Kredit­bereich und gilt für die gesamte VP Bank. Es legt fest, dass Nachhaltigkeitskriterien und -standards insbesondere bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit und der Werthaltigkeit von Sicherheiten einfliessen sollen. Der Verwaltungsrat der VP Bank ist für die Verabschiedung dieser Richtlinie verantwortlich. Ziel ist es, den Schutz der Kreditnehmenden zu gewährleisten.

Tragbarkeitsberechnung

Die Tragbarkeitsberechnung ist neben der Immobilienbewertung die wichtigste quantitative Entscheidungs­grundlage bei der Vergabe von Hypothekendarlehen. Die Beurteilung der langfristigen Zahlungsfähigkeit (Tragbarkeit) muss daher sorgfältig durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Berechnung der Tragbarkeit zielt darauf ab, die Fähigkeit des Kreditnehmenden zu Zins- und Kapitalrückzahlungen sowie zur normalen Instandhaltung der Immobilie abzuschätzen. Die Tragbarkeit muss auf Grundlage der zukünftigen Erträge und Finanzierungskosten des Kreditnehmenden berechnet werden. Bei der Tragbarkeitsberechnung sind für jeden Buchungsstandort die örtlichen Gegebenheiten und regulatorischen Bestimmungen zu berücksichtigen. Folgende Mindeststandards gelten im Allgemeinen:

  • Dauerhafte Erträge sind definiert als die wahrscheinlichsten künftigen Jahreserträge, die sich aus den in der Vergangen­heit erzielten Erträgen des Kreditnehmers ableiten lassen und die unter Berücksichtigung aller bekannten Umstände mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft unter normalen Umständen erzielt werden können.
  • Die Finanzierungskosten müssen die Zins- und Tilgungs­zahlungen des Darlehens, die Instandhaltungskosten der Immobilie und alle sonstigen Fixkosten umfassen. In die Finanzierungskosten sind auch die Zins- und Tilgungs­zahlungen für alle anderen Kreditfazilitäten des Kreditnehmenden einzubeziehen.
  • Handelt es sich beim Hauptschuldner um eine Privatperson, die noch zehn oder weniger Jahre bis zur Pensionierung hat, ist zusätzlich die Tragbarkeit bei Pensionierung zu berechnen. Allenfalls sind risikomindernde Massnahmen zu treffen (z.B. höhere Amortisation, Überprüfung der Finanzierung bei Pensionierung usw.)

Lücken in der Tragbarkeitsberechnung

Immobilienfinanzierungen von Kreditnehmenden, die Lücken in der Tragbarkeit aufweisen, werden entsprechend im bankinternen System gekennzeichnet. Die Behebung von Tragbarkeits­lücken bei Immobilien­finanzierungen kann von der zuständigen Kreditkompetenz­stelle genehmigt werden durch (a) Annahme verpfändeter oder gesperrter Bareinlagen sowie anderer liquider Mittel zur Deckung der berechneten Tragbarkeitslücke für zwölf Monate oder länger oder (b) eine unbedingte Gesamtbürgschaft zur Deckung der Tragbarkeitslücke für zwölf Monate oder länger. Falls die Tragbarkeitslücke auf diese Weise geschlossen wird, wird die entsprechende Kennzeichnung nicht gesetzt bzw. wieder entfernt.

Anlegen

Die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in den Anlage- und Beratungsprozess ist in den entsprechenden Richtlinien der VP Bank geregelt, insbesondere in der Responsible Investment Policy. Nachhaltigkeit ist zudem auf Portfoliostufe in die allgemeinen Überwachungs- und Compliance Systeme und Prozesse integriert. Für die Entwicklung und Genehmigung des nachhaltigen Anlageansatzes, der Eignungskriterien sowie der Strategien sind verschiedene Gremien zuständig: das Investment Strategy Committee, das Investment Tactics Committee und das Product & Pricing Committee. Die für die Kapitalanlagen zuständigen Abteilungen, Compliance, Interne Revision, und das GEM, sind für die Umsetzung dieser Weisung im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben verantwortlich. Eine detaillierte Aufstellung des Weisungswesens inklusive der Verantwortlichkeiten findet sich im Kapitel ESRS 2 MDR-P.

Die Gesamtstrategie zur Steuerung der wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer sowie der damit verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen von Anlage­produkten basiert auf fünf Säulen. Ziel ist es, den Anlegerschutz bei der Beratung von Kunden und bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen im Allgemeinen zu gewährleisten.

Der Fünf-Säulen-Ansatz berücksichtigt die Anforderungen der MiFID II an die Eignung, die SFDR-Offenlegungs­anforderungen sowie die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken. Potenzielle negative Auswirkungen auf unsere Kunden durch die Nichteinhaltung von regulatorischen Anforderungen, Fehlverkäufe von Finanzprodukten und Greenwashing werden dadurch aktiv gemanagt.

1. Zielmarktklassifikation

Die überarbeitete Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanz­instrumente (MiFID II) sieht unter anderem zusätzliche Massnahmen zum Anlegerschutz vor. Die bestehenden Kategorien (Kundenkategorie, Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Situation, Risikotoleranz sowie Ziele und Bedürfnisse) wurden durch Angaben zu nachhaltigkeits­bezogenen Zielen und Nachhaltigkeits­faktoren ergänzt. Im Rahmen des Zielmarkttests berücksichtigt die VP Bank diese Kriterien. Bei Drittprodukten werden hierfür grundsätzlich die Herstellerangaben herangezogen. Für eigene Produkte erfolgt die Definition im Rahmen des New Product Process.

