ESRS G1 Unternehmenspolitik

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (GOV-1)

Die Angabepflichten zu G1 GOV-1 sind in Kapitel ESRS 2 GOV-1 angegeben.

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)

­­Die Identifikation und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Aspekten der Unternehmens­politik erfolgte entlang der gesamten Wert-schöpfungs­kette der VP Bank. Dabei wurden die Leitlinien des UN Global Compact und die Principles for Resonsible Banking sowie die nationalen Gesetze und Verordnungen zur Sorgfalts­pflicht bei Finanzgeschäften berücksichtigt. Gutes und gesetzes­konformes Geschäfts­gebaren ist eine Grund­voraussetzung für das Vertrauen unserer Kunden. Im Rahmen der doppelten Wesentlich-keits­analyse hat die VP Bank fünf Bereiche als wesentlich im Kontext der Unternehmens­politik identifiziert und deren Relevanz entlang der Wertschöpfungskette beleuchtet. Die folgende Tabelle gibt einen umfassenden Überblick und benennt die wichtigsten Weisungen sowie bereits umgesetzte Massnahmen zur Integration in den Geschäfts­betrieb. Damit sollen (potenzielle) negative Auswirkungen reduziert, Risiken aktiv gemanagt und Chancen genutzt werden.

Im Rahmen der periodischen Risikobewertungen und der periodischen internen Kontrollen werden auch Mitigations­massnahmen geprüft, die zur Robustheit unseres Abwehrdispositivs beitragen. Im Vordergrund stehen dabei Schulungsschwerpunkte, neue Prozesse oder Anpassungen der Due Diligence und der Überwachungs­massnahmen. Die bestehenden Software­lösungen werden regelmässig überprüft und durch entsprechende Updates an die wachsenden Herausforderungen angepasst.

Unternehmensethik und -kultur

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Geldwäscherei­bekämpfung

Management der Beziehungen zu den Lieferanten

Lobbytätigkeiten

Beschreibung

Die VP Bank bezieht sich auf ihre eigene Integrität und ihre verantwortungsbewussten Geschäfts­praktiken. Zudem bezieht sie sich auf das Regelwerk und die Praktiken zur Gewähr­leistung von Verantwort­lichkeit, Fairness und Trans­parenz in ihren Beziehungen zu allen Stake­holdern.

Die VP Bank bezieht sich auf ihre eigenen Massnahmen gegen jede Form des Machtmiss­brauchs zur privaten Bereicherung innerhalb unserer Wertschöpfungs­kette.

Die VP Bank bezieht sich auf eigene Massnahmen gegen jede Form der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF) im Rahmen ihrer Kundenbeziehungen und ihrer allgemeinen Geschäftstätigkeit. Die VP Bank Gruppe unterhält ein Geld­wäscherei­abwehr­dispositiv, welches sich aus regulatorischen Anforderungen und inter­nationalen Best Practice Standards zusammensetzt, unter Mitein­bezug des gruppen­weiten Risiko­appetits.

Die VP Bank bezieht sich auf die strategische Planung und zentrale Steuerung ihrer Beziehungen zu ihren Lieferanten.

Lobbyismus oder Lobbytätigkeit wird im Gesetz definiert als jeder Versuch, Einfluss auf bestimmte Regierungs­entscheidungen zu nehmen, einschliesslich der Verabschiedung oder Ablehnung von Gesetzen oder Resolutionen und anderer Regierungs­aktivitäten.

Policies

Code of Conduct

GS-24 Interessenskonflikt

GS-11d Gruppenweite Überwachung der Massnahmen gegen Geldwäscherei und Transaktionsüberwachung.

