Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)
Im Jahr 2024 hat die VP Bank eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DMA) anhand der EFRAG IG 1 Implementierungsrichtlinien durchgeführt. Im Rahmen dieses Prozesses wurden zunächst tatsächliche und potenzielle IRO in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen identifiziert. Anschliessend erfolgte eine Bewertung und Bestimmung der wesentlichen IRO. Sobald ein Nachhaltigkeitsthema aus der Perspektive der Auswirkungen und/oder der finanziellen Wesentlichkeit als wesentlich eingestuft wurde, wird auf die relevanten Offenlegungsanforderungen (DR) in den jeweiligen thematischen ESRS verwiesen. Auf diese Weise lassen sich die zu diesem Thema offenzulegenden Informationen ermitteln.
Im aktuellen Geschäftsjahr hat die VP Bank den jährlichen DMA-Überprüfungsprozess zum ersten Mal durchgeführt. Ziel ist es, die Aktualität der Ergebnisse der im Jahr 2024 durchgeführten umfassenden DMA zu überprüfen, einschliesslich der Angemessenheit und Vollständigkeit der gemeldeten wesentlichen IROs. Unvollständigkeiten in derzeit identifizierten wesentlichen IROs werden in der Regel durch veränderte interne und externe Umstände verursacht. In Workshops mit internen Stakeholdern hat die VP Bank geprüft, ob seit der letzten DMA/IRO-Überprüfung wesentliche interne und externe Umstände aufgetreten sind, die einen Anpassungsbedarf auslösen. Die Angemessenheit und Vollständigkeit der vorliegenden DMA wurde bestätigt und die bereits identifizierten IROs wurden beibehalten.
Kontext und Geltungsbereich
Die VP Bank hat den Prozess der DMA mit einer vertieften Prüfung des Geschäftsmodells, der betrieblichen Struktur und der WSK begonnen. Dabei wurden die vorgelagerten Lieferanten, die operativen Tätigkeiten und die nachgelagerten Aktivitäten in Bezug auf die Kunden sowie das Kredit- und Anlagegeschäft systematisch untersucht. Darauf aufbauend wurden tatsächliche und potenzielle IRO identifiziert und bewertet.
Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen
Für die drei Stufen der WSK hat die VP Bank sogenannte Hotspots definiert, die eine strukturierte Identifizierung und weitere Analyse potenzieller und tatsächlicher IRO ermöglichen.
Die vorgelagerte WSK umfasst die eingekauften Waren und Dienstleistungen bis zu dem Punkt, an dem sie bei der VP Bank eingehen. Als Beurteilungsgrundlage werden die Beschaffungskosten für Tier 1 Lieferanten herangezogen. Im Bereich der Beschaffung (Einkauf) wurde auf die Relevanzmatrix des Bundesamts für Umwelt (BAFU) in der Schweiz abgestellt. Die Hotspots zur Identifizierung von IRO bei Lieferanten sind: Regionen, Produkte und Dienstleistungen. Bei der VP Bank werden 90 Prozent der gruppenweit vorgelagerten Ausgaben in Liechtenstein und der Schweiz getätigt, wobei die dominierenden Einkaufskategorien die Informationstechnologien (IT) sowie Beratung und Personalwesen sind.
Im eigenen Betrieb liegt der Fokus in erster Linie auf der Belegschaft der VP Bank. Für den eigenen Bankbetrieb wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext der regionalen Standorte, an denen die VP Bank tätig ist, und ihrer Industriezugehörigkeit beurteilt.
Die nachgelagerte WSK der VP Bank umfasst ihre Kunden sowie das Kredit- und Anlagegeschäft. Die Hotspots zur Identifizierung von IRO in der nachgelagerten WSK sind: Regionen und Branchen. Im Anlagegeschäft werden Investitionen berücksichtigt, bei denen die VP Bank den Anlageentscheid trifft. Im Kreditgeschäft liegt der Fokus auf dem Hypothekargeschäft, wobei die geografische Lage der finanzierten Liegenschaften als Schlüsselkennzahl verwendet wird. Mehr als 90 Prozent der finanzierten Liegenschaften befinden sich in Liechtenstein und der Schweiz.