Unsere Anlageberater befragen die Kunden nach ihren Nachhaltigkeits­präferenzen, um ihnen Produkte zu empfehlen, die diesen entsprechen. Die Nachhaltigkeits­präferenzen ergänzen die bisherigen Anlageziele, welche bereits bei der Geeignetheitsprüfung berücksichtigt wurden.

2. Vorvertragliche Informationen

In den vorvertraglichen Informationen gemäss SFDR (EU/2019/2088) legt die VP Bank offen, wie Nachhaltigkeits­risiken in Anlageentscheidungen einbezogen werden, ob das jeweilige Vermögens­verwaltungsmandat auf ökologische und/oder soziale Merkmale abzielt und wie hoch der Anteil nachhaltiger und taxonomie­konformer Investments ist. Auf dieser Grundlage stellt die VP Bank sicher, dass die produktspezifischen Nachhaltigkeits­aspekte mit den Präferenzen der Kunden vereinbar sind.

3. Allgemeiner Ansatz für Nachhaltigkeitsfaktoren im Anlageentscheid

Um wesentliche negative Auswirkungen von Anlageentscheiden auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu reduzieren und positive Aspekte zu fördern, wendet die VP Bank eine Kombination von Ansätzen an. Die wichtigsten Methoden sind Restriktionen, Verbesserungen und Ausrichtung auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN-SDG). Grundlage für die Umsetzung ist der VP Bank Sustainability Score (VPSS). Die VPSS-Methode basiert auf Daten eines Drittanbieters, geht aber über ein klassisches ESG-Rating hinaus. Die VP Bank schränkt Investitionen mit inakzeptablen negativen Auswirkungen ein (siehe Tabelle unten). Zudem müssen die Anlagen Mindestkriterien in den folgenden drei Bereichen erfüllen: ESG-Rating, Geschäftstätigkeit und Geschäftspraktiken. Anlagen, welche die Mindestkriterien nicht erfüllen, werden nicht in das Anlageuniversum aufgenommen.

Die VP Bank hat die Anwendung des VPSS inklusive verschiedener Mindestanforderungen für diskretionäre Vermögensverwaltung, die Anlageberatung, VP Bank eigene Fonds und bilanzwirksame Eigenanlagen umgesetzt. Diese Kriterien sind in den entsprechenden Anlage-, Portfoliomanagement- und Beratungssystemen und -prozessen erfasst. Die Empfehlungen werden laufend auf die Einhaltung der Kriterien überprüft. Ist eine Anlage nicht mehr geeignet, wird sie nicht mehr empfohlen. Sind solche Anlagen in bestehenden Portfolios enthalten, werden die Kunden informiert und Alternativen werden vorgeschlagen. Bei diskretionären Vermögensverwaltungs­mandaten werden nicht mehr geeignete Finanzinstrumente innerhalb einer bestimmten Frist verkauft.

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Zusammenfassung der wichtigsten Methoden zur Minderung nachteiliger Auswirkungen durch unsere Anlagetätigkeit:

IRO-Fokus

Grundlage

Motivation

Umsetzung

Risiko

ESG-Rating

Die VP Bank reduziert ESG-Risiken in ihren Portfolios, indem sie Unternehmen mit niedrigen ESG-Ratings meidet.

Für das ESG-Rating werden Daten eines Drittanbieters verwendet. Die Ratings reichen von AAA (bestes Rating) bis CCC (schlechtestes Rating). Die beiden niedrigsten Ratingstufen B und CCC sind aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Bei Drittfonds und börsengehandelten Fonds verlangt die VP Bank ein Mindestmass an Abdeckung durch den Drittanbieter und lassen nur eine begrenzte Anzahl von Anlagen mit B- und CCC-Rating zu. Die zulässigen Schwellenwerte hängen von der Region, ihrer Wirtschaftsstruktur und ihrem Reifegrad ab.

Risiko

Geschäfts­praktiken

Die VP Bank meidet Unternehmen mit Geschäftspraktiken, die illegal sind oder gegen internationale Standards verstossen.

Geschäftspraktiken beziehen sich auf die Verhaltensweisen von Unternehmen. Die VP Bank orientiert sich an drei international anerkannten Standards: UN Global Compact, UN Guiding Principles for Business and Human Rights und International Labour Organization (ILO) Labour Standards. Die VP Bank schliesst Aktien und Anleihen von Unternehmen aus, die gegen diese inter­nationalen Standards verstossen oder bei denen «sehr schwere» Kontro­versen festgestellt wurden. Bei Fonds und ETF-Empfehlungen von Dritt­anbietern kann der Anteil der Anlagen mit Verstössen gegen inter­nationale Standards und «sehr schweren» Kontroversen sehr gering sein.

Risiko

Geschäftstätigkeit

Die VP Bank hat ethische Mindeststandards festgelegt, die bestimmen, in welchen Bereichen Unternehmen, in die sie investiert, nicht tätig sein sollten.

