Anhang – Fortsetzung der allgemeinen ESG-Informationen

SN.1 - Übergangs­bestimmungen

Die VP Bank macht von den folgenden Übergangsbestimmungen gemäss Anhang C von ESRS 1 Gebrauch:

Angabe­pflicht

Bezeichnung der Angabepflicht

Geltungs­bereich

Einführungs- oder Gültigkeitsdatum (in Anhang C von ESRS 1)

Anwendung der Bestimmung

SBM-1

Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungs­kette

Alle

Das Unternehmen übermittelt die Angaben gemäss ESRS 2 SBM-1 Absatz 40 Buchstabe b (Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen nach den wichtigsten ESRS-Sektoren) und Absatz 40 Buchstabe c (Liste der zusätzlichen massgeblichen ESRS-Sektoren) ab dem Anwendungs­beginn, der in dem gemäss Artikel 29b Absatz 1 Unterabsatz 3 Ziffer ii der Richtlinie 2013/34/EU zu erlassenden delegierten Rechtsakt der Kommission festgelegt ist.

Ja

SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Alle

Das Unternehmen kann im ersten Jahr der Erstellung seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung die in ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 Buchstabe e (erwartete finanzielle Auswirkungen) vorgeschriebenen Angaben auslassen. Das Unternehmen kann in Übereinstimmung mit ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 Buchstabe e in den ersten drei Jahren der Erstellung seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung nur qualitative Angaben übermitteln, wenn die Erstellung quantitativer Angaben nicht durchführbar ist.

Ja

E1-6

THG-Brutto­emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamt­emissionen

< 750 Mitarbei­tende

Unternehmen oder Gruppen, die am Bilanzstichtag die durchschnittliche Zahl von 750 Beschäftigten während des Geschäftsjahres (gegebenenfalls auf konsolidierter Basis) nicht überschreiten, können die Datenpunkte zu den Scope-3-Emissionen und den THG-Gesamtemissionen im ersten Jahr der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung auslassen.

Nein

E1-9

Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Über­gangs­risiken sowie potenzielle klima­bezogene Chancen

Alle

Das Unternehmen kann in Übereinstimmung mit dem ESRS E1-9 in den ersten drei Jahren der Erstellung seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung nur qualitative Angaben übermitteln, wenn die Erstellung quantitativer Angaben nicht durchführbar ist.

Ja

E2-6, E3-5, E4-6, E5-6

Erwartete finanzielle Auswirkungen von Risiken und Chancen

Alle

Das Unternehmen kann im ersten Jahr der Erstellung seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung die vorgeschriebenen Angaben auslassen.

Nicht wesentlich

E4 - Alle Angabe­pflichten

Alle Angabe­pflichten

< 750 Mitarbei­tende

Unternehmen oder Gruppen, die an ihren Bilanzstichtagen die durchschnittliche Zahl von 750 Beschäftigten während des Geschäftsjahres (gegebenenfalls auf konsolidierter Basis) nicht überschreiten, können die in den Angabepflichten des ESRS E4 genannten Informationen für die ersten zwei Jahre der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung weglassen.

Nicht wesentlich

S1 - Alle Angabe­pflichten

Alle Angabe­pflichten

< 750 Mitarbei­tende

Unternehmen oder Gruppen, die am Bilanzstichtag die durchschnittliche Zahl von 750 Beschäftigten während des Geschäftsjahres (gegebenenfalls auf konsolidierter Basis) nicht überschreiten, können die in den Angabepflichten des ESRS S1 vorgeschriebenen Informationen im ersten Jahr der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung auslassen.

Nein

S1-7

Merkmale der nicht angestellten Arbeitskräfte in der eigenen Belegschaft des Unternehmens

Alle

Das Unternehmen kann die Berichterstattung für alle Datenpunkte in dieser Angabepflicht im ersten Jahr der Erstellung seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung auslassen.

Nein

S1-8

Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Alle

Das Unternehmen kann im ersten Jahr der Erstellung seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung diese Angabepflicht in Bezug auf seine eigene Belegschaft in Nicht-EWR-Länder auslassen.

Nicht wesentlich

S1-11

Sozialschutz

Alle

Das Unternehmen kann im ersten Jahr der Erstellung seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung die im ESRS S1-11 vorgeschriebenen Angaben auslassen.

