Governance
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (GOV-1)
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist für die mittel- bis langfristige strategische Ausrichtung der VP Bank verantwortlich. Ihm obliegt die oberste Leitung, Aufsicht und Kontrolle. Die liechtensteinische Gesetzgebung sieht eine klare Trennung zwischen der obersten Leitung, der Aufsicht und der Kontrolle durch den Verwaltungsrat sowie der operativen Führung vor. Der Verwaltungsrat der VP Bank besteht ausschliesslich aus nicht-exekutiven Mitgliedern. Die Corporate-Governance-Struktur der VP Bank basiert somit auf einem dualistischen System der Unternehmensverwaltung (Two-Tier system).
Der Verwaltungsrat der VP Bank besteht aus sieben Mitgliedern. Der Anteil der Frauen im Verwaltungsrat beträgt 28.6 Prozent. Kein Mitglied gehörte in den letzten drei Geschäftsjahren dem Group Executive Management (GEM) oder der Geschäftsleitung einer Gruppengesellschaft an. Zwei Verwaltungsratsmitglieder sind Vertreter von Ankeraktionären, die weiteren fünf Mitglieder (d.h. 71.4 Prozent) sind unabhängig. Es gibt keine Vertretung von Beschäftigten und anderen Arbeitskräften im Verwaltungsrat. Die Mitglieder des Verwaltungsrates verfügen sowohl individuell als auch kollektiv über Erfahrungen, die für die Sektoren, Produkte, geografischen Standorte und die nachhaltige Ausrichtung der VP Bank relevant sind.
Name | Jahrgang | Funktionen | Eintritt | Gewählt bis GV2 | Mitgliedschaft in Ausschüssen | Erfahrungsschwerpunkte | Abschluss PRB Kurs | Unabhängig3 |
Stephan Zimmermann | 1956 | Präsident | 2023 | 2026 | Strategy & Digitalisation Committee1, Nomination & Compensation Committee | Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäft, Risiko und Compliance, Audit und Buchhaltung, Geschäfts- und Menschenführung, Private Banking, Retail Banking, Depositengeschäft, Fondsgeschäft, Intermediärgeschäft, Markt Europa (inkl. CH), Markt Asien, Technologie und Digitalisierung | Nein | Ja |
Barbara Ofner | 1970 | Mitglied | 2025 | 2026 | Risk Committee1, Audit Committee | Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäft, Risiko und Compliance, Recht, Audit und Buchhaltung, Geschäfts- und Menschenführung, Private Banking, Retail Banking, Depositengeschäft, Intermediärgeschäft, ESG | Nein | Ja |
Dr. Mauro Pedrazzini | 1965 | Vizepräsident | 2022 | 2026 | Strategy & Digitalisation Committee, Risk Committee | Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäft, Geschäfts- und Menschenführung, Private Banking, Retail Banking, Fondsgeschäft, Intermediärgeschäft, Treuhandgeschäft, Vermögensverwaltung, Markt Liechtenstein, Markt Europa (inkl. CH), Technologie und Digitalisierung, Gesetzgebung, Kommunikation und Public Relations | Ja | Ja |
Stefan Amstad | 1970 | Mitglied | 2023 | 2026 | Audit Committee1, Risk Committe | Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäft, Risiko und Compliance, Kreditrisikomanagement, Audit und Buchhaltung, Geschäfts- und Menschenführung, Private Banking, Retail Banking, Depositengeschäft | Nein | Ja |
Philipp Elkuch | 1969 | Mitglied | 2021 | 2026 | Nomination & Compensation Committee1, Strategy & Digitalisation Committee | Risikomanagement, Geschäfts- und Menschenführung, Depositengeschäft, Markt Liechtenstein, Technologie und Digitalisierung, ESG | Ja | Ja |
Dr. Stephan Ochsner | 1970 | Mitglied | 2025 | 2026 | Nomination & Compensation Committee, Audit Committee | Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäft, Risiko und Compliance, Geschäfts- und Menschenführung, Private Banking, Retail Banking, Intermediärgeschäft, Markt Liechtenstein, Markt Europa (inkl. CH), ESG | Nein | Ja |
Katja Rosenplänter-Marxer | 1981 | Mitglied | 2020 | 2026 | Risk Committee, Nomination & Compensation Committee, Nachhaltigkeitsverantwortliche im VR | Risiko und Compliance, Audit und Buchhaltung, Intermediärgeschäft, Markt Liechtenstein, ESG | Ja | Ja |
1Vorsitz.