Die Geschäftstätigkeit bezieht sich auf die Produkte und Dienstleistungen, die ein Unternehmen anbietet. Als kritische Geschäftsbereiche werden Tabak, Glücksspiel, Kraftwerkskohle, Atomkraft und kontroverse Waffen definiert. Die VP Bank schliesst Unternehmen aus, die ihre Einnahmen aus diesen kritischen Geschäftsbereichen oberhalb der definierten Schwellenwerte erzielen. Drittfonds und ETFs können einen sehr geringen Anteil an Unternehmen enthalten, die in als kritisch eingestuften Bereichen tätig sind.

Chancen

ESG-Momentum

Die VP Bank finanziert den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft, indem sie in Unternehmen investiert, die eine kontinuierliche Verbesserung ihrer ESG-Performance aufweisen.

Diese Komponente des VPSS misst, in welchem Umfang und in welche Richtung sich das ESG-Rating verändert hat. Die VP Bank bevorzugt Unternehmen, Regierungen oder staatliche Schuldner, die ihr ESG-Rating verbessern, und benachteiligt diejenigen, die eine Herabstufung erfahren. Der Momentum-Score beeinflusst den Gesamtscore positiv oder negativ, aber führt nicht zu einem Ausschluss.

Aus­wirkungen

Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG)

Die VP Bank bevorzugt Unternehmen mit positiven Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft, indem diese einen Beitrag zu einem oder mehreren der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) leisten.

Der SDG-Score gleicht Produkte und Aktivitäten eines Unternehmens mit den 17 UN-Entwicklungszielen ab und misst, inwiefern sie zur Zielerreichung beitragen oder im Widerspruch zu diesen stehen. Der SDG-Score beeinflusst den Gesamtscore positiv oder negativ, führt jedoch nicht zu einem Ausschluss.

4. Periodische Berichterstattung

Für Produkte oder Mandate, die unter Art. 8 oder 9 der SFDR fallen, wird jährlich über die Einhaltung der ökologischen und sozialen Merkmale berichtet. Für Kunden mit einem entsprechenden Vermögens­verwaltungs­mandat wird periodisch ein portfoliospezifischer Bericht erstellt und direkt zur Verfügung gestellt. Die Offenlegung soll die Transparenz erhöhen und den Investoren wertvolle Informationen über das Nachhaltigkeits­engagement und die wesentlichen Auswirkungen und Risiken der Fonds, in denen sie investiert sind, sowie der diskretionär verwalteten Vermögensverwaltungsmandate liefern. Zudem schliesst sich damit der Kreis im Sinne einer initialen Abfrage der Kundenpräferenzen, der anschliessenden Empfehlung bedürfnisgerechter Produkte und schliesslich des Nachweises der Einhaltung der vorvertraglichen Zielvorgaben durch die periodische Berichterstattung.

5. Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAI-Statement)

Anlageentscheidungen und Anlageberatung können negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeits­faktoren haben, dazu beitragen oder direkt damit verbunden sein. Daher berichtet die VP Bank jährlich, wie die negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeits­faktoren auf Unternehmensebene berücksichtigt werden und wie sich dies konkret in der Summe aller relevanten diskretionären VV-Mandate und VP eigenen Fonds auf Unternehmensebene auswirkt.

Eine negative Nachhaltigkeitsauswirkung bezieht sich auf die negativen Auswirkungen, die eine Investitions­entscheidung auf die Umwelt oder die Gesellschaft haben kann. Darin enthalten sind Aspekte wie Treibhausgas­emissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall und Soziales/Mitarbeiter­belange, welche für Investitionen in Unternehmen, Staaten, supranationale Unternehmen und Immobilien relevant sein können. Die Auswahl der wichtigsten negativen Auswirkungen, die das Anlageteam der VP Bank berücksichtigt, muss für deren Anlage­philosophie und deren Engagements relevant sein. Die VP Bank ist davon überzeugt, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren zu besseren Anlage­ergebnissen führt. Die VP Bank berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien bei ihren Portfoliolösungen, Bausteinen und der Produktauswahl.

Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen (S4-2)

Für den langfristigen Erfolg der VP Bank ist regelmässiger, qualifizierter Kontakt zu den Kunden von entscheidender Bedeutung. Der Austausch mit den Kunden hilft der VP Bank die Bedürfnisse und Erwartungen besser zu verstehen und zielgerichtet darauf zu reagieren.

Methoden der Einbindung

Der Kundenkontakt kann auf unterschiedliche Weise stattfinden. Möglich sind persönliche Treffen, die Nutzung digitaler Kommunikationskanäle, Beratungsgespräche und die Teilnahme an Veranstaltungen. Die Wahl des Ansatzes zur Einbindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Kundensegment und der Dienstleistung.

Mit dem Research Portal bietet das CIO-Office einen übersichtlichen Zugang zu aktuellen Research Publikationen. Mit dem Portal wird die Kundenkommunikation durch aktuelle Analysen und Empfehlungen unterstützt und die Kundenbindung wird erhöht. Es gibt zudem regelmässige Newsletter vom CIO zu einem fokussierten Finanzmarktthema und den Kunden stehen Makrokommentare in Form der Spotanalysen zur Verfügung.