Nein

S1-12

Prozentsatz der Beschäftigten mit Behinderungen

Alle

Das Unternehmen kann im ersten Jahr der Erstellung seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung die im ESRS S1-12 vorgeschriebenen Angaben auslassen.

Nicht wesentlich

S1-13

Schulungen und Kompetenzentwicklung

Alle

Das Unternehmen kann im ersten Jahr der Erstellung seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung die im ESRS S1-13 vorgeschriebenen Angaben auslassen.

Nicht wesentlich

S1-14

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Alle

Das Unternehmen kann im ersten Jahr der Erstellung seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung die Datenpunkte zu arbeitsbedingten Erkrankungen und zur Zahl der Ausfalltage aufgrund von Verletzungen, Unfällen, Todesfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen auslassen.

Nicht wesentlich

S1-14

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Alle

Das Unternehmen kann im ersten Jahr der Erstellung seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung die Berichterstattung über nicht angestellte Beschäftigte auslassen.

Nicht wesentlich

S1-15

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Alle

Das Unternehmen kann im ersten Jahr der Erstellung seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung die im ESRS S1-15 vorgeschriebenen Angaben auslassen.

Nein

S2 - Alle Angabe­pflichten

Alle Angabepflichten

< 750 Mitarbei­tende

Unternehmen oder Gruppen, die am Bilanzstichtag die durchschnittliche Zahl von 750 Beschäftigten während des Geschäftsjahres (gegebenenfalls auf konsolidierter Basis) nicht überschreiten, können die in den Angabepflichten des ESRS S2 vorgeschriebenen Informa­tionen in den ersten beiden Jahren der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung auslassen.

Nicht wesentlich

S3 - Alle Angabe­pflichten

Alle Angabepflichten

< 750 Mitarbei­tende

Unternehmen oder Gruppen, die am Bilanzstichtag die durchschnittliche Zahl von 750 Beschäftigten während des Geschäftsjahres (gegebenenfalls auf konsolidierter Basis) nicht überschreiten, können die in den Angabepflichten des ESRS S3 vorgeschriebenen Informa­tionen in den ersten beiden Jahren der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung auslassen.

Nicht wesentlich

S4 - Alle Angabe­pflichten

Alle Angabepflichten

< 750 Mitarbei­tende

Unternehmen oder Gruppen, die am Bilanzstichtag die durchschnittliche Zahl von 750 Beschäftigten während des Geschäftsjahres (gegebenenfalls auf konsolidierter Basis) nicht überschreiten, können die in den Angabepflichten des ESRS S4 vorgeschriebenen Informa­tionen in den ersten beiden Jahren der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung auslassen.

Nein

SN.2 - Klassifizierung unabhängiger Verwaltungsratsmitglieder

Das vorliegende Raster zur Beurteilung der Unabhängigkeit von Verwaltungsratsmitgliedern (VR-Mitglieder) basiert auf den Vorgaben des "Corporate Sustainability Assessment“ von S&P Global. Ein unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied liegt vor, wenn mindestens vier der neun unten aufgeführten Kriterien (darunter zwei der ersten drei Kriterien) erfüllt sind.

Kriterium

Stephan Zimmermann

Dr. Mauro Pedrazzini

Stefan Amstad

Philipp Elkuch

Katja Rosenplänter-Marxer

Dr. Stephan Ochsner

Barbara Ofner

1. Das VR-Mitglied darf im letzten Jahr nicht in leitender Funktion bei dem Unternehmen beschäftigt gewesen sein.

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

2. Das VR-Mitglied darf keine Zahlungen annehmen oder ein Familienmitglied haben, welches vom Unternehmen oder einer Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens Zahlungen in Höhe von mehr als USD 60'000 im laufenden Geschäftsjahr annimmt, mit Ausnahme derjenigen, die gemäss SEC-Regel 4200 Definitionen zulässig sind, einschliesslich (i) Zahlungen, die ausschliesslich aus Investitionen in Wertpapiere des Unternehmens stammen, oder (ii) Zahlungen im Rahmen von nichtdiskretionären Programmen zur Verdopplung von Spenden für wohltätige Zwecke. Zahlungen, die diese beiden Kriterien nicht erfüllen, sind unzulässig.