2Die Amtsdauer richtet sich gemäss den an der Generalversammlung 2025 revidierten Statuten neu nach einem einjährigen Zeitraum.
3Die Einstufung der Verwaltungsratsmitglieder als unabhängige nicht-exekutive Verwaltungsratsmitglieder erfolgt nach der Methodik des S&P Corporate Sustainability Assessment. Eine detaillierte Bewertung der neun Kriterien findet sich im Anhang SN.2.
Die Tabelle oben gibt Auskunft über Name, Alter, Funktionen, Eintritt, Unabhängigkeit und verbleibende Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder, sowie über die Absolvierung des Kurses «Responsible Banking for Board Members and Executives» der Principles for Responsible Banking (PRB) Academy. Ziel dieses Kurses ist es, Führungskräfte und Verwaltungsrats-mitglieder mit den wesentlichen Aspekten des Pariser Abkommens, den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (UN-SDG) und den Grundsätzen für verantwortungsbewusstes Bankwesen (PRB) vertraut zu machen und sie in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen über Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten zu treffen.
Dem Verwaltungsrat als Gesamtorgan obliegen die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführung im Sinne des Gesetzes und der Statuten der VP Bank. In diesem Rahmen sorgt er für eine sichere, erfolgsorientierte und zukunftsgerichtete Führung der VP Bank durch das GEM. Um seine Aufgaben erfüllen zu können, wird der Verwaltungsrat durch vier Ausschüsse unterstützt: das Nomination & Compensation Committee (NCC), das Audit Committee (VAU), das Risk Committee (VRI) und das Strategy & Digitalisation Committee (SDC). Zusätzlich gibt es im Verwaltungsrat eine Nachhaltigkeitsverantwortliche, die ausschussübergreifend die Nachhaltigkeitsaspekte vertritt und eine konsequente und einheitliche Umsetzung unterstützt.
Die Aufgaben, Kompetenzen, Rechte und Pflichten der verschiedenen Ausschüsse sind im Organisations- und Geschäftsreglement (öffentlich) festgelegt. Die Funktionen der Verwaltungsratsausschüsse sind zudem in eigenen Reglementen festgehalten. Die Nachhaltigkeitsaspekte werden im Reglement Sustainability Governance für den Verwaltungsrat festgehalten. Darin sind auch die Aufgaben der Nachhaltigkeitsverantwortlichen definiert.
Änderungen in der Geschäftstätigkeit oder neue regulatorische Vorschriften im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte führen zu neuen Aufgaben innerhalb des GEM und erhöhen die Komplexität des Betriebs. Daraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen in der Aufsichtstätigkeit des Verwaltungsrates. Das NCC überprüft mindestens einmal pro Jahr, ob neue Anforderungen an die Qualifikationen der Mitglieder des Verwaltungsrates oder des GEM sowie der Inhaber von Schlüsselfunktionen entstehen und ob diese durch die Gesamtheit der Organe bzw. durch die einzelnen Personen ausreichend abgedeckt sind. Wo ein Defizit erkannt wird, leitet das NCC umgehend Massnahmen ein, um in der Gesamtheit aller Mitglieder der Organe und bei den einzelnen Funktionsinhabern eine einwandfreie Geschäftsführung sicherzustellen. Zudem führt der Verwaltungsrat jedes Jahr eine Selbst-Evaluation durch. In diesem Rahmen werden Massnahmen zur Weiterentwicklung des Verwaltungsrates erörtert.
Der Verwaltungsrat hat Richtlinien zur Einführung und Schulung von Mitgliedern des Verwaltungsrates verabschiedet. Das Konzept umfasst das Einführungsprogramm für neue Mitglieder, die Weiterbildung im Verwaltungsratsgremium sowie die individuelle Weiterbildung. Für den Kompetenzaufbau im Bereich Nachhaltigkeit haben einige Mitglieder des Verwaltungsrates in der Amtsperiode 2022/23 den Kurs «Responsible Banking for Board Members and Executives» der Principles for Responsible Banking (PRB) Academy erfolgreich absolviert.1 Der Kompetenzerwerb wurde mittels einer abschliessenden Prüfungsleistung sichergestellt. Für die Mitglieder des Verwaltungsrates werden zudem interne Schulungen durchgeführt. Darüber hinaus können sie auf die Nachhaltigkeitsexpertise innerhalb der Bank zurückgreifen, insbesondere durch die Schnittstelle zwischen der Nachhaltigkeitsverantwortlichen im Verwaltungsrat und dem Head Group Sustainability.
