Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen
Die ungeprüfte Zwischenberichterstattung wurde in Übereinstimmung mit den in der Europäischen Union anwendbaren International Financial Reporting Standards (EU-IFRS, IAS 34) und dem liechtensteinischen Recht erstellt. Der Halbjahresabschluss ist auf der Basis der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Jahresabschlusses 2023 erstellt worden.
Änderungen der Schätzungen
Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern per Jahresende 2023 wurde festgestellt, dass bei diversen Anlagen in Informatiksysteme die geschätzte Nutzungsdauer (3 bis 7 Jahre) innerhalb dieser Zeitperiode verlängert werden kann. Die Anpassungen erfolgten auf Anfang 2024. Die Restbuchwerte per 31. Dezember 2023 der betroffenen Anlagen werden entsprechend über die neue Restlaufzeit abgeschrieben. Dies führte zu einer Reduktion des Abschreibungsaufwandes für das 1. Semester 2024 von CHF 4.1 Mio.
Neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards
Seit dem 1. Januar 2024 sind folgende neue und revidierte Standards und Interpretationen in Kraft und haben keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Jahresrechnung der VP Bank Gruppe:
- Änderungen an IAS 1 «Darstellung und Abschluss»: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig.
- Änderungen an IAS 1 «Darstellung und Abschluss»: Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenant.
- Änderungen an IFRS 16 «Leasingverhältnisse»: Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback Transaktionen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Gemäss Medienmitteilung vom 17. Mai 2024 arbeitet die VP Bank an der Umsetzung substanzieller Effizienzmassnahmen, um die Kostenbasis nachhaltig zu senken. Ein entsprechendes Massnahmenpaket wurde vom Verwaltungsrat am 8. August 2024 beschlossen. Diese Massnahmen können wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung der VP Bank Gruppe im zweiten Halbjahr 2024 haben.
Der Verwaltungsrat hat den Halbjahresbericht an seiner Sitzung vom 8. August 2024 behandelt, genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Rechtsfälle
Die VP Bank Gruppe ist im Rahmen des ordentlichen Bankgeschäfts in verschiedene rechtliche Verfahren involviert. Das rechtliche und regulatorische Umfeld, in dem sich die VP Bank Gruppe bewegt, birgt erhebliche Prozess-, Compliance-, Reputations- und andere Risiken im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen und regulatorischen Verfahren. Die Auswirkungen dieser Verfahren auf die finanzielle Stärke bzw. die Profitabilität der VP Bank Gruppe sind abhängig von Verfahrensstand und -ausgang. Die VP Bank Gruppe hat für die Überwachung und die Steuerung dieser Risiken entsprechende Prozesse, Berichte und Gremien eingesetzt. Zudem bildet sie für laufende und drohende Verfahren Rückstellungen, wenn sie die Wahrscheinlichkeit eines finanziellen Vermögensabflusses höher einschätzt als die Wahrscheinlichkeit, dass dieser nicht eintritt. In vereinzelten Fällen, in denen sich der Betrag nicht verlässlich abschätzen lässt, z.B. aufgrund des frühen Stadiums oder der Komplexität eines Verfahrens oder anderer Faktoren, wird keine Rückstellung gebildet, sondern es kann eine Eventualverbindlichkeit ausgewiesen werden. Die nachfolgend beschriebenen Risiken sind gegebenenfalls nicht die einzigen, denen die VP Bank Gruppe ausgesetzt ist. Zusätzliche, gegenwärtig unbekannte Risiken oder derzeit als unwesentlich eingeschätzte Risiken und Verfahren können ebenfalls Einfluss auf den künftigen Geschäftsverlauf, das operative Ergebnis und die Aussichten der VP Bank Gruppe haben.
Im Fall vor dem High Court of Justice in London hat dieser der VP Bank (Schweiz) AG Anfang 2020 eine Zivilklage zugestellt. Die VP Bank AG ist ebenfalls Beklagte und erhielt die Klage im März 2020. Hauptbeklagter ist ein ehemaliges Organ eines ausländischen Rentenfonds. Dieser soll in seiner Funktion unrechtmässig Vertriebsentschädigungen für Investmentfonds entgegengenommen haben. Die Klage richtet sich gegen mehr als 40 Beklagte, darunter verschiedene andere Banken und Einzelpersonen, welche Zahlungen abgewickelt oder Vertriebsentschädigungen entrichtet hatten. Der VP Bank AG und der VP Bank (Schweiz) AG wird eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht vorgeworfen. Auch hätten sie bei der Abwicklung der fraglichen Zuwendungen von mindestens USD 46 Mio. mitgewirkt, so dass sie für den entstandenen Schaden eine ausservertragliche Solidarhaftpflicht zu übernehmen hätten. Die VP Bank Gruppe bestreitet die Vorwürfe und den Gerichtsstand. Zwei beklagte Schweizer Banken haben den UK-Gerichtsstand rechtskräftig erfolgreich bestritten.
Aktuell erachtet die VP Bank Gruppe das Risiko eines Vermögensabflusses im oben genannten Fall als gering, weshalb keine Rückstellungen gebildet wurden.
Wichtigste Fremdwährungsumrechnungskurse
Für die wichtigsten Währungen galten nachstehende Umrechnungskurse:
Veränderungen | ||||||||||
Stichtagskurse | Durchschnittskurse | Stichtagskurse | Durchschnittskurse | |||||||
30.06.2024 | 30.06.2023 | 31.12.2023 | H1 2024 | H1 2023 | 2023 | Laufendes Jahr | Vorjahr | Laufendes Jahr | Vorjahr | |
USD/CHF | 0.8986 | 0.8947 | 0.8417 | 0.88969 | 0.91231 | 0.89902 | 7 % | 0 % | –1 % | –2 % |
EUR/CHF | 0.9631 | 0.9761 | 0.9297 | 0.96156 | 0.98547 | 0.97166 | 4 % | –1 % | –1 % | –2 % |
SGD/CHF | 0.6631 | 0.6611 | 0.6380 | 0.66038 | 0.68259 | 0.66929 | 4 % | 0 % | –1 % | –3 % |
HKD/CHF | 0.1151 | 0.1142 | 0.1078 | 0.11378 | 0.11639 | 0.11483 | 7 % | 1 % | –1 % | –2 % |
GBP/CHF | 1.1359 | 1.1374 | 1.0729 | 1.12520 | 1.12475 | 1.11722 | 6 % | –0 % | 1 % | 0 % |