Dokumentation und interne Standards

Interne Gruppenstandards und Weisungen, insbesondere Handling Clients, regeln verbindlich, wie Kunden identifiziert, informiert und betreut werden müssen. Sie legen Anforderungen an Transparenz, Sorgfaltspflichten, Dokumentation und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben fest. Alle Kundenkontakte werden im RM Cockpit (Dashboard für die Kundenberater) oder im Kernbankensystem dokumentiert, um Nachvollziehbarkeit und Compliance sicherzustellen.

Prozessqualität und Kundenzufriedenheit

Die VP Bank beurteilt ihre Prozesse zur Einbindung von Kunden vor allem qualitativ. Der Fokus liegt auf der konsequenten Anwendung der definierten Beratungs-, Kommunikations- und Dokumentationsprozesse. Die Wirksamkeit der Einbindung wird daher über die Qualität der Prozessausführung, Beratungsqualität und Kundenzufriedenheit beurteilt. Die individuelle Bewertung der Zusammenarbeit obliegt den Kundenberatern, während die Bank sicherstellt, dass alle Interaktionen den internen Vorgaben und gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Zuständigkeiten

Die Verantwortung zur Einhaltung der internen Vorgaben und Qualität der Kundenberatung liegt bei den regionalen CEOs.

Standort

Kontaktperson

Liechtenstein

Head of Region Liechtenstein & BVI

Zürich

Chief Executive Officer VP Bank Zürich

Luxemburg

Chief Executive Officer

Singapur

Co-Chief Executive Officer Singapore

British Virgin Islands

Head of Region Liechtenstein & BVI

1Fund Solutions ist nicht berücksichtigt, da sich die Dienstleistungen an Fondsinitiatoren richten und nicht an die Anlageberatung für Kunden.

Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äussern können (S4-3)

­Die VP Bank bietet externen Anspruchsgruppen verschiedene Kanäle an, über die sie ihre Anliegen äussern können. Im von der VP Bank angewandten Kundenfeedback-Management wird zwischen Feedback und Beschwerde unterschieden. Kundenäusserungen können entweder direkt über einen Kundenberater eingehen oder über andere Kanäle wie das Kontaktformular auf der Website oder öffentliche E-Mail-Adressen. In jedem Fall werden die Äusserungen sofort an den zuständigen Kunden­berater zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei einer negativen Äusserung zum Kunden-berater selbst wird diese zur Bearbeitung an den Linien­vorgesetzten weitergeleitet.

Beschwerdemanagement: Prozessschritte und Einordnung des Kundenfeedback-Managements

Diese Triage zwischen Feedback und Beschwerde ist erforderlich, um mit der Kundenäusserung umzugehen.

Einordnung der Definitionen und Bearbeitung der Äusserungen

Definition Beschwerde

  • Konfrontation
  • Inakzeptabel

Eine Beschwerde ist eine Äusserung eines Kunden über eine Situation, die als inakzeptabel empfunden wird. Der Kunde erwartet eine umgehende Behebung der Situation oder eine individuelle Lösung. Grundsätzlich ist der Kundenberater für die Bearbeitung der Beschwerde und die Kommunikation mit den Kunden verantwortlich. Richtet sich die Beschwerde gegen den Kundenberater selbst, ist der zuständige Linienvorgesetzte zwingend beizuziehen. Um sicherzustellen, dass die Bearbeitung der Beschwerden den lokalen regulatorischen Anforderungen entspricht, wird die örtliche Rechtsabteilung der VP Bank einbezogen.

Definition Feedback

  • Konversation
  • Akzeptabel

Der Kunde äussert eine persönliche Meinung zu Produkten, Dienst­leistungen, Verhaltensweisen oder Kommunikation, erwartet jedoch keine unmittelbare Anpassung der Situation oder individuelle Lösung. Wenn es für das Problem eine bestehende Lösung oder Alternative gibt, wird diese dem Kunden vorgeschlagen und entsprechend umgesetzt. Gibt es zu diesem Zeitpunkt keine passende Lösung, ist der Lösungsfindungsprozess vorerst abgeschlossen.

Systematische Erfassung der Kundenäusserungen

Alle Kundenäusserungen, ob Feedback oder Beschwerde, positiv oder negativ, müssen in der vorgesehenen Applikation (Client Journal Entry) erfasst werden. Kundenäusserungen, die direkt bei der VP Bank eingehen, werden streng vertraulich behandelt. Der Datenschutz sowie der Schutz der Privatsphäre der sich äussernden Person sind zentral. Diese können jedoch abhängig vom gewählten Kanal (siehe Kanäle zur Meinungsäusserung) variieren.

Beizug weiterer Fachabteilungen

In bestimmten Fällen, die vom zuständigen Kundenberater oder dem zuständigen Linienvorgesetzten nicht bearbeitet werden können, können weitere Fachabteilungen beigezogen werden. Beispiele dafür wären (Liste nicht abschliessend):

  • Corporate Communication & Investor Relations
  • Group Legal
  • Group Information Security
  • Group Offering & Pricing

Interne Reportings: Verarbeitung der Kundenäusserungen

Basierend auf den durch die Kundenberater erfassten Kunden­äusserungen in der dafür vorgesehenen Applikation (Client Journal Entry) wird dem GEM sowie den relevanten Bereichen quartalsweise ein Reporting dieser Kundenfeedbacks (positiv und negativ) zugesandt. In konkreten Fällen werden Handlungs­empfehlungen ausgesprochen, die durch die entsprechenden Fachabteilungen bearbeitet werden.

