SN.2 - Klassifizierung unabhängiger Verwaltungsratsmitglieder
Das vorliegende Raster zur Beurteilung der Unabhängigkeit von Verwaltungsratsmitgliedern (VR-Mitglieder) basiert auf den Vorgaben des "Corporate Sustainability Assessment“ von S&P Global. Ein unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied liegt vor, wenn mindestens vier der neun unten aufgeführten Kriterien (darunter zwei der ersten drei Kriterien) erfüllt sind.
Kriterium | Stephan Zimmermann | Dr. Mauro Pedrazzini | Stefan Amstad | Philipp Elkuch | Katja Rosenplänter-Marxer | Dr. Stephan Ochsner | Barbara Ofner |
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1. Das VR-Mitglied darf im letzten Jahr nicht in leitender Funktion bei dem Unternehmen beschäftigt gewesen sein. | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt |
2. Das VR-Mitglied darf keine Zahlungen annehmen oder ein Familienmitglied haben, welches vom Unternehmen oder einer Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens Zahlungen in Höhe von mehr als USD 60'000 im laufenden Geschäftsjahr annimmt, mit Ausnahme derjenigen, die gemäss SEC-Regel 4200 Definitionen zulässig sind, einschliesslich (i) Zahlungen, die ausschliesslich aus Investitionen in Wertpapiere des Unternehmens stammen, oder (ii) Zahlungen im Rahmen von nichtdiskretionären Programmen zur Verdopplung von Spenden für wohltätige Zwecke. Zahlungen, die diese beiden Kriterien nicht erfüllen, sind unzulässig. | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt |
3. Das VR-Mitglied darf kein Familienmitglied einer Person sein, die bei dem Unternehmen oder einer Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens als leitende/-r Angestellte/-r beschäftigt ist. | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt |
4. Das VR-Mitglied ist weder Berater des Unternehmens noch Mitglied der Geschäftsleitung und steht auch in keinem direkten Zusammenhang mit einem Unternehmen, das solche Tätigkeiten erbringt. | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | - | Erfüllt | Erfüllt |
5. Das VR-Mitglied darf nicht mit einem bedeutenden Kunden oder Lieferanten des Unternehmens verbunden sein. | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | - | Erfüllt | Erfüllt |
6. Das VR-Mitglied darf keinen persönlichen Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmen haben und darf nicht Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens sein. | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt |
7. Das VR-Mitglied darf keiner gemeinnützigen Einrichtung angehören, die erhebliche Zuwendungen von dem Unternehmen erhält. | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt |
8. Das VR-Mitglied darf im vergangenen Jahr weder Partner noch Mitarbeiter des externen Wirtschaftsprüfers des Unternehmens gewesen sein. | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt |
9. Das VR-Mitglied darf keine anderen Interessenkonflikte haben, die nach Einschätzung des Vorstands dazu führen, dass es nicht als unabhängig angesehen werden kann. | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | Erfüllt | –1 | –1 | Erfüllt |
Unabhängig nach S&P Global CSA Standards | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Unabhängig nach VP Bank Standards | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein1 | Nein1 | Ja |
1Verwaltungsratsmitglieder, die als Vertreter der Ankeraktionäre der VP Bank AG nominiert sind, gelten nach der VP Bank internen Definition nicht als unabhängige Verwaltungsratsmitglieder.