Risk Appetite Statement

n/a

Diversitäts- und Inklusionspolitik

Risk Appetite Statement

GS-11j Gruppenweite Standards für Sanktionen und Embargos

Supplier Code of Conduct

Risk Appetite Statement

GS-32 Whistleblowing

GS-11l Gruppenweite SAR-/STR-Standards zur Vermeidung von Wirtschaftskriminalität

GS-39 Marktüberwachung

GS-11e Gruppenweite Standards zur Steuer Compliance

GS-11k Gruppenweite Standards zur Prüfung der Compliance Namenliste im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität

GS-11c Gruppenweites Risikoscoring

GS-11b DD Standards, KYC for Prospecting, On-Boarding, Review, Off-Boarding

GS-11n Financial Crime Compliance Key Controls

GS-11o Gruppenweite Schulungen zu Compliance und operativen Risiken

IRO-Fokus

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Auswirkungen und Risiken

Auswirkungen und Risiken

Auswirkungen und Risiken

Auswirkungen

IRO-Beschreibung

Auswirkung: psychische Belastung von Mitarbeitenden

Auswirkung: Die für Banken typische Nähe zwischen Kunden sowie Kundenberatern oder zu Lieferanten, Anbietern von Finanzprodukten oder anderen Banken kann zu Kenntnissen von Insiderinformationen führen.

Auswirkungen: Negative soziale Auswirkungen von Geldwäscherei sind unter anderem wirt­schaft­liche Instabilität und soziale Ungleichheit sowie wirtschaft­­liche Stärkung krimineller Organisationen sowie, auf die Bank bezogen, generell steigende Anforderungen seitens Regulator und inter­natio­naler Standards, was wiederum in erhöhten Aufwand in der Fest­stellung von Risiken, deren Über­wachung und Begrenzung (Risiko­mitigation) mündet.

Auswirkung: Aufgrund von Volumina und längerfristigen Verträgen können Abhängigkeiten von und zu Lieferanten entstehen. Durch den Einkauf von Produkten und Dienstleistungen kann die VP Bank in ihrer vorgelagerten WSK – wenn auch geringe – Auswirkungen in sozialen (beispielsweise Arbeits­bedingungen in Entwicklungsländern) oder umweltbezogenen (beispielsweise seltene Erden) Bereichen erzeugen.

Auswirkung: Lobbying kann dazu führen, dass bestimmte Interessen im politischen Spektrum überproportional berücksichtigt werden und entsprechende Änderungen oder Gesetzes­vorhaben zugunsten einiger weniger durchgesetzt werden.

Risiko: Mitarbeiterunzufriedenheit, Fluktuation, Reputationsschaden

Risiko: Compliance-Risiken und Reputations­risiken, die sich in finanziellen Risiken niederschlagen können

Risiken sind inhärent in aufsichts­rechtlicher, straf­rechtlicher und reputa­tio­neller Hinsicht gegeben.

Risiko: Reputationsrisiken

Chance: Mitarbeiterzufriedenheit, hohe Produktivität, gutes Arbeitsklima, Weiterempfehlung

Chance: hohes Vertrauen für Kunden, wenn die Prozesse gut funk­tionieren und effektiv sind, um Risken, die im Zusammen­hang mit dem Geschäfts­modell der Bank, den Produkten und Services sowie dem Risiko­appetit stehen zu mitigieren.

Wertschöpfungs- kette

Eigener Betrieb

Eigener Betrieb, vor- und nachgelagert

Eigener Betrieb, vorgelagert

Vorgelagert

Eigener Betrieb

Massnahme(n)

Vorgelagert: Der Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) beschreibt die Erwartungen der VP Bank an das Geschäfts­gebaren ihrer Lieferanten. Insbesondere die Achtung der Menschenrechte gemäss UN Charta bzw. EMRK, einschliesslich der Arbeitnehmerrechte, Verbot von Diskrimi­nierung, Verbot der sexuellen Belästigung, Gleichbehandlung von Frau und Mann, Verhinderung von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit werden hierin explizit adressiert.

Vorgelagert: nationale Risikoanalyse sowie branchenweite Risikoanalyse

Vorgelagert: Zur Reduktion der Auswirk­ungen sozialer Risiken erwartet die VP Bank von Geschäfts­partnern die Einhaltung von inter­national anerkannten Normen und Standards. Es wird keine Geschäfts­beziehung mit Lieferanten einge­gangen, welche Korruptions- und/oder Bestechungs­vorwürfen ausgesetzt sind bzw. aktiv versuchen, Einfluss auf den Entscheid der VP Bank zur Zusammen­arbeit zu nehmen.

