4. Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze und Vergleichbarkeit
Neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards (IFRS)
Seit dem 1. Januar 2025 sind folgende neue und revidierte Standards und Interpretationen in Kraft und haben keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Jahresrechnung der VP Bank Gruppe:
- IAS 21 Mangel an Umtauschbarkeit.
Folgende zukünftigen Änderungen haben keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Jahresrechnung der VP Bank Gruppe
Zurzeit bestehen keine neuen oder geänderten IFRS bzw. Interpretationen, die für die VP Bank Gruppe einen wesentlichen Einfluss haben.
- Jährliche Verbesserungen IFRS Accounting Standards-Volume 11 zu IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 (Inkrafttreten 1. Januar 2026)
- IFRS 9/IFRS 7: Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Inkrafttreten 1. Januar 2026)
- IFRS 9/IFRS 7: Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen (Inkrafttreten 1. Januar 2026)
- IFRS 18: Darstellung und Angaben im Abschluss (Inkrafttreten 1. Januar 2027)
- IFRS 19: Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben (Inkrafttreten 1. Januar 2027)
Mit Ausnahme von IFRS 18 werden die neuen IFRS und die Änderunungen zu bestehenden IFRS keine Auswirkung auf die konsolidierte Jahresrechnung der VP Bank Gruppe haben. Die Einführung von IFRS 18 wird Änderungen auf den Ausweis, die Zusammenfassung der Ergebnisse sowie auf die Offenlegungen im Anhang haben. Die VP Bank Gruppe evaluiert derzeit die Auswirkungen des neuen Standards für den Konzernabschluss. Die Umsetzung von IFRS 18 erfolgt auf den 1. Januar 2027.