Einbeziehung von Stakeholdern
Im Rahmen des DMA-Prozesses wurden die Stakeholder in drei Hauptphasen einbezogen. Zunächst wurde ein breites Spektrum interner und externer Stakeholder eingeladen, an einer Online-Umfrage zur Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen und der finanziellen Wesentlichkeit teilzunehmen. Anschliessend wurden interne Experten aus verschiedenen Fachbereichen gebeten, im Rahmen eines Expertenworkshops die finanzielle Wesentlichkeit der Nachhaltigkeitsthemen zu bewerten. Schliesslich wurden zur Verifizierung und Plausibilisierung der Ergebnisse Interviews mit Mitgliedern des GEM, des Verwaltungsrates und den drei Ankeraktionären geführt. Weitere Informationen zu den von der VP Bank identifizierten Anspruchsgruppen und zum allgemeinen Engagement-Ansatz finden sich im Kapitel ESRS 2 SBM-2.
Zeithorizonte
Sowohl bei der Bewertung der Auswirkungen als auch bei der Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit wurden die Auswirkungen sowie die Risiken und Chancen über verschiedene Zeithorizonte hinweg identifiziert und bewertet. Die betrachteten Zeithorizonte sind kurz-, mittel- und langfristig (k/m/l). Die Definition dieser Zeithorizonte folgt dem Ansatz, der in den allgemeinen Anforderungen des ESRS 1 festgelegt ist:
Horizont | Jahre |
Kurz | bis zu 1 Jahr (<1J) |
Mittel | vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu 5 Jahren (1–5 Jahre) |
Lang | mehr als 5 Jahre (>5J) |
Entscheidungen und interne Kontrollverfahren
Zur Durchführung und Überwachung der DMA sowie des allgemeinen Prozesses der erstmaligen Berichterstattung nach den Vorgaben der CSRD wurde ein Steuerungs-ausschuss unter Leitung des Chief Risk Officers (CRO) eingerichtet, der sich aus dem Kernprojektteam sowie weiteren Vertretern des GEM zusammensetzt. Der Steuerungsausschuss wurde alle zwei Monate über den aktuellen Stand informiert. Die DMA wurde unter der Leitung des Head Group Sustainability durchgeführt. Im Rahmen des DMA-Prozesses wurden Entscheidungen zu folgenden Punkten durch das Kernprojektteam getroffen: Die Auswahl der Stakeholder-Vertreter, die Methoden zu ihrer Einbindung, die Sicherstellung eines einheitlichen Verständnisses zur zielgerichteten Bewertung der Nachhaltigkeitsthemen sowie die abschliessende Aggregation der Bewertungspunkte und die Festlegung der Wesentlichkeit der Nachhaltigkeitsthemen. Im Laufe des Prozesses wurden Experten aus diversen Fachbereichen nach Bedarf hinzugezogen und mit der Verantwortung für die themenbezogenen Offenlegungsanforderungen betraut.
Integration, Überwachung und Überprüfung
Die verwendeten Schwellenwerte und Zeithorizonte stützen sich soweit möglich auf die vorhandenen Werte des operationellen Risikomanagements der VP Bank. Die VP Bank führt jährlich eine eingeschränkte Überprüfung ihrer DMA durch, um sicherzustellen, dass sie die aktuelle Situation widerspiegelt. Bei Bedarf werden Aktualisierungen vorgenommen. Die VP Bank plant, alle vier bis fünf Jahre eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung durchläuft einen mehrstufigen Kontrollprozess, der im Jahr 2025 in das bestehende interne Kontrollsystem (IKS) integriert wurde. Dabei wurden Kontrollziele, Kontrollmassnahmen sowie die Kontrollart und -frequenz definiert und konkreten Personen zugewiesen.
