42 Mitarbeiter­beteiligungsplan

Der Beteiligungsplan sieht vor, dass die Mitarbeitenden jährlich eine bestimmte Anzahl Namenaktien A der VP Bank AG, Vaduz, zu einem ­Vorzugspreis mit einer zeitlichen Verkaufsbeschränkung von drei Jahren beziehen können. Nach Ablauf der Verkaufsbeschränkung bzw. zum Zeitpunkt des Austritts aus der VP Bank Gruppe werden die entsprechenden Aktien frei verfügbar. Da die Mitarbeitenden damit letztlich die Möglichkeit haben, die Aktien jederzeit und vollumfänglich zu beziehen, wird der mit den Mitarbeiter­beteiligungsplänen verbundene Aufwand jeweils vollumfänglich zum Zeitpunkt der Zuteilung erfasst. Die Anzahl der zu beziehenden Namenaktien A richtet sich je zur Hälfte nach der Betriebszugehörigkeit und proportional nach der Höhe des Jahresfix­g­ehaltes, wobei Fixlohn­anteile über CHF 120'000 und variable Lohnbestandteile nicht berücksichtigt werden. Der Kaufpreis wird jährlich gemäss Stichtagswert der Namenaktie A an der SIX Swiss Exchange AG (jeweils Ex-Dividende) festgelegt. Die auf diese Weise abgegebenen Aktien stammen entweder aus Beständen der VP Bank Gruppe oder werden eigens zu diesem Zweck über die Börse gekauft. Mit den dadurch entstehenden Aufwendungen werden die Personalkosten direkt belastet. Insgesamt wurden im Jahr 2025 22'381 Aktien (Vorjahr: 21'169 Aktien) zu einem Vorzugspreis bezogen. Der Aufwand für diese Aktienabgabe betrug 2025 CHF 0.9 Mio. (Vorjahr: CHF 1.0 Mio.). Für den Verwaltungsrat besteht kein Beteiligungsplan. Seine Mitglieder erhalten jedoch einen Teil ihrer Vergütungen in Form von Aktien, welche grundsätzlich frei verfügbar sind (Anhang 39). Für die Gruppenleitung und weitere Key Manager besteht ein Management­beteiligungsplan (Anhang 43). Die VP Bank AG hat für den Verwaltungsrat, die Gruppenleitung sowie ausgewählte Key Manager und Mitarbeitende Sperr­fristen definiert, in denen der Handel mit VP Bank Aktien untersagt ist.