SN.6 - UN Global Compact (UNGC)
Thema | Prinzip | Beschreibung | Verweis |
Menschenrechte | 1 | Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten. | ESRS 2 GOV-4 ESRS 2 MDR-P ESRS S1-17 |
2 | Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. | ESRS 2 GOV-4 ESRS 2 MDR-P ESRS S1-17 | |
Arbeitsnormen | 3 | Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. | ESRS S1-2 |
4 | Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten. | ESRS G1 IRO-1 | |
5 | Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten. | ESRS G1 IRO-1 | |
6 | Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. | ESRS S1-1 ESRS S1-3 ESRS S1-4 | |
Umwelt | 7 | Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. | ESRS 2 MDR-A ESRS E1 |
8 | Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um grösseres Umweltbewusstsein zu fördern. | ESRS 2 MDR-A ESRS E1-3 | |
9 | Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen. | ESRS E1 | |
Korruptionsprävention | 10 | Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschliesslich Erpressung und Bestechung. | ESRS G1 IRO-1 ESRS G1-1 ESRS G1-3 |