Identifizierung von tatsächlichen und potenziellen IRO
Die VP Bank identifiziert tatsächliche und/oder potenzielle IRO entlang ihrer WSK sowie entlang der Liste der Nachhaltigkeitsthemen gemäss ESRS 1 (AR16), einschliesslich unternehmensspezifischer Themen. Die VP Bank wendet einen Top-down-Ansatz an, um IROs aus der Liste der Nachhaltigkeitsthemen abzuleiten. Die einzelnen Nachhaltigkeitsthemen wurden in den folgenden Wertschöpfungskettensegmenten berücksichtigt: vorgelagert, eigener Betrieb, nachgelagert (Kredite und Investitionen). Die VP Bank ermittelt, ob ein Thema, mit potenziellen oder tatsächlichen IRO verbunden ist und wo es in der WSK auftritt oder wahrscheinlich auftreten kann. Zur Identifizierung wurden interne Stakeholder aus diversen Fachabteilungen konsultiert. Nachhaltigkeitsthemen, für die keine potenziellen und/oder tatsächlichen IRO ermittelt wurden, werden im weiteren Prozess zur Bewertung und Ermittlung der wesentlichen IRO nicht berücksichtigt. Sie werden daher auch nicht im Rahmen der Offenlegungsanforderungen behandelt. Eine Liste der Themen, für die keine IRO identifiziert wurden, finden sich im Annex SN.3.
Bewertung und Ermittlung der wesentlichen IROs
Basierend auf der Grundlage zuvor identifizierter tatsächlicher und potenzieller IROs, wird im nächsten Schritt die Wesentlichkeit der Auswirkungen sowie die finanzielle Wesentlichkeit bewertet. Diese Vorgehensweise bildet die Grundlage für die Bestimmung der wesentlichen Informationen für die Offenlegung gemäss ESRS.
Auswirkungen | Art | Zeithorizont | Ausmass | Umfang | Unabänderlichkeit | Wahrscheinlichkeit |
Negativ | Tatsächlich | x | x | x | ||
Negativ | Potenziell | k/m/l | x | x | x | x |
Positiv | Tatsächlich | x | x | |||
Positiv | Potenziell | k/m/l | x | x | x |
Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen
Ziel der Analyse ist es, die wesentlichen Auswirkungen der VP Bank auf Umwelt und Gesellschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu bewerten.
Die Bewertung tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen erfolgt anhand von drei Aspekten: Ausmass, Umfang und Unabänderlichkeit. Diese geben gemeinsam den Schweregrad einer Auswirkung an. Bei potenziellen Auswirkungen wird die Bewertung um den Aspekt der Wahrscheinlichkeit ergänzt. Die Gesamtbewertungen wurden als gleichgewichteter Durchschnitt der relevanten Aspekte berechnet. In Fällen, in denen potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte festgestellt werden, hat der Schweregrad Vorrang vor der Wahrscheinlichkeit.
Die Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen beruht auf drei Komponenten:
- externe Quellen: Analyse externer Quellen (z.B. Ratingberichte, Branchenberichte, Peer-Vergleiche)
- Workshop mit internen Experten
- Stakeholder-Umfrage: Umfrage mit internen und externen Stakeholdern
Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit
Ziel der finanziellen Wesentlichkeitsanalyse ist es, diejenigen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu identifizieren, die die grössten finanziellen Risiken und Chancen für das Geschäft der VP Bank darstellen oder darstellen können. In der Bewertung der inhärenten finanziellen Risiken und Chancen wurde abgeschätzt, bis zu welchem Prozentsatz ein Ereignis den Jahresgewinn erodieren oder ansteigen lassen könnte. Die absoluten Schwellenwerte sind abhängig vom Gewinn der VP Bank und sind als Verlustpuffer zu verstehen. Der Verlustpuffer kann sowohl durch ein einzelnes Grossereignis als auch durch mehrere kleinere Ereignisse aufgebraucht werden.