Aufgaben des Verwaltungsrates in Bezug auf Nachhaltigkeit
Der Verwaltungsrat definiert die Nachhaltigkeitsstrategie in Abstimmung mit der Unternehmensstrategie, einschliesslich der Nachhaltigkeitsziele (in Abstimmung mit dem SDC). Der Verwaltungsrat trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement, einschliesslich der ESG-Risiken und der klimabezogenen Finanzrisiken. Die Nachhaltigkeitsziele, basierend auf der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) und den daraus abgeleiteten Messgrössen, werden quartalsweise im Rahmen des Quarterly Risk Report in Form einer ESG Scorecard zur Fortschrittsüberwachung dem Risikoausschuss (VRI) und dem Strategy & Digitalisation Committee (SDC) vorgelegt.
Im Reglement Sustainability Governance für den Verwaltungsrat sind die folgenden Hauptaufgaben aufgelistet:
- Bewertung der Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen für die Strategie und die Geschäftstätigkeit der VP Bank und ihrer Gruppengesellschaften
- Definition einer Nachhaltigkeitsstrategie in Abstimmung mit der Unternehmensstrategie, einschliesslich Nachhaltigkeitszielen (in Abstimmung mit dem SDC)
- Bereitstellung eines gesamtheitlichen Rahmenwerks zur Sustainability Governance für die VP Bank mit
- Nachhaltigkeitsstrategie als Teil des Strategieprozesses des Unternehmens
- Definition von Funktionen und Verantwortlichkeiten
- Berichterstattung auf Ebene des GEM und des Verwaltungsrates
- Sicherstellung der Verfügbarkeit von nachhaltigkeits-spezifischen Fähigkeiten und Kenntnissen als Teil der Kompetenzen der Mitglieder des Verwaltungsrates (in Koordination mit dem Nomination & Compensation Committee)
- Definition und Umsetzung von Kriterien für Nachhaltigkeitsrisiken (in Abstimmung mit dem Risikoausschuss)
- kontinuierliche Weiterverfolgung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und der Erreichung der KPI (in Zusammenarbeit mit dem SDC)
- Evaluierung der Umsetzung von freiwilligen Nachhaltigkeitsrahmenwerken
- Ernennung einer Nachhaltigkeitsverantwortlichen des Verwaltungsrates
Die Nachhaltigkeitsverantwortliche des Verwaltungsrates unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben in Bezug auf die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der Bank und der Bankengruppe, soweit diese die ökologische und soziale Nachhaltigkeit sowie die nachhaltige Unternehmensführung der Bank und der Bankengruppe betreffen.
Die Nachhaltigkeitsverantwortliche des Verwaltungsrates wird vom NCC nominiert und jährlich vom Verwaltungsrat ernannt. Sie berichtet dem SDC. Die Nachhaltigkeitsverantwortliche des Verwaltungsrates ist das Bindeglied zwischen Verwaltungsrat und seinen Ausschüssen sowie dem CEO und den Verantwortlichen für die operative Implementierung der Nachhaltigkeitsstrategie (Vorsitzender Sustainability Board und Head Group Sustainability). Die Hauptaufgaben umfassen die Teilnahme am Strategieprozess auf Verwaltungsratsebene, Bewertung des ESG-Reports, des Nachhaltigkeitsberichts und des Revisionsberichts. Die Nachhaltigkeitsverantwortliche wird mindestens dreimal pro Jahr zu den Sitzungen des SDC eingeladen, um über nachhaltigkeitsbezogene Themen zu berichten, sie zu präsentieren und zu diskutieren.
Gruppenleitung
Die Gruppenleitung ist für die Führung der VP Bank Gruppe verantwortlich und wird als Group Executive Management (GEM) bezeichnet. Die Gruppenleitung der VP Bank besteht aus sechs Mitgliedern. Die Arbeitnehmervertretung hat keinen Einsitz im GEM. Der Anteil der Frauen in der Gruppenleitung beträgt 0 Prozent. Die Mitglieder der Gruppenleitung verfügen sowohl individuell als auch kollektiv über Erfahrungen, die für die Sektoren, Produkte und geografischen Standorte der VP Bank relevant sind.
