9. Informationspolitik

Die gesetzlich vorgeschriebenen Kundmachungen der VP Bank erfolgen rechtswirksam in den amtlichen liechtensteinischen Publikationsorganen oder, wo das Gesetz die elektronische Kundmachung zulässt, mittels eines von der VP Bank zu bestimmenden elektronischen Kommunikationsmittels (Statuten, Art. 25 Ziffer 1).

Die VP Bank informiert die Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmenden offen, umfassend und zeitgerecht. Ihre Informationspolitik richtet sich nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kapitalmarktteilnehmenden. Die VP Bank informiert die Aktionäre sowie die Kapitalmarktteilnehmenden mit ausführlichen Jahres- und Halbjahresberichten, die für die VP Bank Gruppe nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt werden, sowie mit Medieninformationen über aktuelle Veränderungen und Entwicklungen.

Als an der SIX Swiss Exchange AG kotiertes Unternehmen untersteht die VP Bank insbesondere der Pflicht zur unverzüglichen Bekanntgabe kursrelevanter Ereignisse (Ad-hoc-Publizitätspflicht).