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

3. Das VR-Mitglied darf kein Familienmitglied einer Person sein, die bei dem Unternehmen oder einer Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens als leitende/-r Angestellte/-r beschäftigt ist.

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

4. Das VR-Mitglied ist weder Berater des Unternehmens noch Mitglied der Geschäftsleitung und steht auch in keinem direkten Zusammenhang mit einem Unternehmen, das solche Tätigkeiten erbringt.

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

-

Erfüllt

Erfüllt

5. Das VR-Mitglied darf nicht mit einem bedeutenden Kunden oder Lieferanten des Unternehmens verbunden sein.

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

-

Erfüllt

Erfüllt

6. Das VR-Mitglied darf keinen persönlichen Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmen haben und darf nicht Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens sein.

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

7. Das VR-Mitglied darf keiner gemeinnützigen Einrichtung angehören, die erhebliche Zuwendungen von dem Unternehmen erhält.

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

8. Das VR-Mitglied darf im vergangenen Jahr weder Partner noch Mitarbeiter des externen Wirtschaftsprüfers des Unternehmens gewesen sein.

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

9. Das VR-Mitglied darf keine anderen Interessenkonflikte haben, die nach Einschätzung des Vorstands dazu führen, dass es nicht als unabhängig angesehen werden kann.

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

Erfüllt

1

1

Erfüllt

Unabhängig nach S&P Global CSA Standards

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Unabhängig nach VP Bank Standards

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein1

Nein1

Ja

1Verwaltungsratsmitglieder, die als Vertreter der Ankeraktionäre der VP Bank AG nominiert sind, gelten nach der VP Bank internen Definition nicht als unabhängige Verwaltungsratsmitglieder.

SN.3 - Identifizierung tatsächlicher/poten­zieller IRO im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen

Nachhaltigkeitsthemen, für die keine potenziellen und/oder tatsächlichen IRO in Schritt B des EFRAG Implementierungs­leitfaden (IG 1) ermittelt wurden, werden nicht für die Bewertung und Ermittlung wesentlicher IRO in Schritt C herangezogen und daher wird auch nicht im Rahmen der Offenlegungs­anforderungen für diese Themen berichtet. Für die in folgender Tabelle angegebenen Nachhaltigkeitsthemen wurden keine potenziellen und/oder tatsächlichen IRO identifiziert.

Code

Thema

Unterthema

Unter-Unterthemen

S1

Eigene Belegschaft

Arbeitsbedingungen

Sichere Beschäftigung

Angemessene Entlohnung

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Sonstige arbeitsbezogene Rechte

Kinderarbeit

Zwangsarbeit

Angemessene Unterbringung

Datenschutz

S3

Betroffene Gemeinschaften

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften

Angemessene Unterbringung

Angemessene Ernährung

Wasser- und Sanitäreinrichtungen

Bodenbezogene Auswirkungen

Sicherheitsbezogene Auswirkungen

Bürgerrechte und politische Rechte von Gemeinschaften

Meinungsfreiheit

Versammlungsfreiheit

Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidiger

Rechte indigener Völker

Freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung

Selbstbestimmung

Kulturelle Rechte

S4

Verbraucher und Endnutzer

Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer

Meinungsfreiheit

Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Persönliche Sicherheit

Kinderschutz

G1

Unternehmenspolitik

Tierschutz

 -

Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschliesslich Zahlungspraktiken

-

SN.4 - Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsvorschriften

Lässt das Unternehmen die von einem Datenpunkt vorgeschriebenen Informationen aus, die sich aus anderen in Anlage B des ESRS 2 aufgeführten EU-Rechtsvorschriften ergeben, erklärt es ausdrücklich, dass die betreffenden Informationen nicht wesentlich sind.

Angabe­pflicht

Datenpunkt

Beschreibung

SFDR-Referenz

Säule-3-Referenz

Benchmark-Verordnungs-Referenz

EU-Klimagesetz-Referenz

Verweis

Allgemeine Angaben

ESRS 2 GOV-1

21 (d)

Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen

x

x

ESRS 2 GOV-1

ESRS 2 GOV-1

21

Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind

x

ESRS 2 GOV-1

ESRS 2 GOV-4

30

Erklärung zur Sorgfaltspflicht

x

ESRS 2 GOV-4

ESRS 2 SBM-1

40 (d) i

Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen

x

x

x

Nicht wesentlich

ESRS 2 SBM-1

40 (d) ii

Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien

x

x

Nicht wesentlich

ESRS 2 SBM-1

40 (d) iii

Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen

x

x

Nicht wesentlich

ESRS 2 SBM-1

40 (d) iv

Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak

x

Nicht wesentlich

Umweltinformationen

E1-1

14

Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050

x

ESRS E1-1

E1-1

16 (g)

Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind

x

x

Nicht wesentlich

E1-4

34

THG-Emissionsreduktionsziele

x

x

x

E1-5

38

Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen, aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)

x

Nicht wesentlich

E1-5

37

Energieverbrauch und Energiemix

x

Nicht wesentlich

E1-5

40 bis 43

Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren

x

Nicht wesentlich

E1-6

44

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

x

x

x

ESRS E1-6

E1-6

53 bis 55

Intensität der THG-Bruttoemissionen

x

x

x

ESRS E1-6

E1-7

56

Abbau von Treibhausgasen und CO2-Gutschriften

x

Nicht wesentlich

E1-9

66

Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken

x

Nicht wesentlich

E1-9

66 (a)

Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko

x

Nicht wesentlich

E1-9

66 (c )

Ort, an dem sich erhebliche Vermögens­werte mit wesentlichem physischem Risiko befinden

x

Nicht wesentlich

E1-9

67 (c

Aufschlüsselungen des Buchwerts der Immobilien des Unternehmens nach Energieeffizienzklassen

x

Nicht wesentlich

E1-9

69

Grad des Exposure des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen

x

Nicht wesentlich

E2-4

28

Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Verordnung zum Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungs­register) aufgeführten Schad­stoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird

x

Nicht wesentlich

E3-1

9

Wasser- und Meeresressourcen

x

Nicht wesentlich

E3-1

13

Spezielle Strategie

x

Nicht wesentlich

E3-1

14

Nachhaltige Ozeane und Meere

x

Nicht wesentlich

E3-4

28 (c )

Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers

x

Nicht wesentlich

E3-4

29

Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme (Konzernumsatz) aus eigenen Tätigkeiten

x

Nicht wesentlich

E-4 IRO-1

16 (a) i

(Datenpunkte in SBM-1)

x

Nicht wesentlich

E-4 IRO-1

16 (b)

(Datenpunkte in SBM-1)

x

Nicht wesentlich

E-4 IRO-1

16 (c )

(Datenpunkte in SBM-1)

x

Nicht wesentlich

E4-2

24 (b)

Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft

x

Nicht wesentlich

E4-2

24 (c )

Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere

x

Nicht wesentlich

E4-2

24

Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung

x

Nicht wesentlich

E5-5

37 (d)

Nicht recycelte Abfälle

x

Nicht wesentlich

E5-5

39

Gefährliche und radioaktive Abfälle

x

Nicht wesentlich

Sozialinformationen

S-1 SBM-3

14 (f)

Risiko von Zwangsarbeit

x

ESRS S-1 SBM-3

S-1 SBM-3

14 (g)

Risiko von Kinderarbeit

x

ESRS S-1 SBM-3

S1-1

20

Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

x

ESRS S1-1

S1-1

21

Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden

x

ESRS S1-1

S1-1

22

Verfahren und Massnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels

x

ESRS S1-1

S1-1

23

Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen

x

ESRS S1-1

S1-3

32(c )

Bearbeitung von Beschwerden

x

ESRS S1-3

S1-14

88 (b) und (c)

Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle

x

x

ESRS S1-14

S1-14

88

Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage

x

ESRS S1-14

S1-16

97 (a)

Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

x

x

ESRS S1-16

S1-16

97 (b)

Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane

x

ESRS S1-16

S1-17

103 (a)

Fälle von Diskriminierung

x

ESRS S1-17

S1-17

104 (a)

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

x

x

ESRS S1-17

S-2 SBM 3

11 (b)

Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette

x

Nicht wesentlich

S2-1

17

Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

x

Nicht wesentlich

S2-1

18

Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

x

Nicht wesentlich

S2-1

19

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

x

x

Nicht wesentlich

S2-1

19

Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden

x

Nicht wesentlich

S2-4

36

Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

x

Nicht wesentlich

S3-1

16

Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte

x

Nicht wesentlich

S3-1

17

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

x

x

Nicht wesentlich

S3-4

36

Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

x

Nicht wesentlich

S4-1

16

Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

x

ESRS S4-1

S4-1

17

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

x

x

ESRS S4-1

S4-4

35

Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

x

ESRS S4-4

Unternehmenspolitik-Informationen

G1-1

10 (b)