Die Gruppenleitung setzt sich per 31. Dezember 2025 wie folgt zusammen:
Name | Jahrgang | Funktionen | Eintritt VP Bank | Mitglied seit |
Dr. Urs Monstein | 1962 | Chief Executive Officer (CEO), Chief Operating Officer (COO) | 2018 | 2018 |
Roland Kläy | 1976 | Chief Financial Officer (CFO) | 2025 | 2025 |
Patrick Bont | 1975 | Chief Risk Officer (CRO), Stellvertreter des CEO | 2020 | 2020 |
Dr. Felix Brill | 1979 | Head of Investment & Client Services | 2018 | 2025 |
Adrian Schneider | 1985 | Head of Region LI & BVI | 2023 | 2023 |
Dr. Rolf Steiner | 1968 | Head of Strategic Transformation | 2019 | 2023 |
Per 1. Januar 2026 gab es Veränderungen in der Gruppenleitung, die im Geschäftsbericht unter «Corporate Governance und Vergütungsbericht» im nicht geprüften Teil erläutert werden.
Das GEM ist das geschäftsführende Organ. Es unterstützt den Verwaltungsrat in der Entwicklung der Strategie und ist verantwortlich für deren Umsetzung und Ergebnisse und unterstützt die Zusammenarbeit in der VP Bank Gruppe. Seine Aufgaben und Kompetenzen sind im Organisations- und Geschäftsreglement sowie in den Funktionsbeschreibungen für die einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung festgelegt. Das Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wird durch das GEM bestätigt und dem Verwaltungsrat zur Information vorgelegt.
Der CEO ist für die Gesamtführung und die übergreifende Koordination verantwortlich. Die Mitglieder des GEM treffen sich in der Regel alle zwei Wochen zu einer Sitzung. Es finden zusätzliche Sitzungen und Workshops zur Strategie, zur Unternehmensentwicklung, inkl. Nachhaltigkeitsaspekten, sowie zur Jahresplanung, zur Budgetierung und zu anderen aktuellen Themen statt.
Das GEM ist verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der vom Verwaltungsrat genehmigten Risikopolitik (Rahmenwerk und Risikostrategien) mit den nachfolgenden Aufgaben:
- Operationalisierung des vom Verwaltungsrat verabschiedeten Risk Appetite Statements und Überwachung seiner Einhaltung
- Sicherstellung der operativen Funktionsfähigkeit des Risikomanagementprozesses und der internen Kontrollsysteme
- Besetzung der für eine wirksame Risikobewirtschaftung notwendigen Gremien und Festlegung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
- periodische Überprüfung der Risikopolitik, des Risikorahmenwerks und der Risikostrategien
Sustainability Board
Das Sustainability Board ist ein bereichsübergreifendes Steuerungsgremium, in dem die zentralen Geschäftsbereiche der VP Bank vertreten sind. Die jeweiligen Bereichsverantwortlichen berichten regelmässig über Fortschritte, Massnahmen und Herausforderungen im Zusammenhang mit den ihnen zugeordneten Kennzahlen der ESG-Scorecard. Dadurch entsteht eine konsistente und transparente Informationsbasis über alle Geschäftsbereiche hinweg. Potenzielle thematische Überschneidungen können so frühzeitig erkannt und adressiert werden.
Neben der Überwachung des aktuellen Stands werden im Sustainability Board auch zukünftige Massnahmen diskutiert und weiterentwickelt. Die daraus resultierenden Empfehlungen werden dem GEM zur Entscheidung vorgelegt und zudem dem Nachhaltigkeitsverantwortlichen im VR zur Kenntnis gebracht.
Group Sustainability
Die Abteilung Group Sustainability ist für die strategische Schwerpunktsetzung, die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmassnahmen in den relevanten Geschäftsbereichen, die nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung gegenüber Stakeholdern sowie die Fortschrittskontrolle verantwortlich. Dazu gehört auch die Unterstützung der verschiedenen Geschäftsbereiche bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen sowie die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden. Die Abteilung arbeitet direkt mit den Fachbereichen zusammen, um sie über gruppenweite Massnahmen und Ziele zu informieren und eine Diskussionsgrundlage für Umsetzungs-vorschläge in den jeweiligen Geschäftsbereichen zu schaffen. Wesentliche Massnahmen werden dem Sustainability Board und GEM zur Entscheidung vorgelegt.
Dedicated Functional Experts (DFE)
Um einen effizienten und zielgerichteten Austausch zwischen Group Sustainability und den Fachabteilungen zu gewährleisten, wurden im Jahr 2023 sogenannte DFE etabliert. DFE sind Ansprechpersonen und Koordinatoren rund um das Thema Nachhaltigkeit für ihren jeweiligen Fachbereich und stehen im Austausch mit dem Head Group Sustainability. Beispiele hierfür sind die Zusammenarbeit mit dem Facility Management bei der Entwicklung eines Plans für einen CO2-neutralen Geschäftsbetrieb, die Entwicklung eines Risikorahmenwerks mit den Kollegen aus den Bereichen Risk und Compliance, die Umsetzung unserer Investmentphilosophie bei der Geldanlage, die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in unsere interne Revisionstätigkeit sowie die Erfassung von Naturgefahren und finanzierten CO2-Emissionen im Kreditgeschäft.