Eigener Betrieb: Der Code of Conduct, der in der VP Bank lange Tradition hat, sowie die Werte und Führungsgrundsätze der VP Bank untermauern das Bekenntnis zu einer ethisch korrekten Unternehmens­politik und dienen als Anleitung für gutes Geschäfts­gebaren. Dadurch werden themen­bezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen adäquat adressiert und gemanagt.

Eigener Betrieb: Der Gruppenstandard für Interessenkonflikte befasst sich mit potenziellen negativen Auswirkungen und Risiken, welche im Zusammenhang mit der allgemeinen Vergütungspolitik, Audits, internen Kontrollen, Fällen von Steuervermeidung, Interessenkonflikten sowie in Verbindung mit Aktionärsrechten, Korruption und Bestechung auftreten können.

Eigener Betrieb: Risiko­bewertung der bestehenden Risiken in Bezug auf Geld­wäscherei, organisierte Kriminalität und Terror­ismus­finanzierung sowie Definition von wirksamen internen Kontroll- und Überwachungs­massnahmen zur Minderung der Risiken im Rahmen des NRA und der eigenen Risiko­bewertung. Insbesondere zu erwähnen ist hier die Aus­gestaltung der Sorgfalts­pflichten – Feststellung und Über­prüfung der Identität des Vertrags­partners; – Feststellung und Über­prüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person; – Erstellung eines Geschäfts­profils; und – risiko­adäquate Über­wachung der Geschäfts­beziehung. Diese Pflichten werden risiko­basiert im Rahmen des Onboardings, bei regulären Reviews sowie bei Event-driven Reviews und im Rahmen der laufenden Überwachung angewendet, was auch in den KYC-Prozessen, im Life Cycle Management sowie in Screening- und Transaktions­überwachungs­prozessen wider­gespiegelt wird und auch regel­mässig durch Pflicht­schulungen abgedeckt ist. Über­prüfung der Wirksam­keit erfolgt im Rahmen des internen Kontroll­systems.

Eigener Betrieb: Die VP Bank übt keine aktive politische Einflussnahme aus und engagiert sich nicht im Lobbying. Durch die Mitgliedschaft in einigen Branchenverbänden in Liechtenstein besteht aufgrund der lokalen Marktmacht eine indirekte Einflussmöglichkeit.

Nachgelagert: VPSS schliesst Unternehmen aus dem Anlage­universum aus, welche gegen die UNGC-Grundsätze verstossen oder wesentliche Kontro­versen aufweisen (Korruption und Bestechung inkludiert).

Zielerreichung

Umgesetzt

Umgesetzt

Umgesetzt

Umgesetzt

Umgesetzt

Messgrösse(n)

Freiwillige Fluktuationsrate

Gesamte finanzielle Verluste infolge von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Betrug, Insiderhandel, Kartellbildung, wettbewerbs­widrigen Praktiken, Markt­manipulation, Missbrauch oder sonstigen verwandten Gesetzen oder Regulierungen für die Finanzbranche.

Anzahl Abklärungen bzw. Meldungen von Verdachtsfällen an die Stabsstelle FIU bzw. die zuständigen Behörden an den Lokationen; allenfalls aufsichts- oder strafrechtliche Verfahren (bzw. das Ausbleiben solcher).

Die Geschäfts­beziehungen der VP Bank stehen im Einklang mit den Grundsätzen inter­national aner­kannter Standards, nament­lich UNGC, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die Standards der International Labour Organization (ILO).

Gesamter monetärer Wert der direkt und indirekt getätigten finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen (politische Zuwendung) im Zusammenhang mit einer politischen Einflussnahme.

Schulungen

Ja

Ja

Ja

Nein

Nein

Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur (G1-1)

Unternehmenskultur

Das Bewusstsein für Risiko, Sicherheit und Compliance ist bei der VP Bank wichtig. Ein Regelwerk aufeinander abge­­stimmter Weisungen und Leitlinien sowie ein übergreifender Code of Conduct geben Orientierung und Leit­planken für unser Engagement als wirtschaftlich, sozial und ethisch verantwortungs­volle Arbeitgeberin und Finanz­partnerin.

