2. Risikopolitische Grundsätze
Für das Risikomanagement der VP Bank gelten folgende Grundsätze:
Harmonisierung von Risikotragfähigkeit und Risikobereitschaft
Mit dem Konzept der Risikotragfähigkeit soll eine Bank in die Lage versetzt werden, trotz Verlusten aus schlagend werdenden Risiken ihren Geschäftsbetrieb fortführen oder die Ansprüche von Einlegern und Gläubigern vollumfänglich bedienen zu können. Die Risikobereitschaft gibt das Verlustpotenzial an, welches die Bank bereit ist, aus schlagend werdenden Risiken zu tragen, ohne dabei ihren Fortbestand zu gefährden. Die Risikotragfähigkeit als strategische Erfolgsposition gilt es durch einen geeigneten Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapital- und Liquiditätsausstattung jederzeit zu wahren und für die Zukunft zu sichern.
Klare Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
Die Risikobereitschaft wird mit Hilfe eines umfassenden Limitensystems operationalisiert und zusammen mit einer klaren Regelung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten aller am Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagementprozess beteiligten Stellen, Organisationseinheiten und Gremien wirksam umgesetzt.
Gewissenhafter Umgang mit Risiken
Strategische und operative Entscheidungen werden auf Basis von Risiko-Rendite-Kalkülen getroffen und auf diese Weise mit den Interessen der Kapitalgeber in Einklang gebracht.
Die Einhaltung von gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie von unternehmenspolitischen und ethischen Grundsätzen vorausgesetzt, geht die VP Bank bewusst Risiken ein, sofern diese in ihrem Ausmass bekannt sind, die systemtechnischen Voraussetzungen für ihre Abbildung gegeben sind und die Bank angemessen dafür entschädigt wird. Geschäfte mit einem unausgewogenen Verhältnis zwischen Risiko und Rendite werden gemieden, ebenso Grossrisiken und extreme Risikokonzentrationen, welche die Risikotragfähigkeit und damit den Fortbestand der Gruppe gefährden könnten.
Funktionentrennung
Die Risikokontrolle und die Berichterstattung an das Group Executive Management und den Verwaltungsrat werden durch die von den risikobewirtschaftenden Stellen unabhängigen und dem Chief Risk Officer unterstellten Einheiten wahrgenommen.
Transparenz
Das Fundament der Risikoüberwachung ist eine umfassende, objektive, zeitnahe und transparente Offenlegung der Risiken gegenüber dem Group Executive Management und dem Verwaltungsrat.