Kanäle zur Meinungsäusserung

Zur freien Meinungsäusserung externer Anspruchsgruppen stehen sowohl VP Bank eigene als auch externe Kanäle zur Verfügung. Diese sehen folgendermassen aus:

VP Bank eigene Kanäle (zur direkten Erhebung von Kundenäusserungen, inkl. proaktiver Bearbeitung durch ein internes Expertenteam)

Externe Kanäle

  • Kontaktformular* auf Website (unter Kundenfeedback), resp. https://www.vpbank.com/de/vpfundsolutions/kundeninformationen/beschwerdemanagement für Fund Solutions
  • Eigens eingerichtete E-Mail-Adresse: complaintmanagement@vpbank.com // beschwerdemanagement@vpbank.com complaint.lu@vpbank.com // customercare.sg@vpbank.com // Für Fund Solutions: vpfundsolutions@vpbank.com, resp. FUSLI: beschwerden@vpbank.com & FUSLU: cfi.luxembourg@vpbank.com
  • Generelles Kontaktformular auf der Website oder Info-Adresse: info.li@vpbank.com // info.lu@vpbank.com //info.ch@vpbank.com // info.sg@vpbank.com // info.bvi@vpbank.com
  • Telefonie (inkl. Client Service Center)
  • Briefverkehr
  • Persönlicher Kontakt mit Kundenberater sowie Personal am Point of Sales (POS)
  • Direct Messages via VP Bank Social Media Channels (Instagram, Facebook, und LinkedIn)
  • Nachrichten über das Kundenportal
  • Kundenzufriedenheitsumfrage*
  • Google Recessions (reaktive Bearbeitung seitens VP Bank)
  • Örtliche Ombudsstelle*/Schlichtungsstelle:

 *Diese Kanäle können anonym genutzt werden.

Die aufgeführten Kanäle stehen nicht nur Kunden, sondern auch weiteren Anspruchsgruppen wie beispielsweise Lieferanten zur Verfügung. Davon ausgenommen sind die Kanäle «Persönlicher Kontakt mit Kundenberater», «Nachrichten über das Kundenportal» sowie «Kundenzufriedenheits­umfrage», welche Kunden der VP Bank vorbehalten sind. Mit ihrem Beschwerdemanagement orientiert sich die VP Bank neben den gesetzlichen Vorgaben auch an den «Best Practices» ihrer Peers. Die VP Bank verfügt ausserdem über ein Team von Fachleuten, das sich mit «usability» und «user experience» sowie der Pflege von Social-Media-Kanälen auskennt und sich kontinuierlich weiterbildet. Alle Kanäle werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen bewirtschaftet. Die bestehenden Prozesse werden nicht nur durch das Prozess­management, sondern auch quartalsweise durch die Abteilung Client Experience überprüft. Mit den Kontakt­formularen, der Beschwerde-E-Mail-Adresse, sowie den örtlichen Ombudsstellen entspricht die VP Bank den lokal geltenden gesetzlichen Anforderungen. Diese können je nach Standort etwas abweichen.

Die Anonymität und Wahrung der persönlichen und vertraulichen Angaben haben für die VP Bank oberste Priorität. Daher ist es auch möglich, das Beschwerdeformular bzw. Kontaktformular für Kundenfeedback anonym auszufüllen.

Wirksamkeit und Vertrauenswürdigkeit der bestehenden Kanäle

Die VP Bank eigenen Kanäle werden fortlaufend überwacht und evaluiert. Dabei stehen auch die Verfügbarkeit sowie Bekanntheit der gewählten Kanäle im Vordergrund, und sie entsprechen mindestens den lokal geltenden Vorschriften (Hinweis Kundenfeedbackformular, örtliche Ombudsstellen). Interne Auswertungen der eigenen Kanäle, wie die Nutzerzahlen der Website inkl. der abgesandten Formulare, das e-banking Messaging Tool und Anrufe im Client Service Center zeigen, dass die verwendeten Kanäle internen und externen Anspruchsgruppen bekannt sind, als vertrauenswürdig erachtet und genutzt werden, insbesondere die Subsite Kundenfeedback sowie das eigens dafür erstellte Beschwerdeformular.

Userzahlen Feedbackkanäle

Die Userzahlen sind über die verschiedenen Feedbackkanäle verteilt.