Seit 2024 hat die VP Bank die Bemühungen um die aktive Gestaltung einer risikobewussten, inspirierenden und leistungs­fördernden Unternehmenskultur nochmals intensiviert, mit der Absicht in den kommenden Jahren im Rahmen einer gruppen­weiten Kultur-Initiative bessere Orientierung, Klarheit und Aufmerksamkeit auf unser Verhalten, unsere Einstellung und Zusammenarbeit zu legen. Auf Basis des Code of Conducts sowie unseren drei Grundwerten «we achieve», «we explore», «we care» wurden eine Kultur-Vision und ein Kultur­kompass mit fünf Verhaltens­attributen entwickelt. Die Inputs dazu stammen aus einer Vielzahl von bereichs- und länderüber­greifenden Workshops und Interviews. Die Attribute Offenheit, Mut, Co-Creation, Vertrauen schenken und Konsequent Handeln beschreiben die fünf wesentlichen Eigenschaften, welche die VP Bank nebst einem hohen Risikobewusstsein in unserer täglichen Arbeit mit allen Anspruchs­gruppen verstärk leben will. Der Kultur­kompass mit seinen Verhaltens­eigenschaften wird seit 2025 sukzessive in all unseren Personal- und Führungspraktiken verankert – insbesondere bei unserer Leistungs­beurteilung hat das Verhalten deutlich mehr Gewicht und Aufmerksamkeit erhalten. Zur Verankerung des Verhaltenskodexes absolvieren alle unsere Mitarbeitenden jährlich obligatorische, rollen­spezifische e-Learnings mit abschliessendem Wissenstest. Zudem haben alle Mitarbeitenden ein Leistungsziel für Ethik und Compliance, an dem sie am Ende des Geschäftsjahres gemessen und beurteilt werden.

Die VP Bank versteht unter Leistung ein Zusammenspiel von persönlichem Beitrag und Verhalten – entsprechend fokussieren unsere Leistungsziele in diesem Jahr gleichermassen auf den geleisteten Beitrag wie auf das Verhalten, welches gute Ergebnisse und wirkungsvolle Beiträge erst ermöglicht.

Verhalten im Kontext von Performance Management hat für uns drei Dimensionen – an denen alle Mitarbeitenden inklusive unserer Geschäftsleitung gemessen und beurteilt werden.

  1. Kulturkompass mit den fünf Attributen und spezifischen Verhaltensbeschreibungen, die den Mitarbeitenden helfen sollen, zu verstehen, wie sich diese Eigenschaften im Alltagsverhalten zeigen.
  2. Riskobewusstsein und -verhalten – beschreibt unsere Erwartungen und Ansprüche an unsere Business-Praxis in Sachen Risikomanagement und Compliance.
  3. Individuelles Verhaltensziel – ein Verhaltensaspekt mit dem Potenzial die persönliche Wirkung und den Mehrwert für Kunden und Anspruchsgruppen zu erhöhen.

Auch unsere Entscheidungen über Rekrutierung, Beförderung, Talententwicklung und Vergütung werden sich künftig noch stärker an diesen drei Verhaltensdimensionen orientieren.

Eine Vielzahl spezifischer Kulturaktivitäten, Mitarbeiterworkshops, Informationsveranstaltungen, Trainings- und Coachingangebote für Führungskräfte sollen die Verankerung und das aktive Leben dieser zentralen Verhaltens­aspekte im Arbeitsalltag kontinuierlich steigern. Zur Etablierung einer ausgeprägten Risiko- und Compliance-Kultur  im Sinne unserer Weisungen und des Code of Conducts absolvieren alle unsere Mitarbeitenden zusätzlich zu den obigen Aktivitäten jährlich obligatorische, rollen­spezifische e-Learnings mit abschliessendem Wissenstest.

Diese auf Risikoverhalten und Compliance ausgerichteten Schulungen sind für alle festangestellten sowie temporären Mitarbeitenden verpflichtend. Auch Mitarbeitende, die nur befristet bei der VP Bank tätig sind – wie z.B. Lernende, Graduates, Praktikanten - werden angehalten, unsere Weisungen sowie den Code of Conduct zu befolgen und ihr Verständnis davon sowie dessen Anwendung im Rahmen von gezielten Online-Assessments nachzuweisen. Diese Pflicht­schulungen werden in regelmässigen Zyklen – meist jährlich, das Code of Conduct Training alle drei Jahre - wiederholt.