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen (GOV-2)
Im Jahr 2025 wurde dem Risk Committee (VRI) des Verwaltungsrates quartalsweise im Rahmen des Quarterly Risk Report ein Fortschrittsbericht in Form der ESG Scorecard vorgelegt. Diese wird im Kapitel ESRS 2 MDR-T offengelegt und enthält die Messgrössen und Ziele sowie den aktuellen Stand zu den im Rahmen der DMA identifizierten Risiken, Chancen und Auswirkungen (IRO). Darüber hinaus hat sich das SDC des Verwaltungsrates an drei Sitzungen mit Nachhaltigkeitsthemen und den entsprechenden Anträgen des GEM befasst. Vorrangig ging es um die regulatorischen Anforderungen, die Sustainability Governance sowie die Überprüfung der ESG-Scorecard zur Fortschrittsberichterstattung auf Grundlage der im Rahmen der DMA identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Ebenfalls thematisiert wurden die Ausarbeitung des Klimatransitionsplans und die damit einhergehenden Klima-Szenario-Analysen und Auswahl von NGFS-Szenarien zur quantitativen Analyse.
Die Festlegung der taktischen Ziele und Pläne sowie die Umsetzung und Steuerung der Nachhaltigkeitsaspekte erfolgen durch das GEM und das Sustainability Board. Selbstverpflichtungen und öffentlich-private Partnerschaften dienen als Rahmen, um Ziele zu definieren und die Umsetzung zu steuern. Darüber hinaus setzt die VP Bank auf die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden, um kompetente und qualifizierte Fachkräfte zu entwickeln. Dies hilft uns, konkrete Ziele zu setzen, effektive Indikatoren zur Messung der Zielerreichung zu definieren und die Fortschritte im Zeitverlauf zu überwachen.
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme (GOV-3)
Bei der Entschädigung an die Mitglieder des Verwaltungsrates werden keine spezifischen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Eine Änderung des Vergütungssystems für den Verwaltungsrat ist nicht geplant.
Die Entlohnung des GEM basiert auf den jährlichen Zielvereinbarungen mit den einzelnen Mitgliedern, worin quantitative und/oder qualitative Ziele festgelegt werden. Mit Ausnahme von Governance Themen sind keine weiteren spezifischen Nachhaltigkeitsziele wie Treibhausgasminderungsziele oder andere klimabezogene Ziele definiert. Nachhaltigkeitsaspekte der Governance werden über Ziele aus folgenden Bereichen abgedeckt: Einhaltung der Vorgaben des Gesetzgebers, der Richtlinien des Unternehmens inklusive des Code of Conduct, Durchführung von Kontrollen der Unternehmensrisken sowie Strategieplanung unter dem Aspekt der langfristigen Wertschöpfung.
Zusätzlich werden mit den aufgeschobenen Vergütungsinstrumenten für GEM-Mitglieder Anreize für langfristiges und verantwortungsbewusstes Agieren geschaffen. Die aufgeschobene Vergütung vested über 7 Jahre und ist zu einem Teil in Aktien (Restricted Share Plan) zugeteilt. Damit wird das mittelfristige und nachhaltige Handeln bewusst gefördert. Zusätzlich behält sich der Verwaltungsrat bis zum Eigentumsübertrag das Recht vor, bei definierten Ereignissen in ausserordentlichen Situationen sowie im Falle von strafrechtlich relevanten Vergehen, grundlegenden Verstössen gegen regulatorische oder gesetzliche Anforderungen oder individuellen Leistungen (z.B. Verstösse gegen die Compliance) die zugeteilten Anwartschaften zu verringern oder auszusetzen. Des Weiteren kann der Verwaltungsrat aus den vorher genannten Gründen bereits übertragene Instrumente innerhalb von drei Jahren zurückfordern.
Erklärung zur Sorgfaltspflicht (GOV-4)
Die folgende Tabelle zeigt auf, an welchen Stellen unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung Informationen zu unseren Due-Diligence-Prozessen enthalten sind. Dazu gehört auch die Darstellung der wichtigsten Aspekte und Schritte unseres Due-Diligence-Prozesses.