Abgesendete Kundenfeedback-Formulare via Webform

Formulare

Anzahl (2024)

Anzahl (2025)

Beschwerdeformular Global

7

7

Beschwerdeformular Luxemburg

0

0

Beschwerdeformular Singapur

0

0

Anzahl User e-banking Messaging Tool

Business Unit

Anzahl (2024)

Anzahl (2025)

VP Bank (BVI) Ltd

51

51

VP Bank AG

2'400

2'691

VP Bank (Luxembourg) SA

205

224

VP Bank (Schweiz) AG

768

723

VP Bank Ltd Singapore Branch

10

5

*Auswertung der Anzahl User, die das Messaging Tool im e-banking im Jahr 2025 benutzt haben (also mindestens eine Nachricht versandt haben)

Anrufe via VP Bank Client Service Center (ausschliesslich MS Teams 2025)

Business Unit

Nummer

Eingehende Anrufe angenommen (2024)

Eingehende Anrufe angenommen (2025)

VP Bank (BVI) Ltd

Hauptnummer (+1 284 494 1100)

1'261

1'392

e-banking (+1 284 494 1100)

In Hauptnummer LI inkludiert

In Hauptnummer LI inkludiert

VP Bank AG

Hauptnummer (+423 235 66 55)

12'557

11'550

e-banking (+423 235 64 64)

4'286

3'566

VP Fund Solutions (Liechtenstein) AG

Hauptnummer (+423 235 67 67)

177

221

VP Bank (Luxembourg) SA

Hauptnummer (+352 404 770-1)

504

2'712

e-banking (+352 404 770 555)

22

In Hauptnummer LU inkludiert

VP Fund Solutions (Luxembourg) SA

Hauptnummer (+352 404 770-297)

232

180

VP Bank (Schweiz) AG

Hauptnummer (+41 44 226 24 24)

932

1'680

e-banking (+41 44 226 25 65)

118

In Hauptnummer CH inkludiert

VP Bank Ltd Singapore Branch

Hauptnummer (+65 6305 0050)

1'043

1'085

e-banking (+65 6305 0050)

In Hauptnummer SG inkludiert

In Hauptnummer SG inkludiert

Ergreifung von Massnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Massnahmen und Ansätze (S4-4)

Produkte

Bei der Einführung von Produkten sind die Kriterien für Umwelt, Soziales und Unternehmens­führung (ESG) im New Product Process verankert. Zusätzlich werden die ESG-Kriterien auch bei Sistierungen und Produkt­anpassungen gemäss New Product Process berücksichtigt. Der New Product Process umfasst prozessual die Vorevaluation, Implementierung und den halbjährlichen Review.

Die Einstufungs- und Beurteilungsmatrix (Sustainability Matrix; ESG-Kriterien) bei Bilanzprodukten ist Bestandteil des New Product Process. Die ESG-Matrix sorgt für die Berücksichtigung im durchgängigen Prozess.

Das Product & Pricing Committee prüft und entscheidet über die eingegangenen und aufgearbeiteten Anträge. Dies erfolgt periodisch und mindestens quartalsweise. Ausser­ordentliche Entscheide können zusätzlich zu den regulären Zeitpunkten auch ausserhalb der üblichen Fristen durch einen Zirkularbeschluss getroffen werden. Das Product & Pricing Committee setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Group Product & Service Center (Chair, ohne Stimmrecht), Regionen (Liechtenstein, Schweiz, Asien, British Virgin Islands), Funktionen (Chief Operating Officer, Chief Risk Officer), optionale Mitglieder (Chief Financial Officer, ICS, Market Strategy & Client Development). Die Wirksamkeit sowie die mögliche Nichteinhaltung der ESG-Kriterien werden gemäss Einstufungs- oder Beurteilungs­matrix in der Produkteinführung, einschliesslich Anpassungen und Sistierung (zum Beispiel VP Bank Sustanability Score), in einem Review nachverfolgt und bewertet. Daraus können Empfehlungen mit zielgerichteten Massnahmen an das Product und Pricing Committee abgegeben werden. Die Reviewfrequenz bei bestehenden Produkten besteht je nach Zuordnung in die Produkte­gruppe Basisdienst­leistungen, Finanzieren, Anlegen, sonstige Dienstleistungen jeweils jährlich oder alle drei Jahre. Die Reviewintervalle ergeben sich aus dem Risk-based Scoring Model. Anhand der sieben Risikotypen Ertrags- und Kostensituation, Markttrends, Recht, Informatik/Prozess, externe Partner, Cross-Border und Reputation wird das Scoring berechnet. Bei mehr als drei Matches werden die Produkte oder Produkt­gruppen dem jährlichen Review unterzogen. Die Dokumentation der Prozesse und Kompetenzen ist im Gruppen­standard «GS-19, Product Development, Management and Pricing» beschrieben.

Anlegen

Negative Wirkungsindikatoren werden von der VP Bank unabhängig von ihrer Bedeutung unterschiedlich behandelt. Die strengste Massnahme stellt der Ausschluss dar: Investitionen, die gegen diese Indikation verstossen, dürfen weder von Analysten noch von den Kundenberatern oder Investment Consultants empfohlen werden. Vermögens­verwaltungsmandate, die von der Bank verwaltet werden, dürfen ebenso wie bankeigene Gelder nicht in Werte, die einen Ausschluss aufweisen, investieren. Dies gilt unabhängig von den Nachhaltigkeitspräferenzen des Anlegers. Grundlage bildet der zuvor beschriebene VP Bank Sustainability Score (VPSS). Der VPSS bildet neben negativen Wirkungs­indikatoren auch solche mit positiver Wirkung ab. So erhalten Unternehmen mit einem in ihrem Sektor überdurchschnittlichen ESG-Rating einen höheren VPSS. Dies gilt auch für Unternehmen mit einwandfreiem Geschäftsgebaren oder solchen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (UN-SDG) leisten.

