9. Informationspolitik

­Die gesetzlich vorgeschriebenen Kundmachungen der VP Bank erfolgen rechtswirksam in den liechtensteinischen Landeszeitungen und werden zusätzlich auf der Website der Gesellschaft (vpbank.com) aufgeschaltet (Statuten, Art. 25 Ziffer 1).

Die VP Bank informiert die Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmenden offen, umfassend und zeitgerecht. Ihre Informationspolitik richtet sich nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kapitalmarkt­teilnehmenden. Die VP Bank informiert die Aktionäre sowie die Kapitalmarkt­teilnehmenden mit ausführlichen Jahres- und Halbjahres­berichten, die für die VP Bank Gruppe nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt werden, sowie mit Medien­informationen über aktuelle Veränderungen und Entwicklungen.

Als an der SIX Swiss Exchange AG kotiertes Unternehmen untersteht die VP Bank insbesondere der Pflicht zur unverzüglichen Bekanntgabe kursrelevanter Ereignisse (Ad-hoc-Publizitätspflicht).