Das erfolgreiche und fristgerechte Absolvieren dieser Pflicht­schulungen wird von Group Compliance überwacht. Sowohl das Nichtabsolvieren der Trainings als auch Verstösse gegen die im Code of Conduct und anderen Weisungen beschriebenen Verhaltensweisen können je nach Schweregrad negative Konsequenzen nach sich ziehen. Zusätzlich zu einem Eintrag im Personal­dossier, einer negativen Leistungs­beurteilung und einer Reduktion resp. dem Wegfall einer variablen Lohnkomponente, behält sich die VP Bank das Recht vor, disziplinarische Massnahmen gegen Mitarbeitende zu ergreifen – bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Unsere Führungskultur, basierend auf fünf geschärften Führungs­persönlichkeitseigenschaften - authentisch, verbindend, selbst­reflektiert, empathisch und ambitioniert - ist ebenfalls ein wesentlicher Treiber und Pfeiler der Unternehmenskultur. Führung bedeutet für uns aktiv gestalten, bewusst Einfluss nehmen, mutig transformieren, andere befähigen und durch eigenes Vorleben der Führungs- und Kulturattribute inspirieren. Führung (Leadership) ist kein Titel, kein Privileg, sondern eine Art zu denken und zu handeln – also eine Frage der Grundhaltung, die sich in jedem Gespräch, in jeder Entscheidung und in jeder Geste zeigt. In diesem Sinne vertritt die VP Bank das Credo, dass alle Mitarbeitenden einen Führungsanspruch und eine Führungs­verantwortung leben sollen.

Sowohl unsere drei Werte, der Kulturkompass als auch die Führungspersönlichkeitseigenschaften  wurden kollektiv von zahlreichen Mitarbeitenden aus unterschied­lichen Geschäfts­bereichen, Regionen und Hierarchieebenen erarbeitet und finden entsprechend hohe Unterstützung.

Die VP Bank ist bestrebt, das Lern- und Trainingsangebot im Bereich Führung, Verhalten und Sozialkompetenzen laufend zu erhöhen und in Zukunft noch konsequenter an all diesen kulturellen Grundpfeilern auszurichten.

Im Jahr 2025 wurde dazu ein neues Leadership Curriculum konzipiert. Dieses beschreibt ein sorgfältig abgestimmtes Portfolio von Entwicklungs­angeboten für Führungskräfte - gestaltet, um Wissen zu vermitteln, Praxis zu stärken und persönliche Wirkung im Sinne unserer kulturellen Eckpfeiler zu entfalten. Die Schulungsprogramme richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und ergänzen sich gezielt, sodass jede Führungskraft genau die Unterstützung findet, die sie an ihrem Punkt der Entwicklung und Karriere braucht. Aktuell ist die VP Bank an der Ausgestaltung eines ersten umfangreichen Leadership-Ausbildungsprogrammes für unsere Team-Leiter an der Kundenfront. Diese sollen ihre Teams sowohl im Bereich Beratung, Dienstleistung und Verkauf als auch in Fragen von Leistung, Entwicklung und Zusammenarbeit gezielt und wirkungsvoll coachen und unterstützen können. Ein erstes Trainingsprogramm wird in Q3 2026 pilotiert.

Rechtswidrige Verhaltensweisen und Hinweisgeber

Korruption und Bestechung

Die VP Bank verfügt über ein umfangreiches Regelwerk zur Verhinderung von Korruption und Bestechung. Hierzu zählen der Code of Conduct der VP Bank, der vom Verwaltungsrat verabschiedet und den Mitarbeitenden zur Kenntnis gebracht wird, sowie weitere operative Massnahmen, die im Gruppen­standard Interessenkonflikte geregelt sind. Dabei unterscheidet die VP Bank nicht zwischen Mitarbeitenden, die mehr oder weniger von Korruptions- oder Bestechungspotenzial betroffen sind, sondern wendet die strengen Vorgaben für alle Mitarbeitenden an.

Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Die VP Bank verfügt über ein umfangreiches Regelwerk, welches die Prozesse zur Verhinderung bzw. Erkennung von Geldwäschereifällen sowie möglicher Terrorismusfinanzierung definiert. Dabei sind Mitarbeitende angehalten, die lokale Compliance Unit über Vorfälle zu unterrichten, welche einen Hinweis auf Geldwäscherei oder Terrorismus­finanzierung bieten könnten. Dies wird jeweils auch in fachspezifischen Schulungen, welche mindestens jährlich stattfinden, entsprechend geschult.

Das Dispositiv der VP Bank umfasst die regulatorisch vorgesehenen Sorgfaltspflichten, welche sowohl die Fest­stellung und Identität sowie die Überprüfung des Vertragspartners und der wirtschaftlich Berechtigten, wie auch die Dokumentation in einem Geschäftsprofil und die risikoadäquate Überwachung der Geschäfts­beziehungen beinhaltet.

Diese Pflichten werden risikobasiert im Rahmen des Onboardings, bei regulären Reviews sowie bei Event-driven Reviews und im Rahmen der laufenden Überwachung angewandt, was auch in den KYC-Prozessen, im Life Cycle Management sowie in Screening- und Transaktions­überwachungs­prozessen widergespiegelt wird.

Dies bedeutet, dass ein Abgleich der involvierten Personen einer Geschäfts­beziehung (natürliche und juristische Personen) auf Adverse Media sowie der World-Check-Liste (PEP, Sanktionen etc.) erfolgt. Gegenparteien von Trans­aktionen werden zudem in Echtzeit gegen World-Check-Listen, welche Sanktions- oder Terrorismus­finanzierungs­relevanz haben, gescreent und die falsch positiven Treffer werden im Einzelnen abgeglichen. Des Weiteren werden Transaktionen und deren Muster ebenfalls mittels festgelegter systemintegrierter Parameter überprüft. Die Prozesse sind derart ausgestaltet, dass diese sowohl interne als auch externe Faktoren abfangen und unterschiedslos darauf prüfen, ob ein Verdacht gegen interne oder externe Personen gerichtet ist. Sofern interne Mitarbeitende von Verdachtsfällen betroffen sind, würde dies über Group Legal sowie Group Internal Audit koordiniert werden, und People & Culture wäre aufgrund der erhöhten Sensitivität involviert.

Whistleblowing

Die VP Bank verfügt über einen Gruppenstandard zum Thema Whistleblowing. Potenzielle Whistle­blower können sowohl persönliche als auch schriftliche Kanäle für die Einreichung ihrer Beobachtungen nutzen. Für ein detailliertes Verständnis, wie Whistleblower potenzielle Verdachts­momente und Verstösse (anonym) melden können, wie und durch wen diese Meldungen bearbeitet sowie Whistleblower geschützt werden, wird auf den Gruppen­standard GS-32 Whistle­blowing sowie die Ausführungen in ESRS S-1 verwiesen. Dieser Gruppen­standard basiert auf der Richtlinie (EU) 2019/1937, der internationalen Norm ISO 37002:2021 zur Einrichtung und zum Betrieb von Hinweis­gebersystemen sowie den lokalen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben der Gruppengesellschaften.

Potenzielle Zuwiderhandlungen und Verstösse gegen den Code of Conduct und andere Weisungen werden durch anonyme oder persönliche schriftliche oder mündliche Meldung seitens der Mitarbeitenden, Führungskräfte, internen Kontrollorgane (Compliance, Internal Audit) oder externen Kontrollorgane (externe, unabhängige Revisions­stellen) identifiziert. Bei einem Verstoss handelt es sich um eine Verletzung von Weisungen bzw. Nichtbeachtung von Anordnungen durch Mitarbeitende. Dadurch wird die Treuepflicht gegenüber der Arbeitgeberin verletzt. Ebenso kann ein Verstoss darin bestehen, dass Mitarbeitende Verstösse dulden, die Aufklärung eines mutmasslichen Verstosses behindern oder gegen Mitarbeitende diskriminieren, welche einen Verstoss ordnungsgemäss gemeldet haben.