Für Kunden mit der Nachhaltigkeitspräferenz «wichtig» oder «essenziell» wurden nochmals strengere Vorgaben definiert. Unabhängig von der Kundschaft gilt dies auch für die hauseigene Vermögensverwaltung und die eigenen Anlagefonds. Für die hierfür eingesetzten Finanz­instrumente ist es nicht mehr ausreichend, lediglich keinen Ausschluss aufzuweisen. Sie müssen auch über höhere Mindestanforderungen, welche wiederum durch den VPSS gemessen werden, verfügen. Zusätzlich muss der gewichtete Portfoliowert über dem jeweiligen Schwellen­wert liegen. Grundlage ist hierfür wiederum der VPSS. Dieser berücksichtigt neben den oben angeführten Ausschluss­kriterien auch einen Malus für ein unterdurchschnittliches ESG-Rating, Kontroversen oder grenzwertige Geschäftstätigkeiten wie Kernenergie, Pornografie, Handfeuerwaffen, genetisch modifizierte Organismen (GMO), Ölsand, profitorientierte Gefängnisse und Pelz.

Zusätzlich wurde eine positive Wirkung angestrebt, indem gezielt Anlageklassen beigemischt wurden, die einen erwartungsgemäss positiven Einfluss auf Gesellschaft und Realwirtschaft haben. Hierzu zählen Mikrofinanzanleihen, welche in den Plus-Mandaten zum Einsatz kommen. In dieser Vermögensverwaltungslösung kommen innerhalb der Unternehmens- und Staatsanleihen ebenfalls Green und Social Bonds zum Einsatz. Je nach Referenzwährung und Marktliquidität schwankt die Abdeckung. Auf den Anleihen­auswahllisten wird für Beratungskunden ausgewiesen, ob es sich um einen Green oder einen Social Bond handelt.

In den Portfoliolösungen für Anleger mit der höchsten Nachhaltigkeits­präferenz wird ein Mindestanteil an Investitionen berücksichtigt, die als nachhaltig im Sinne der Offenlegungs­verordnung gelten.

Um dem Kundenbedürfnis nach nachhaltigem Anlegen nachkommen zu können, wurden Massnahmen ergriffen. Diese betreffen sowohl Prozesse als auch Produkte. Letztere sollten auch das Interesse an nachhaltigem Anlegen steigern. Im Rahmen der strategischen Initiative «Investing for Change» wurden Nachhaltigkeitsfaktoren in den Anlage- und Beratungsprozess integriert. Die seither lancierten Produktentwicklungen sind so ausgestaltet, dass sie das Thema Nachhaltigkeit gemäss unserer Philosophie berücksichtigen. Dazu zählen:

  • Plus-Mandat und Beratungspaket (2021): Vermögensverwaltung sowie Beratungslösung für Investoren mit hoher Nachhaltigkeits­präferenz, Anlagestrategie für die Risikoprofile «Konservativ», «Ausgewogen» und «Wachstum»;
  • 2024 wurden die Risikoprofile «Aktien» und «Zinsertrag» im Produktangebot ergänzt.
  • Fondslinie für das Plus-Mandat und Beratungspaket (2022): Basierend auf den vorhandenen Strategien, wurde eine reine Fondslinie aufgelegt, welche es erlaubt, auch mit Beträgen ab CHF 250.000 zu investieren.
  • Responsibly Sourced Gold Note (2022): Das Zertifikat bietet kosteneffizienten Zugang zu zertifiziertem Green Gold, das unter Einhaltung hoher Sozial- und Umweltauflagen gewonnen wurde.
  • Mit den VP Bank Themenfonds (2022), die auf den Nachhaltigkeitskriterien der VP Bank basieren, bildet die Finanzdienstleisterin aktuelle Megatrends aus Gesellschaft, Digitalisierung und Umwelt ab.
  • Lancierung des Mandats VP Vida Go (2025), wodurch der Zugang zu professioneller Vermögensverwaltung bereits ab einer Anlagesumme von CHF 10'000 ermöglicht wird.

Die beschriebenen Nachhaltigkeitsanforderungen werden nicht nur durch Transparenz, sondern auch durch Portfolioregeln berücksichtigt. Abhängig von der Nachhaltigkeitspräferenz der Kundschaft und der Investment­lösung, wurden Mindest­anforderungen für Finanzinstrumente sowie Portfolioregeln definiert. Diese zwingenden Regeln sind in allen Beratungs-, Research- und Portfoliomanagement-Tools hinterlegt und werden auch dementsprechend überwacht. Eigene Anlagen der Bank folgen weitestgehend dem Ansatz, welcher der Kundenberatung und Vermögensverwaltung zugrunde liegt.

Finanzierung

Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und zudem bestmöglich auf die Anforderungen der Kunden einzugehen, analysiert die VP Bank laufend das Marktumfeld, ihre Mitbewerber und ihre Produktpalette. Im Kreditvergabeprozess wurden bisher keine Massnahmen zur Förderung von Nachhaltigkeitszielen definiert. Ausgeschlossen von einer Finanzierung durch die VP Bank sind unter anderem Unternehmen und Personen die in Verbindung stehen mit folgenden Aktivitäten bzw. Geschäftsfeldern: Drogen-/Menschenhandel, Online-Glücksspiele, Spieler­vermittlungs­tätigkeiten im Sport und Sportfunktionärtätigkeiten, Prostitution oder unkonventionelle Waffen.