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

x

ESRS G1-1

G1-1

10 (d)

Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)

x

ESRS G1-1

G1-4

24 (a)

Geldstrafen für Verstösse gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften

x

x

ESRS G1-4

G1-4

24 (b)

Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

x

ESRS G1-4

SN.5 - Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)

Thema

Beschreibung

Verweis

Unternehmensführung

Überwachung der klimabezogenen Risiken und Chancen durch den Verwaltungsrat

ESRS 2 GOV-1

Die Rolle der Geschäftsleitung im Hinblick auf die Bewertung und das Management klimabezogener Risiken und Chancen

ESRS 2 GOV-1

Strategie

Kurz-, mittel- und langfristige klimabezogene Risiken und Chancen

ESRS E1 SBM-3 ESRS E1-1

Auswirkungen klimabezogener Risiken und Chancen auf unsere Geschäftstätigkeit, Strategie und Finanzplanung

ESRS E1 SBM-3 ESRS E1-1

Widerstandsfähigkeit der Unternehmensstrategie unter Berücksichtigung verschiedener klimabezogener Szenarien, einschliesslich eines Szenarios mit einer Erwärmung um 2 °C oder weniger

ESRS E1-9

Risikomanagement

Prozesse zur Identifikation und Bewertung klimabezogener Finanzrisiken

ESRS E1 IRO-1

Verfahren zur Bewältigung klimabezogener Risiken

ESRS E1-2

Integration in unser allgemeines Risk Management

ESRS E1-2

Metriken und Ziele

Kennzahlen, die das Unternehmen zur Bewertung klimabezogener Risiken und Chancen im Einklang mit seiner Strategie und seinem Risikomanagementprozess verwendet

ESRS 2 MDR-M

Treibhausgasemissionen (THG) der Scopes 1, 2 und gegebenenfalls 3 sowie die damit verbundenen Risiken

ESRS E1-6

Ziele, die das Unternehmen zur Steuerung klimabezogener Risiken und Chancen verwendet, sowie die Leistung im Vergleich zu den Zielen.

ESRS 2 MDR-T ESRS E1-4

SN.6 - UN Global Compact (UNGC)

Thema

Prinzip

Beschreibung

Verweis

Menschenrechte

1

Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.

ESRS 2 GOV-4 ESRS 2 MDR-P ESRS S1-17

2

Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

ESRS 2 GOV-4 ESRS 2 MDR-P ESRS S1-17

Arbeitsnormen

3

Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.

ESRS S1-2

4

Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.

ESRS G1 IRO-1

5

Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.

ESRS G1 IRO-1

6

Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.

ESRS S1-1 ESRS S1-3 ESRS S1-4

Umwelt

7

Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.

ESRS 2 MDR-A ESRS E1

8

Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um grösseres Umweltbewusstsein zu fördern.

ESRS 2 MDR-A ESRS E1-3

9

Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.

ESRS E1

Korruptions­prävention

10

Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschliesslich Erpressung und Bestechung.

ESRS G1 IRO-1 ESRS G1-1 ESRS G1-3

SN.7 - Responsible Banking Progress Statement for PRB signatories

Dieser Abschnitt enthält die Principles for Responsible Banking (PRB) Summary Table der VP Bank AG für das Geschäftsjahr 2025. Die PRB Summary Table ist nur in englischer Sprache verfügbar. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nicht alle notwendigen Informationen in dieser kurzen Zusammenfassung enthalten. Interessierte Leserinnen und Leser werden auf die entsprechenden Kapitel des Nachhaltigkeitsberichts verwiesen, auf die in den untenstehenden Tabellen verwiesen wird.