Unabhängig davon, ob eine Verdachtsmeldung persönlich oder in anonymer Form initiiert ist, wird diese direkt an die zentrale Whistleblowing-Stelle (Group Internal Audit) weitergeleitet. Group Internal Audit entscheidet über den Umfang und die Form erforderlicher Nachforschungen und Abklärungen. Involvierte Instanzen, Vorgehensweise und Prozesse sind im Gruppenstandard GS-32 Whistleblowing im Detail beschrieben.

Abhängig von der Art des Verstosses und des Grades des Verschuldens sind verschiedene Sanktionen denkbar: eine mündliche Rüge, ein schriftlicher Verweis, eine schriftliche Verwarnung oder bei sehr gravierenden Verstössen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Konsequenzen im Falle einer mündlichen Rüge liegen im Ermessen der Führungskraft. Es erfolgt keine offizielle schriftliche Kommunikation oder unmittelbare Sanktion. Schriftliche Verweise, Verwarnungen oder Kündigungen werden immer im Personal­dossier hinterlegt und haben die Herabstufung der Leistungsbeurteilung sowie Kürzung der variablen Vergütung zur Folge.

Eingeleitete oder bereits vollzogene Sanktionen werden in einer ersten Instanz durch das GEM und anschliessend durch den Verwaltungsrat (NCC) begutachtet und bestätigt.

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung sowie Geldwäscherei (G1-3)

Die Ergebnisse aus Kontrollen und Untersuchungen werden den entsprechenden Gremien wie GEM und Verwaltungsrat zur Kenntnis gebracht.

Korruption und Bestechung

Der interne Gruppenstandard Interessenkonflikte regelt den Umgang mit Geschenkannahme, Drittbanken­depots, Nebenbeschäftigungen und allen anderen Themen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung. Zudem werden Trainings (ca. zwei Stunden Schulungs­dauer) für alle Mitarbeitenden zu diesem Thema durchgeführt. Diese erfolgen sowohl zu Beginn der Tätigkeit für die VP Bank Gruppe als auch wiederkehrend. Die Schulung zum Gruppenstandard Interessen­konflikte prüft das Verständnis der vermittelten Lerninhalte und zeigt auf, wo die Informationen abgerufen werden können. Diese Schulungen sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend; die Bearbeitung der Schulung sowie das Bestehen eines Abschlusstests zur Schulung wird entsprechend überwacht. Dies dient zur Bewusstseins­bildung und wird mit begleitenden Massnahmen zur Meldung entsprechender Beobachtungen an die verantwortlichen Stellen unterstützt.

Der Verwaltungsrat wird einmal jährlich durch den CRO über seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit Interessenkonflikten (Offenlegung, Meldepflichten, Ansprechpartner, Fristen) informiert. Diese Information wird auch im Protokoll des Verwaltungsrates festgehalten.

Alle Mitarbeitenden der VP Bank sind zudem dazu verpflichtet, einmal jährlich die Einhaltung des Code of Conduct sowie der relevanten Vorschriften hinsichtlich des Gruppenstandards Interessenkonflikte zu bestätigen. Diese Bestätigungen werden auf Vollständigkeit überprüft und stichprobenartig verifiziert (inkl. der Einholung von Drittbelegen). Group Investment Compliance führt Kontrollen durch, um mögliche Verstösse gegen die Vorschriften in Bezug auf Korruption oder Bestechung aufzudecken. Diese Kontrollen erfolgen anhand eingegangener Hinweise, Stich­proben oder Auffälligkeiten, insbesondere bei Transaktionen. Bei Verdachtsfällen übergibt Group Investment Compliance zur vertieften und unabhängigen Abklärung an Group Internal Audit. Group Internal Audit kann im Rahmen seiner Risikoanalyse und Prüfplanung unabhängig und selbständig Prüfungen durchführen. Ebenso kann Group Internal Audit zu fallspezifischen Sachverhalten beigezogen werden oder auf Anfrage oder Instruktion (z.B. durch den Verwaltungsrat) Prüfungen oder Untersuchungen durchführen. Group Internal Audit agiert in diesem Zusammenhang unabhängig vom GEM und untersteht formell nur dem Verwaltungsrat.

Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Interne Regelungen und Weisungen setzen die regulatorischen Vorgaben um, welche in der VP Bank Gruppe als Mindeststandard gelten. Die Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten, welche sowohl die Feststellung und Überprüfung der Identität des Vertragspartners, die Feststellung und Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person, die Erstellung eines Geschäftsprofils sowie die risikoadäquate Überwachung der Geschäftsbeziehung umfassen, ist dabei zentral.

Diesen Pflichten kommt die VP Bank bei den risikobasierten Onboardings, bei regulären Reviews sowie bei Event-driven Reviews und im Rahmen der laufenden Überwachung nach. Dies wird auch in den KYC-Prozessen, im Life Cycle Management sowie in Screening- und Transaktionsüberwachungsprozessen widergespiegelt und wird durch Pflichtschulungen ergänzt.

Die Überprüfung der Wirksamkeit erfolgt im Rahmen des internen Kontrollsystems sowie durch Überprüfungen durch die interne Revision.

Weiterhin sind alle Mitarbeitenden verpflichtet, auf jährlicher Basis zu bestätigen, dass die geltenden Regularien eingehalten werden, wozu auch diejenigen gehören, welche thematisch die Erkennung und Behandlung von Geldwäscherei- sowie Terrorismusfinanzierungs­verdacht beinhalten.

Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle sowie Geldwäscherei (G1-4)

Im Rahmen der Due-Diligence-Prozesse, welche unter anderem dazu dienen, Anhaltspunkte für Geldwäscherei, für eine Vortat zur Geldwäscherei, für organisierte Kriminalität oder für Terrorismus­finanzierung zu erkennen, wurden keine Verdachts­momente im Berichtszeitraum bestätigt. Somit wurden auch keine aufsichts- oder strafrechtlichen Bussen im Zusammenhang mit Korruptions- oder Bestechungsvorschriften gegen die VP Bank ausgesprochen.

Bezugswerte (2024)

Berichtswerte (2025)

Anzahl Vorfälle

Bussen

Anzahl Vorfälle

Bussen

Bestechung & Korruption

0

CHF 0

0

CHF 0

Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung (AML/CFT)

1301

CHF 0

0

CHF 0

1Die letztjährig gemeldete Anzahl von 130 Verdachtsmitteilungen bezog sich auf gemeldete Kundenbeziehungen und nicht auf bankinterne Fälle. Weder im Jahr 2024 noch im laufenden Geschäftsjahr 2025 kam es zu Fällen von Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung innerhalb der VP Bank.

Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten (G1-5)

Die VP Bank übt keinen aktiven politischen Einfluss aus und ist nicht in Lobbytätigkeiten involviert. Durch die Mitgliedschaft in einigen Branchen­verbänden besteht in Liechtenstein aufgrund der lokalen Marktmacht jedoch eine indirekte Einflussmöglichkeit. In Liechtenstein ist die VP Bank Mitglied im Liechtensteinischen Branchenverband (LBV), in der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer (LIHK) und im Liechtensteinischen Anlagefonds­verband (LAFV). Die Mitgliederbeiträge für diese Branchen­organisationen belaufen sich auf CHF 645'925. Mitglieder­beiträge an andere Verbände und Organisationen, die jeweils CHF 20'000 übersteigen, betragen insgesamt CHF 165'646. Darunter fallen unter anderem die Mitgliedschaften Business Engine, Luxembourg Bankers Association (ABBL), Schweizer Bankiervereinigung sowie ETH Zürich. Diese Beiträge sieht die VP Bank als nicht relevant an.

Mitgliedschaften und Branchenverbände

Bezugswert (2024)

Berichstwert (2025)

Liechten­steinische Industrie- und Handelskammer

CHF 41'698

CHF 40'625

Liechten­steinischer Banken­verband

CHF 496'000

CHF 496'000

Liechten­steinischer Anlage­fondsverband

CHF 110'100

CHF 109'300

Andere (über CHF 20'000)

CHF 162'078

CHF 165'646

Total

CHF 809'876

CHF 811'571