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen (S4-5)

Produkte

Die VP Bank orientiert sich neben den gesetzlichen Vorgaben laufend an den Good Practices ihrer Branche. Die Produktpalette (Basisdienst­leistungen, Finanzierungen, Anlagen, Digital Assets und weitere Dienstleistungen) wird periodisch unter Berücksichtigung definierter Risikofaktoren (Return on Investment, rechtliche Rahmenbedingungen, IT und Prozess, externe Risiken, Cross-Border, Reputation, Nachhaltigkeit) bewertet und einem Review unterzogen.

Die ESG-Kriterien sind ein wesentlicher Bestandteil. Der VPSS ist Basis hierfür. Anhand des summarischen Scorings der Risikofaktoren werden die Produkte einem regelmässigen Produktreview (ein Jahr bei Produkten mit hohem Risikoscore, drei Jahre bei Produkten mit niederem Score) unterzogen. Ausserordentliche Reviews der Produkte oder ganzer Produkt­gruppen sind jederzeit möglich und erfolgen aufgrund Veränderung einzelner Risikofaktoren.

Der Produktereview erfolgt in vier Stufen: 1) Analyse (Lokation, Peers, Trends), 2) Evaluation (Risiken, Feedbacks Kunden und interne Stakeholder), 3) Zusammen­fassung der Analyse und 4) Empfehlung (Anpassung, Sistierung Produkt). Die Empfehlung fliesst in den ordentlichen New Product Process ein.

Anlegen

Die VP Bank berücksichtigt bei Anlageentscheidungen unterschiedliche Aspekte der Nachhaltigkeit. Die Responsible Investment Policy bildet hierfür den Rahmen. Die VP Bank tätigt für die von ihr verwalteten Kunden- und eigenen Gelder keine Anlagen in Finanzinstrumente mit Exposure gegenüber den von der VP Bank definierten negativen Wirkungsindikatoren (negativer VPSS).

Darüber hinaus tätigt die VP Bank im Rahmen der Vermögens­verwaltung keine Investitionen in Anlagen mit einem unterdurch­schnittlichen Nachhaltigkeits­profil. Auf einer Skala von –1 bis 10 muss die Durchschnittsqualität des Portfolios grösser als 5 sein (Kundenpräferenz «essenziell») oder grösser 3 (sämtliche andere Präferenz-Stufen) entsprechen. Bei ihren Eigenanlagen orientiert sich die VP Bank an der höchsten Nachhaltigkeits­stufe («essenziell»). Die VP Bank plant Anleihen bis zur Fälligkeit zu halten, was dazu führt, dass das Anleihenportfolio nicht sofort umgeschichtet werden kann. Die Bank überprüft jährlich die Portfoliogrenzwerte mit dem Ziel, die Anforderungen schrittweise zu erhöhen. Ziel ist es, dieselben Auflagen wie für Kunden mit der höchsten Präferenz zu verwenden.

Die VP Bank überprüft jährlich die Mindestquoten für «nachhaltige Investitionen» gemäss der Offenlegungs­verordnung. Dies erfolgt durch das Investment Strategy Committee (ISC), welches halbjährlich tagt und unter dem Vorsitz des CIO steht. Abhängig von der Datenlage soll eine ambitionierte und realistische Quote definiert werden. Die Vorgaben sollen umsetzbar sein, ohne dass dabei zusätzliche Risiken für das Portfolio eingegangen werden.

Die Förderung positiver Auswirkungen erfolgt für Vermögens­verwaltungs­kunden im Rahmen der Plus-Mandate. Diese sind primär, jedoch nicht ausschliesslich, auf Investoren mit ausgeprägter Nachhaltigkeits­präferenz ausgerichtet. Die strategische Vermögensallokation dieser Mandate berücksichtigt innerhalb der Anleihenquote Green und Social Bonds. Unter den alternativen Anlagen findet sich eine Allokation in Mikrofinanz. Innerhalb der Aktienquote wird im Rahmen der Subassetklasse «Themen» ein Impact Alignment verfolgt.

Diese Impact-Generation- und Impact-Alignment-Lösungen werden durch unser Research (Coverage sowie Publikationen) und die Kundenberater auch an Anlageberatungs- und Intermediärkunden herangetragen. Dies richtet sich an Kunden unabhängig von ihrer Nachhaltigkeitspräferenz.

Finanzierung

Es wurden keine konkreten Nachhaltigkeitsziele zur Förderung positiver Auswirkungen bei der Kreditvergabe definiert. Um negativen sozialen Auswirkungen entgegenzuwirken, sind Unternehmen und Personen, die in Verbindung stehen mit den folgenden Aktivitäten bzw. Geschäftsfeldern, von einer Finanzierung durch die VP Bank ausgeschlossen: Drogen-/Menschenhandel, Online-Glücksspiele, Spielervermittlungs­tätigkeiten im Sport und Sportfunktionärtätigkeiten, Prostitution oder unkonventionelle Waffen.