Principle 1: Alignment

Principle 2: Impact & Target Setting

Principle 3: Clients & Customers

Content

VP Bank's business model and strategy encompass several core areas. First and foremost, VP Bank is a partner for financial intermediaries as well as wealthy private clients on an international level. In its home market of Liechtenstein, VP Bank also offers comprehensive retail and commercial banking services. VP Bank is divided into the Liechtenstein & BVI, International (Europe & Asia) and Asset Servicing segments. VP Bank Asset Servicing encompasses the fund administration and custodian bank activities within VP Bank Group. VP Bank works continuously on economically viable sustainability measures and their targeted anchoring in the various business areas. VP Bank can contribute to the achievement of global sustainability goals primarily through its range of products and services. It is convinced that this will create long-term added value for its stakeholders. VP Bank recognises environmental, social and corporate governance factors as relevant to long-term financial success and ensures that the management of the core business units takes responsibility for sustainability measures. As part of responsible business practice, minimum protective measures are applied to minimise the negative impact of our business activities. ☒ UN Guiding Principles on Business and Human Rights ☒ International Labour Organization fundamental conventions (ILO) ☒ UN Global Compact (UNGC) ☒ Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) ☒ Net-Zero Banking Alliance (NZBA) ☒ Principles for Responsible Investment (PRI)

In the 2023/24 period, VP Bank conducted a double materiality analysis based on the EFRAG IG 1 implementation guidelines. VP Bank began the DMA process with an in-depth review of the business model, the operational structure and the value chain. The upstream suppliers, operational activities and downstream activities in relation to clients as well as the lending and investment business were systematically analysed. Based on this, actual and potential impacts, risks and opportunities were identified and assessed. As a result of the double materiality analysis, sustainability topics were identified as material for VP Bank in the following topic-related ESRS standards: Climate change (E1), Own workforce (S1), Consumers and end users (S4), Corporate governance (G1). In the current financial year VP Bank conducted its annual DMA review process, which confirmed the adequacy and completeness of the existing DMA and retained the IROs already identified. Based on the DMA and identified IROs, VP Bank has defined the following two impact areas in the context of the PRB: 1. Climate: At VP Bank, we prioritise our own on-balance sheet investments and use a sectoral decarbonisation approach (SDA) to help us achieve our net-zero ambition by 2050. We use physical intensity metrics to focus on efficiency improvements. This approach is in line with our aim to finance the transition to a low-carbon economy. A detailed description of the target and corresponding KPI can be found in Chapter E1-4. 2. Financial Health: VP Bank put a focus on clients meeting their financial obligations and ensuring affordability in the mortgage business. The purpose of calculating affordability is to estimate the borrower’s ability to repay interest and capital and to afford the normal maintenance of the real estate. A detailed description is provided in chapter S4-1 and progress on the corresponding KPI as part of the ESG Scorecard in Chapter ESRS 2 MDR-M.

VP Bank's clients, i.e. consumers and end users, are at the centre of our activities. The trust of our clients is of central importance. VP Bank earns this trust through active dialogue, responsible handling of client funds and transparent communication and pricing. The structured investment process, which is based on the goal-based advisory model, as well as the assurance of affordability in the lending business are key elements in this regard. The impacts, risks and opportunities identified in relation to our clients result primarily from our collaboration with private clients and relate to aspects of information quality and transparency, affordability in lending and mis-selling of financial products.

Links & references

ESRS 2 SBM-1 ESRS 2 SBM-2 ESRS G1 IRO-1

ESRS 2 SBM-3 ESRS 2 IRO-1 ESRS 2 MDR-M ESRS 2 MDR-T ESRS E1-1 ESRS E1-4 ESRS E1 SBM-3

ESRS S4 SBM-2 ESRS S4 SBM-3 ESRS S4-1 ESRS S4-2

Principle 4: Stakeholders

Principle 5: Governance & Culture

Principle 6: Transparency & Accountability

Content

For VP Bank, stakeholders include all organisations and persons that place financial, legal, operational or professional demands on the undertaking. Stakeholder dialogue plays a central role in the implementation and review of the bank’s sustainability efforts (see Table 1). VP Bank engages in dialogue with internal and external stakeholder groups. Detailed information on stakeholder engagement in the double materiality analysis process and how this process has been shaped by VP Bank’s stakeholders can be found in chapter IRO-1. The sustainability-related measures and targets defined with reference to strategic objectives are identified based on the results of the materiality analysis. This means that stakeholders’ opinions and expectations are incorporated into strategic adjustments.

VP Bank attaches great importance to a culture that fosters cross-team and cross-location collaboration and to actively living its corporate values: ‘we achieve’, ‘we explore’, ‘we care’. VP Bank strives to promote a culture of responsible action by means of group-wide training and awareness-raising measures. The Board of Directors defines the sustainability strategy and coordinates it with the corporate strategy, including sustainability targets. The Board of Directors bears overall responsibility for risk management, including ESG risks and climate-related financial risks. A progress report in the form of the ESG scorecard is submitted to the Board of Directors as part of the Quarterly Risk Report. This contains the metrics and targets as well as the current status of the risks, opportunities and impacts (IRO) identified as part of the DMA. No specific sustainability aspects are taken into account regarding compensation for the Members of the Board of Directors.

PwC Switzerland, as independent external auditor, has performed a limited assurance engagement on the consolidated sustainability reporting of VP Bank AG (the Group), which is included in the section ‘Sustainability Statement’ in the Annual Report 2025, for the year ended 31 December 2025.

Links & references

ESRS 2 SBM-2 ESRS 2 IRO-1 Corporate Governance and Compensation Report / Corporate Governance

ESRS 2 GOV-1 ESRS 2 GOV-2 ESRS 2 GOV-3 ESRS S1-4 Fiscal Year 2025 / Employees

Auditor's report

SN.8 - Changelog

Die vorliegende Tabelle enthält Angaben zu wesentlichen Anpassungen und Veränderungen gegenüber dem Bericht des Vorjahres.

Angabe­pflicht

Betreff

Anpassung

BP-1

Konsolidierungskreis

Liquidierung der DIS AG im aktuellen Geschäftsjahr.

BP-1

Konsolidierungskreis

Minderheitsbeteiligung an der EMBLA Fund Management AG.

BP-2

DMA

Ergänzende Infromationen zur jährlichen DMA-Revision.

GOV-1

VR / GEM

Aktualisierung der Mitglieder des Verwaltungsrates (VR) und des Group Executive Management (GEM).

GOV-5

Kontrollen

Informationen zum mehrstufige Kontrollprozess für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, der in das bestehende interne Kontrollsystem (IKS) integriert wurde.

SBM-2

Mitgliedschaften

Austritt aus freiwilligen Selbstverfplichtungen bzw. Mitgliedchaften: Net-zero Banking Alliance (NZBA) und Advance.

Taxonomy

Omnibus I

Erläuterung, warum die Taxonomie-Offenlegungen für 2025 dem bisherigen Rahmenwerk folgen.

E1-1

Transitionsplan

Ergänzungen zum Klimatransitionsplan und den zugehörigen Klimaszenarioanalysen.

E1-4

Sektoraler Dekarbonisierungsansatz

Neufestsetzung des physischen Intensitätswerts pro Sektor für 2024.

E1-6

Treibhausgasinventar

Scope 3, Kategorie 1 (gekaufte Waren und Dienstleistungen), konnte im aktuellen Geschäftsjahr aufgrund verbesserter Datenverfügbarkeit ausgewiesen werden.

E1-6

Treibhausgasinventar

Scope 3, Kategorien 1 und 2 werden neu anhand der ausgabenbasierten Methode berechnet.

E1-6

Treibhausgasinventar

Anpassung der Berechnungslogik für finanzierte Emissionen von Hypothekarforderungen.

S1-3

Belegschaft

Beschreibung zu «Movis» wurde um den Bereich psychische Gesundheit erweitert, und die Tabelle wurde um zusätzliche Punkte ergänzt, um die Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen der VP Bank näher zu erläutern.

S4-2

Verfahren zur Einbeziehung von Kunden

Vollständig überarbeitet.

S4-4

Finanzielle Inklusion

Mindestanlage für das Plus-Mandat und das Beratungspaket wurde von CHF 1 Mio. auf CHF 250'000 reduziert.

S4-4

Finanzielle Inklusion

Zugang zu professioneller Vermögensverwaltung ab CHF 10'000 durch «VP Vida Go» Mandat.

G1 IRO-1

Strategien

Zwei Gruppenstandards wurden der Tabelle hinzugefügt: KYC-Standards for Prospecting, On-Boarding, Review, and Off-Boarding Processes (GS-11b) und Group-wide Risk Scoring (GS-11n).

G1-1

Unternehmenskultur

Vollständig überarbeitet.

G1-4

Korruption und Bestechung

Anpassung der Erhebungslogik.