Die Bewertung tatsächlicher und/oder potenzieller Risiken und Chancen erfolgt anhand des Ausmasses. Im Fall von potenziellen Risiken und Chancen kommt ergänzend der Aspekt der Wahrscheinlichkeit hinzu. Die jeweiligen Gesamtbewertungen der finanziellen Wesentlichkeit wurden als gleichgewichteter Durchschnitt der Risiko- und Chancenbewertungen berechnet. Dabei wurden alle Themen berücksichtigt.
Die Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit beruht auf drei Komponenten:
- Analyse externer Quellen (z.B. Ratingberichte, Branchenberichte, Peer-Vergleiche)
- Workshop mit internen Experten diverser Fachbereiche
- Stakeholder-Umfrage: Umfrage mit internen und externen Stakeholdern
Konsolidierung der Auswirkungen und finanziellen Wesentlichkeitsergebnisse
Die zuvor beschriebene Bewertung führt zu einer Einstufung der Nachhaltigkeitsthemen zwischen 0 (keine Wesentlichkeit) bis 5 (sehr hohe Wesentlichkeit). Nachhaltigkeitsthemen werden als gesamthaft «wesentlich» eingestuft, wenn das Thema als «hoch» oder «sehr hoch» in Bezug auf die Wesentlichkeit der Auswirkungen und/oder die finanzielle Wesentlichkeit bewertet wurde.
Ergänzend wurden Führungskräfteinterviews mit Mitgliedern des GEM und Verwaltungsrates sowie den Ankeraktionären zur Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse geführt, worin diese die Vollständigkeit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bewerteten, validierten und sicherstellten. Insgesamt bestätigten die Gespräche die Gesamtergebnisse der durchgeführten Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Ergänzend zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung wurde im Themenbereich Unternehmenspolitik (G1) das zusätzliche unternehmensspezifische IRO «Geldwäschereibekämpfung» aufgenommen.
In Folge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden Nachhaltigkeitsthemen in folgenden themenbezogenen ESRS-Standards für die VP Bank als wesentlich identifiziert:
- Klimawandel (E1)
- Eigene Belegschaft (S1)
- Verbraucher und Endnutzer (S4)
- Unternehmenspolitik (G1)
Offenlegung zu Angabepflichten nicht-wesentlicher Umweltziele
Dieser Abschnitt enthält die themenspezifischen IRO-1-bezogenen Angabepflichten für Nachhaltigkeitsthemen, die im Rahmen der DMA der VP Bank als nicht-wesentlich bewertet wurden. Die VP Bank hat keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zu unwesentlichen Themen durchgeführt.
Umweltverschmutzung (ESRS E2)
Die Relevanz der Luft- und Wasserverschmutzung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette wird für die Bereiche Telekommunikationsmittel und Information sowie güterferne Dienstleistungen in der Relevanzmatrix als gering bis mässig eingestuft.
Die VP Bank hat durch ihre eigene Geschäftstätigkeit nur geringe direkte Auswirkungen auf die Umwelt, da sie im Dienstleistungssektor tätig ist und der Bürobetrieb keine grossen Umweltbelastungen verursacht. Hinzu kommt, dass Liechtenstein und die Schweiz, wo drei Viertel der Mitarbeitenden tätig sind, über eine umfassende Gesetzgebung im Bereich Gewässerökologie/Abwasser verfügen und die Luftqualität (Ostluft) laufend überwacht wird.
Die Abwasser- und Luftverschmutzung ist lokal begrenzt. Das Hypothekarportfolio konzentriert sich hauptsächlich auf Liechtenstein und die Schweiz, wo die Baustandards hoch sind. Die Tatsache, dass zwei Drittel der Gebäude nach 1980 gebaut wurden, begrenzt das Risiko, dass sie gefährliche Materialien (z.B. Asbest) enthalten. Im Bereich der Investitionen können breit diversifizierte Anlageportfolios potenziellen negativen Auswirkungen der Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung ausgesetzt sein. Aufgrund der Zusammensetzung der Anlageportfolios ist das Engagement in stark verschmutzenden Sektoren wie Landwirtschaft, Mode und Lebensmittel gering. Demzufolge sind negative Auswirkungen nicht wahrscheinlich.
Das Thema Umweltverschmutzung wird gesamthaft als nicht wesentlich für die VP Bank beurteilt.
Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3)
Die Relevanz der Wasserverschmutzung wird in der vorgelagerten Wertschöpfungskette für die Bereiche Telekommunikationsmittel und Information sowie güterferne Dienstleistungen in der Relevanzmatrix als gering bis mässig eingestuft.
Als Finanzdienstleister ist der Wasserverbrauch im eigenen Betrieb gering. Zudem sind drei Viertel der Mitarbeitenden in Liechtenstein und der Schweiz tätig, wo das Wasserstress-Level gemäss World Resources Institute als gering eingestuft wird.
Der Wasser-Fussabdruck des Immobiliensektors entsteht in der Nutzungsphase und kann daher lokal gemessen werden. Der Wasserstress in Liechtenstein und der Schweiz ist gering, was bedeutet, dass das Grundwasser relativ schnell wieder aufgefüllt wird. Im Bereich der Investitionen können breit diversifizierte Anlageportfolios potenziellen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Wasserentnahmen, -verbrauch und -stress ausgesetzt sein. Aufgrund der Zusammensetzung der Anlageportfolios ist das Engagement in wasserintensiven Sektoren wie Landwirtschaft, Mode und Lebensmittel gering und folglich sind negative Auswirkungen nicht wahrscheinlich.
Das Thema Wasser- und Meeresressourcen wird gesamthaft als nicht wesentlich für die VP Bank beurteilt.
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (ESRS E4)
Die Relevanz der Biodiversität wird in der vorgelagerten Wertschöpfungskette für die Bereiche Telekommunikationsmittel und Information sowie güterferne Dienstleistungen in der Relevanzmatrix als gering eingestuft.
Die Landnutzung ist der Haupttreiber des Biodiversitätsverlusts. In unserem eigenen Betrieb ergeben sich tatsächliche Auswirkungen vor allem durch unsere in Liechtenstein gelegenen Bürogebäude. In Art. 17 Abs. 1 des liechtensteinischen Baugesetzes (BauG) ist festgelegt: «Die Gemeinden legen Schutzzonen fest und erlassen Vorschriften für bestehende und erforderliche Lebensräume für Tiere und Pflanzen». Die VP Bank leitet daraus ab, dass die Auswirkungen der finanzierten Gebäude auf die Biodiversität durch die Bodennutzung gering sind.
In der nachgelagerten Wertschöpfungskette ist der Hypothekarbereich für die Beurteilung am bedeutendsten. Zur Bewertung des Hypothekarportfolios zieht die VP Bank den Artenschutzindex (SPI) heran. Liechtenstein weist einen sehr hohen SPI-Wert von 79.5 für das Jahr 2023 auf. Ebenso sind in Liechtenstein > 50 Prozent der Fläche als Schutzgebiete ausgewiesen. Die Analyse der Investitionen zeigt, dass weniger als 30 Prozent der abgedeckten Unternehmen ein signifikantes Exposure in biodiversitätssensiblen Gebieten und weniger als 10 Prozent ein signifikantes Exposure in Gebieten mit einer hohen Konzentration von Entwaldung aufweisen.
Das Thema Biologische Vielfalt und Ökosysteme wird gesamthaft als nicht wesentlich für die VP Bank beurteilt.
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5)
Die Relevanz der Kreislauffähigkeit wird in der vorgelagerten Wertschöpfungskette für die Bereiche Telekommuni-kationsmittel und Information sowie güterferne Dienstleistungen in der Relevanzmatrix als gering bis mässig eingestuft.
Das Altpapier der VP Bank wird in einer internen Recyclinganlage geschreddert und zu Briketts gepresst. Diese werden von einem lokalen Recyclingunternehmen abgeholt und wiederverwendet. In Liechtenstein gibt es Gesetze, die die verantwortungsvolle Entsorgung von Abfällen regeln. Durch ihre eigenen Aktivitäten hat die VP Bank einen geringen direkten Einfluss auf den Ressourcenverbrauch und das Recycling.
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft spielen eine immer grössere Rolle. Innovative und praktikable Lösungen müssen erst noch entwickelt werden. Die VP Bank verfolgt die Marktentwicklung aufmerksam, sieht sie aber derzeit noch in einem frühen Stadium. Im Rahmen eines breit diversifizierten Anlageportfolios besteht immer ein gewisses Exposure, jedoch keine überproportionale Allokation in besonders betroffenen Sektoren.
Das Thema Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wird gesamthaft als nicht wesentlich für die VP Bank beurteilt.
In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitsberichterstattung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten (IRO-2)
DR | Beschreibung | Angabepflicht |
|---|---|---|
ESRS 2 – Allgemeine Angaben | ||
BP-1 | Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattungen | Pflicht |
BP-2 | Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen | Pflicht |
GOV-1 | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | Pflicht |
GOV-2 | Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen | Pflicht |
GOV-3 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | Pflicht |
GOV-4 | Erklärung zur Sorgfaltspflicht | Pflicht |
GOV-5 | Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung | Pflicht |
SBM-1 | Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | Pflicht |
SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | Pflicht |
SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | Pflicht |
IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | Pflicht |
IRO-2 | In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitsberichterstattung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten | Pflicht |
MDR-P | Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten | Pflicht |
MDR-A | Massnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte (MDR-A) | Pflicht |
MDR-M | Parameter in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte | Pflicht |
MDR-T | Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Massnahmen durch Zielvorgaben | Pflicht |
E1 – Klimawandel | ||
E1 Taxonomie | Angaben nach Art. 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) | Wesentlich |
ESRS 2, GOV-3 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | Wesentlich |
E1-1 | Übergangsplan für den Klimaschutz | Wesentlich |
ESRS 2, SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | Wesentlich |
ESRS 2, IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen | Wesentlich |
E1-2 | Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | Wesentlich |
E1-3 | Massnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien | Wesentlich |
E1-4 | Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | Wesentlich |
E1-5 | Energieverbrauch und Energiemix | Nicht wesentlich |
E1-6 | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1 und 2 sowie THG-Gesamtemissionen | Wesentlich |
E1-7 | Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften | Nicht wesentlich |
E1-8 | Interne CO2-Bepreisung | Nicht wesentlich |
E1-9 | Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen | Wesentlich |
S1 – Eigene Belegschaft | ||
ESRS 2, SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | Wesentlich |
ESRS 2, SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | Wesentlich |
S1-1 | Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft | Wesentlich |
S1-2 | Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen | Wesentlich |
S1-3 | Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äussern können | Wesentlich |
S1-4 | Ergreifung von Massnahmen [...] mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Massnahmen und Ansätze | Wesentlich |
S1-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | Wesentlich |
S1-6 | Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens | Wesentlich |
S1-7 | Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens | Wesentlich |
S1-8 | Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog | Nicht wesentlich |
S1-9 | Diversitätsparameter | Nicht wesentlich |
S1-10 | Angemessene Entlohnung | Nicht wesentlich |
S1-11 | Sozialschutz | Wesentlich |
S1-12 | Menschen mit Behinderungen | Nicht wesentlich |
S1-13 | Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung | Nicht wesentlich |
S1-14 | Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit | Nicht wesentlich |
S1-15 | Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | Wesentlich |
S1-16 | Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | Nicht wesentlich |
S1-17 | Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten | Wesentlich |
S4 – Kunden und Endnutzer | ||
ESRS 2, SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | Wesentlich |
ESRS 2, SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | Wesentlich |
S4-1 | Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern | Wesentlich |
S4-2 | Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen | Wesentlich |
S4-3 | Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äussern können | Wesentlich |
S4-4 | Ergreifung von Massnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Massnahmen und Ansätze | Wesentlich |
S4-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | Wesentlich |
G1 – Unternehmensführung | ||
ESRS 2, GOV-1 | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | Wesentlich |
ESRS 2, IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | Wesentlich |
G1-1 | Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur | Wesentlich |
G1-2 | Management der Beziehungen zu Lieferanten | Nicht wesentlich |
G1-3 | Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | Wesentlich |
G1-4 | Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle | Wesentlich |
G1-5 | Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten | Wesentlich |
G1-6 | Zahlungspraktiken | Nicht wesentlich |
Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten (MDR-P)
Auf Basis der durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde im Jahr 2024 eine umfassende interne Prüfung zur konsistenten Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Weisungswesen durchgeführt. Unter dem Begriff Weisungswesen werden alle bankinternen Regelungen zusammengefasst, die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten verbindlich regeln und somit Weisungscharakter haben. Die Prüfung erfolgte mittels Dokumentenanalyse und Interviews mit internen Stakeholdern. Wie die Weisungen entwickelt, überwacht und umgesetzt werden, hängt vom jeweiligen Anwendungsbereich ab. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten (RACI) wird im Rahmen der jeweiligen Weisung festgelegt. Alle Weisungen werden zentral erfasst und für die internen Stakeholder archiviert. Weisungen, welche externe Stakeholder betreffen, werden auf der Website der VP Bank zur Verfügung gestellt.
Die VP Bank stellt sicher, dass das Thema Nachhaltigkeit und insbesondere die Aspekte des Klimaschutzes, der Menschenrechte, der Arbeitsbedingungen und des verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns entlang der gesamten WSK in den Weisungen berücksichtigt werden. Konkret regelt der Supplier Code of Conduct die Aktivitäten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, der Code of Conduct die Belange im eigenen Bankbetrieb und die Responsible Investment Policy die Anlagetätigkeit in der nachgelagerten WSK in Bezug auf bilanzielle und ausserbilanzielle Positionen, bei denen die VP Bank den Anlageentscheid trifft.
Die nachfolgende Tabelle fasst die relevantesten Weisungen zu den als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsthemen zusammen. Nicht alle Weisungen mit Nachhaltigkeitsbezug sind explizit aufgeführt. Insbesondere im Bereich Governance gibt es weitergehende Vorgaben zur Kundeninformation und zum Kundenschutz. Für das Kreditgeschäft bestehen noch keine expliziten Richtlinien zur Berücksichtigung von ESG-Kriterien. Ziel der VP Bank ist es, ESG-Kriterien und die damit verbundenen Risiken in die Kreditanalyse und -entscheidung einzubeziehen. Nachhaltigkeitsbezogene Mindestanforderungen sind nicht explizit im Kreditreglement abgebildet und leiten sich implizit aus Compliance-Anforderungen ab (siehe Kapitel G1 IRO-1). Ein explizites Produktangebot zur Förderung von Nachhaltigkeitsaspekten besteht im Kreditgeschäft nicht.
Code | Thema | Wertschöpfungskette | Weisung | Ziel | Verantwortung | Standards/ Initiativen | Berücksichtigte Stakeholder | Verfügbarkeit |
E1 | Klimawandel | Nachgelagert (Investments) | Responsible Investment Policy | Definition von verantwortungsbewussten Investitionen und Nachhaltigkeitskriterien, die in den Investitionsprozess integriert sind | CEO | Principles for Responsible Investment, Global Compact, Guiding Principles for Business and Human Rights, UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (UN-SDG) | Mitarbeitende, Kunden | External (Link) |
S1 | Eigene Belegschaft | Eigener Betrieb | Code of Conduct | Ausrichtung des Handelns an ethischen Standards und einer soliden Grundlage von fairen Geschäftsprinzipien | VR | Global Compact, Principles for Responsible Banking | Mitarbeitende | External (Link) |
S4 | Kunden und Endnutzer | Nachgelagert (Kredite) | Group Credit Standard | Anforderungen, Standards und Grundsätze zur Steuerung des Kreditrisikos, das sich aus allen von der VP Bank Gruppe eingegangenen Krediten, Finanzierungen und Kreditrisiken ergibt | CRO | Principles for Responsible Banking | Mitarbeitende, Kunden | Intern |
Nachgelagert (Investments) | MiFID II Framework Directive | Rollen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten bei der Erfüllung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Gruppe im Bereich des Anlegerschutzes | CRO | Principles for Responsible Banking | Mitarbeitende, Kunden | Intern | ||
G1 | Unternehmensführung | Eigener Betrieb | Financial Crime SAR/STR Standards | Verfahren bei Verdacht auf Geldwäscherei, Vortaten zur Geldwäscherei, organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung | CRO | Global Compact, Principles for Responsible Banking | Kunden | Intern |
Conflict of Interest (incl. anti-bribery) | Mindeststandard für den Umgang mit Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung (ABC) und Interessenkonflikten sowie die damit verbundenen Pflichten, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten | CRO | Global Compact, Principles for Responsible Banking | Alle Stakeholder | Intern | |||
Data Protection | Mindeststandards für den Umgang mit Daten und dem Datenschutz | CRO | - | Mitarbeitende | Intern | |||
Whistleblowing | Verfahren für Hinweisgebende, die berechtigte Bedenken, Mängel, rechtswidrige oder potenziell rechtswidrige Tätigkeiten ansprechen | CRO | - | Alle Stakeholder | Intern | |||
AML Surveillance and Transaction Monitoring (inkl. Geldwäscherei) | Überwachung des Transaktionsverhaltens in Kundenbeziehungen | CRO | Global Compact, Principles for Responsible Banking | Mitarbeitende | Intern | |||
Nachgelagert (Kredite) | Group Credit Standard | Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Kreditvergabe | CRO | Principles for Responsible Banking, Global Compact | Mitarbeitende | Intern | ||
Nachgelagert (Investments) | Responsible Investment Policy | Definition von verantwortungsbewussten Investitionen und Nachhaltigkeitskriterien, die in den Investitionsprozess integriert sind | CEO | Principles for Responsible Investment, Global Compact, Guiding Principles for Business and Human Rights, UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (UN-SDG) | Mitarbeitende, Kunden | External (Link) |
Massnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte (MDR-A)
Im Zusammenhang mit den neuen CSRD-Berichterstattungsanforderungen zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen sowie der damit einhergehenden Forderung zur Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat die VP Bank ihre Nachhaltigkeitsstrategie überprüft und in diesem Rahmen das Ambitionsniveau im Bereich Nachhaltigkeit geschärft. In der Folge wurden bereits Massnahmen ergriffen und umgesetzt – wie in den zugehörigen themenbezogenen Standards dargelegt. Weitere sind für die Zukunft geplant. Eine Beschreibung der themenbezogenen Massnahmen zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen finden sich in folgenden Kapiteln:
- Klimawandel: E1-3
- eigene Belegschaft: S1-4
- Verbraucher und Endnutzer: S4-4
- Unternehmenspolitik: G1 IRO-1
Im Rahmen der Sustainability Governance wurden unter anderem das Reglement Sustainability Governance für den Verwaltungsrat der VP Bank sowie die Funktion des Nachhaltigkeitsverantwortlichen im Verwaltungsrat geschaffen, mit dem Ziel, den Verwaltungsrat bei der Erfüllung der ihm gemäss Gesetz und Statuten übertragenen Aufgaben der Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der VP Bank zu unterstützen, soweit diese die ökologische und soziale Nachhaltigkeit sowie die nachhaltige Unternehmensführung der VP Bank betreffen. Um einen effizienten Austausch zwischen Group Sustainability und den Fachabteilungen zu gewährleisten, wurden zudem sogenannte DFE benannt. Weiterhin soll das Bewusstsein für das Thema gestärkt und eine zielgerichtete und effiziente Umsetzung in den jeweiligen Fachbereichen sichergestellt werden. Ausführliche Informationen zur Sustainability Governance finden sich in Kapitel ESRS 2 GOV-1.