2. Kapital­struktur

2.1 Kapital

Das Aktienkapital der VP Bank beträgt CHF 66'154'167 und  ist eingeteilt in 6'015'000 voll einbezahlte Namenaktien A mit einem Nennwert von je CHF 10.00 sowie 6'004'167 voll einbezahlte Namenaktien B mit einem Nennwert von je CHF 1.00.

Anzahl

Stand 31.12.2025 Kapital in CHF

Namenaktien A

6'015'000

60'150'000

Namenaktien B

6'004'167

6'004'167

Total

12'019'167

66'154'167

2.2 Kapitalband und bedingtes Kapital

Die VP Bank verfügt nicht über bedingtes Kapital. Ein Kapitalband ist für die VP Bank AG als liechtensteinische Gesellschaft nicht anwendbar.

2.3 Kapitalveränderungen

­Das gesamte Eigenkapital der VP Bank entwickelte sich in den vergangenen drei Geschäftsjahren (zum jeweiligen Bilanz­stichtag) wie folgt:

in CHF 1000

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2025

Aktienkapital

66'154

66'154

66'154

Kapitalreserve

47'049

47'049

47'049

Gesetzliche Reserve

239'800

239'800

239'800

Andere Reserven

366'007

368'193

369'776

Rückstellungen für allgemeine Bankrisiken

63'150

63'150

63'150

Bilanzgewinn

145'469

139'456

179'242

Total

927'629

923'802

965'171

2.4 Aktien und Partizipationsscheine

Die Namenaktien A der VP Bank sind an der SIX Swiss Exchange AG frei handelbar. Die Namenaktien B sind nicht kotiert, jedoch in der regionalen Bevölkerung gestreut.

Beide Aktienkategorien sind mit den im liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) und in den Statuten festgelegten Mitgliedschaftsrechten ausgestattet.

An der Generalversammlung der VP Bank berechtigt jede Namenaktie A (Nennwert CHF 10.00) und jede Namenaktie B (Nennwert CHF 1.00), unabhängig von ihrem Nennwert, zu einer Stimme.

Die VP Bank hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.

2.5 Genussscheine

Die VP Bank hat keine Genussscheine ausgegeben.

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Die Eintragung und die Übertragung von Namenaktien sind in Art. 7 der Statuten im Detail geregelt. Die Statuten sind im Internet unter vpbank.com/reglemente zu finden. Nur die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre sind zur Ausübung der Mitglied­schaftsrechte der Gesellschaft gegenüber legitimiert.

Der Verwaltungsrat kann die Registrierung im Aktienregister für Namenaktionäre B (Art. 7a der Statuten) aus wichtigen Gründen verweigern. Im Berichtsjahr hat der Verwaltungsrat von dieser Kompetenz keinen Gebrauch gemacht.

2.7 Wandelanleihen und Optionen

Die VP Bank hat keine Wandelanleihen oder Optionen auf eigene Aktien ausgegeben.