Neben der ESRS-basierten Anforderung zur Offenlegung von Sorgfaltspflichten enthält die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch Angaben zu den gesetzlich geforderten Sorgfaltspflichten in Liechtenstein in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtgesetz, SPG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (Sorgfaltspflichtverordnung, SPV).
Kernelemente der Sorgfaltspflicht | Absätze in der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | ESRS 2 SBM-3 ESRS G1 IRO-1 ESRS G1-1 |
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | ESRS 2 SBM-2 ESRS 2 IRO-1 ESRS 2 MDR-P |
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | ESRS 2 IRO-1 ESRS G1 IRO-1 |
d) Massnahmen gegen negative Auswirkungen | ESRS 2 MDR-A ESRS G1 IRO-1 ESRS G1-3 |
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | ESRS 2 MDR-M ESRS 2 MDR-T ESRS G1-4 |
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (GOV-5)
Group Sustainability erstellt die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Unterstützung von ausgewählten Fachkräften (DFE), die einerseits Ansprechpersonen für einzelne Themenbereiche sind und andererseits die Erstellung der für ihren Bereich relevanten Nachhaltigkeitskapitel koordinieren. Sie überprüfen die Anforderungen in ihrem Bereich, stellen sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Daten im Bericht enthalten und konsistent sind und zeigen auf, welche Daten geschätzt sind und wo die VP Bank Massnahmen plant.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung durchläuft einen mehrstufigen Kontrollprozess, der im Jahr 2025 in das bestehende interne Kontrollsystem (IKS) integriert wurde. Dabei wurden Kontrollziele, Kontrollmassnahmen sowie die Kontrollart und -frequenz definiert und konkreten Personen zugewiesen. Die von den Fachbereichen gelieferten Inhalte werden vom Head of Sustainability auf Konsistenz und Vollständigkeit geprüft. Die Mitglieder des GEM müssen die ihrem Bereich zugeteilten Kapitel genehmigen. Die abschliessende Freigabe erfolgt durch das VAU und den Verwaltungsrat.
Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden folgende Risiken identifiziert, basierend auf der Überprüfung historischer Daten und auf Erfahrungswerten des Geschäftsberichts. Eine Priorisierung findet nicht statt.
Tatsächliche und potenzielle Risiken | Risikominderung | Kontrolle |
Ungenügende Inhalte und/oder unzureichender Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung | Involvierung von externen Experten- und Zweitmeinungen | Vier-Augen-Prinzip |
Unzureichende Datenqualität und Verfügbarkeit der Daten | Daten auf Konsistenz mit Vorjahren prüfen und Unterschiede plausibilisieren; Massnahmen zur fortlaufenden Verbesserung der Datenverfügbarkeit und -qualität; Transparenz: Angaben zu Datenquellen sowie verwendeten Proxy-Parameter | Vier-Augen-Prinzip |
Zeitliche Verfügbarkeit | Alignierung mit bestehendem Geschäftsberichtsprozess (inkl. Follow-ups) Frühzeitige Datenanfrage und unterjährige Sensibilisierung der Mitarbeitenden an den diversen Standorten | Vier-Augen-Prinzip |
Angewandte Methoden und Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte | Die Berechnungen und Analysen basieren auf einem Best-Practice-Ansatz, die Methoden sind im Bericht transparent beschrieben und werden, falls nötig, weiterentwickelt und verbessert. | Vier-Augen-Prinzip |
Wesentliche falsche Darstellungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund von böswilligen Handlungen oder Irrtümern | Kontrollprozesse wurden in das Interne Kontrollsystem (IKS) integriert um strukturierte und nachvollziehbare Kontrollen und Plausibilisierungen durch Fachabteilungen und Group Sustainability zu gewährleisten. | Vier-Augen-Prinzip |
Das GEM und der Verwaltungsrat sind im Nachhaltigkeitsprozess integriert und werden über die Fortschritte der Nachhaltigkeitsberichterstellung informiert. Die im Jahr 2024 durchgeführte umfassende doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde im GEM vorgestellt und genehmigt.
Die Risiko-Quartalsberichte an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane umfassen eine detaillierte Überwachung unserer Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf unsere Eigenanlagen, sowie einen Gesamtüberblick in Form der in Kapitel ESRS 2 MDR-M dargelegten ESG Scorecard. Dadurch erhalten das GEM und der Verwaltungsrat ein konsistentes Bild des aktuellen Grades der Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele.