Governance

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (GOV-1)

Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist für die mittel- bis langfristige strategische Ausrichtung der VP Bank verantwortlich. Ihm obliegt die oberste Leitung, Aufsicht und Kontrolle. Die liechtensteinische Gesetzgebung sieht eine klare Trennung zwischen der obersten Leitung, der Aufsicht und der Kontrolle durch den Verwaltungsrat sowie der operativen Führung vor. Der Verwaltungsrat der VP Bank besteht ausschliesslich aus nicht-exekutiven Mitgliedern. Die Corporate Governance Struktur der VP Bank basiert somit auf einem dualistischen System der Unternehmensverwaltung (Two-Tier system).

Der Verwaltungsrat der VP Bank besteht aus sieben Mitgliedern. Der Anteil der Frauen im Verwaltungsrat beträgt 28.6 Prozent. Kein Mitglied gehörte in den letzten drei Geschäftsjahren dem Group Executive Management (GEM) oder der Geschäftsleitung einer Gruppengesellschaft an. Zwei Verwaltungsratsmitglieder sind Vertreter von Ankeraktionären, die weiteren fünf Mitglieder (d.h. 71.4 Prozent) sind unabhängig. Es gibt keine Vertretung von Beschäftigten und anderen Arbeitskräften im Verwaltungsrat. Die Mitglieder des Verwaltungsrates verfügen sowohl individuell als auch kollektiv über Erfahrungen, die für die Sektoren, Produkte, geografischen Standorte und die nachhaltige Ausrichtung der VP Bank relevant sind.

Die Tabelle unten gibt Auskunft über Name, Alter, Funktionen, Eintritt und verbleibende Amtsdauer der Verwaltungsrats­mitglieder, sowie über die Absolvierung des Kurses «Responsible Banking for Board Members and Executives» der Principles for Responsible Banking  (PRB) Academy. Ziel dieses Kurses ist es, Führungskräfte und Verwaltungsratsmitglieder mit den wesentlichen Aspekten des Pariser Abkommens, den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (UN-SDG) und den Grundsätzen für verantwortungs­bewusstes Bankwesen (PRB) vertraut zu machen und sie in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen über Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten zu treffen.

Name

Jahrgang

Funktionen

Eintritt

Gewählt bis GV

Mitgliedschaft in Ausschüssen

Erfahrungsschwerpunkte

Abschluss PRB Kurs

Stephan Zimmermann

1956

Präsident

2023

2026

Strategy & Digitalisation Committee1, Nomination & Compensation Committee

Kenntnisse im Bank- und Finanzdienstleistungs­geschäft, Risiko und Compliance, Audit und Buchhaltung, Geschäfts- und Menschenführung, Private Banking, Retail Banking, Depositengeschäft, Fondsgeschäft, Intermediärgeschäft, Markt Europa (inkl. CH), Markt Asien, Technologie und Digitalisierung

Nein

Ursula Lang

1967

Vize­präsidentin

2016

2025

Risk Committee1, Nomination & Compensation Committee, Audit Committee

Kenntnisse im Bank- und Finanzdienstleistungs­geschäft, Risiko und Compliance, Recht, Kreditrisikomanagement, Audit und Buchhaltung, Geschäfts- und Menschenführung, Unternehmensführung, Private Banking, Retail Banking, Intermediärgeschäft, ESG

Ja

Dr. Mauro Pedrazzini

1965

Vize­präsident

2022

2025

Strategy & Digitalisation Committee, Risk Committee

Kenntnisse im Bank- und Finanzdienst­leistungsgeschäft, Geschäfts- und Menschen­führung, Private Banking, Retail Banking, Fonds­geschäft, Intermediär­geschäft, Treuhand­geschäft, Vermögens­verwaltung, Markt Liechtenstein, Markt Europa (inkl. CH), Technologie und Digitalisierung, Gesetzgebung, Kommunikation und Public Relations

Ja

Stefan Amstad

1970

Mitglied

2023

2026

Audit Committee1, Risk Committe1

Kenntnisse im Bank- und Finanzdienst­leistungs­geschäft, Risiko und Compliance, Kreditrisiko­management, Audit und Buchhaltung, Geschäfts- und Menschenführung, Private Banking, Retail Banking, Depositengeschäft

Nein

Philipp Elkuch

1969

Mitglied

2021

2027

Nomination & Compensation Committee1, Strategy & Digitalisation Committee

Risikomanagement, Geschäfts- und Menschenführung, Depositengeschäft, Markt Liechtenstein, Technologie und Digitalisierung, ESG

Ja

Dr. Beat Graf

1964

Mitglied

2014

2026

Nomination & Compensation Committee, Audit Committee

Kenntnisse im Bank- und Finanzdienst­leistungsgeschäft, Risiko und Compliance, Geschäfts- und Menschenführung, Private Banking, Retail Banking, Intermediär­geschäft, Markt Liechtenstein, Markt Europa (inkl. CH)

Ja

Katja Rosenplänter-Marxer

1981

Mitglied

2020

2026

Risk Committee, Nachhaltigkeits­verantwortliche im Verwaltungsrat

Risiko und Compliance, Audit und Buchhaltung, Intermediärgeschäft, Markt Liechtenstein, ESG

Ja

1Vorsitz

Dem Verwaltungsrat als Gesamtorgan obliegen die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführung im Sinne des Gesetzes und der Statuten der VP Bank. In diesem Rahmen sorgt er für eine sichere, erfolgs­orientierte und zukunftsgerichtete Führung der VP Bank durch das GEM. Um seine Aufgaben erfüllen zu können, wird der Verwaltungsrat durch vier Ausschüsse unterstützt: das Nomination & Compensation Committee (NCC), das Audit Committee (VAU), das Risk Committee (VRI) und das Strategy & Digitalisation Committee (SDC). Zusätzlich gibt es im Verwaltungsrat eine Nachhaltigkeitsverantwortliche, die ausschuss­übergreifend die Nachhaltigkeitsaspekte vertritt und eine konsequente und einheitliche Umsetzung unterstützt.

Die Aufgaben, Kompetenzen, Rechte und Pflichten der verschiedenen Ausschüsse sind im Organisations- und Geschäftsreglement (öffentlich) festgelegt. Die Funktionen der Verwaltungsratsausschüsse sind zudem in eigenen Reglementen festgehalten. Die Nachhaltigkeitsaspekte werden im Reglement Sustainability Governance für den Verwaltungsrat festgehalten. Darin sind auch die Aufgaben der Nachhaltigkeits­verantwortlichen definiert.

Änderungen in der Geschäftstätigkeit oder neue regulatorische Vorschriften im Hinblick auf Nachhaltig­keitsaspekte führen zu neuen Aufgaben innerhalb des GEM und erhöhen die Komplexität des Betriebs. Daraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen in der Aufsichts­tätigkeit des Verwaltungsrates. Das NCC überprüft mindestens einmal pro Jahr, ob neue Anforderungen an die Qualifikationen der Mitglieder des Verwaltungsrates oder des GEM sowie der Inhaber von Schlüsselfunktionen entstehen und ob diese durch die Gesamtheit der Organe bzw. durch die einzelnen Personen ausreichend abgedeckt sind. Wo ein Defizit erkannt wird, leitet das NCC umgehend Massnahmen ein, um in der Gesamtheit aller Mitglieder der Organe und bei den einzelnen Funktionsinhabern eine einwandfreie Geschäftsführung sicherzustellen. Zudem führt der Verwaltungsrat jedes Jahr eine Selbst-Evaluation durch. In diesem Rahmen werden Massnahmen zur Weiterentwicklung des Verwaltungsrates erörtert.

Der Verwaltungsrat hat Richtlinien zur Einführung und Schulung von Mitgliedern des Verwaltungsrates verabschiedet. Das Konzept umfasst das Einführungsprogramm für neue Mitglieder, die Weiterbildung im Verwaltungsrats-Gremium sowie die individuelle Weiterbildung. Für den Kompetenzaufbau im Bereich Nachhaltigkeit haben einige Mitglieder des Verwaltungsrates in der Amtsperiode 2022/23 den Kurs «Responsible Banking for Board Members and Executives» der Principles for Responsible Banking (PRB) Academy erfolgreich absolviert. Der Kompetenz­erwerb wurde mittels einer abschliessenden Prüfungsleistung sichergestellt. Für die Mitglieder des Verwaltungsrates werden zudem interne Schulungen durchgeführt. Darüber hinaus können sie auf die Nachhaltigkeitsexpertise innerhalb der Bank zurückgreifen, insbesondere durch die Schnittstelle zwischen der Nachhaltigkeitsverantwortlichen im Verwaltungsrat und dem Head Group Sustainability.

Aufgaben des Verwaltungsrates in Bezug auf Nachhaltigkeit

Der Verwaltungsrat definiert die Nachhaltigkeitsstrategie in Abstimmung mit der Unternehmens­strategie, einschliesslich der Nachhaltigkeitsziele (in Abstimmung mit dem SDC). Der Verwaltungsrat trägt die Gesamt­verantwortung für das Risikomanagement, einschliesslich der ESG-Risiken und der klimabezogenen Finanzrisiken. Die Nachhaltigkeitsziele, basierend auf der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) und den daraus abgeleiteten Messgrössen, werden quartalsweise im Rahmen des Quarterly Risk Report in Form einer ESG Scorecard zur Fortschritts­überwachung dem Risikoausschuss (VRI) und dem SDC vorgelegt.

Im Reglement Sustainability Governance für den Verwaltungsrat sind die folgenden Hauptaufgaben aufgelistet:

  • Bewertung der Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen für die Strategie und die Geschäftstätigkeit der VP Bank und ihrer Gruppengesellschaften
  • Definition einer Nachhaltigkeitsstrategie in Abstimmung mit der Unternehmensstrategie, einschliesslich Nachhaltigkeitszielen (in Abstimmung mit dem SDC)
  • Bereitstellung eines gesamtheitlichen Rahmenwerks zur Sustainability Governance für die VP Bank mit
  • Nachhaltigkeitsstrategie als Teil des Strategieprozesses des Unternehmens
  • Definition von Funktionen und Verantwortlichkeiten
  • Berichterstattung auf Ebene des GEM und des Verwaltungsrates
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit von nachhaltigkeitsspezifischen Fähigkeiten und Kenntnissen als Teil der Kompetenzen der Mitglieder des Verwaltungsrates (in Koordination mit dem Nomination & Compensation Committee)
  • Definition und Umsetzung von Kriterien für Nachhaltigkeitsrisiken (in Abstimmung mit dem Risikoausschuss)
  • kontinuierliche Weiterverfolgung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und der Erreichung der KPIs (in Zusammenarbeit mit dem SDC)
  • Evaluierung der Umsetzung von freiwilligen Nachhaltigkeitsrahmenwerken
  • Ernennung einer Nachhaltigkeitsverantwortlichen des Verwaltungsrates

Die Nachhaltigkeitsverantwortliche des Verwaltungsrates unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben in Bezug auf die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der Bank und der Bankengruppe, soweit diese die ökologische und soziale Nachhaltigkeit sowie die nachhaltige Unternehmensführung der Bank und der Bankengruppe betreffen.

Die Nachhaltigkeitsverantwortliche des Verwaltungsrates wird vom NCC nominiert und jährlich vom Verwaltungsrat ernannt. Sie berichtet dem SDC. Die Nachhaltigkeitsverantwortliche des Verwaltungsrates ist das Bindeglied zwischen Verwaltungsrat und seinen Ausschüssen sowie dem CEO und den Verantwortlichen für die operative Implementierung der Nachhaltigkeits­strategie (Vorsitzender Sustainability Board und Head Group Sustainability). Die Hauptaufgaben umfassen die Teilnahme am Strategieprozess auf Verwaltungs­ratsebene, Bewertung des ESG-Reports, des Nachhaltigkeitsberichts und des Revisionsberichts. Die Nachhaltigkeits­verantwortliche wird mindestens dreimal pro Jahr zu den Sitzungen des SDC eingeladen, um über nachhaltigkeits­bezogene Themen zu berichten, sie zu präsentieren und zu diskutieren.

Detaillierte Informationen zu den Kursinhalten und Lernzielen sind der zugehörigen Programm-Website unter diesem Link zu entnehmen.

Die Gruppenleitung

Die Gruppenleitung ist für die Führung der VP Bank Gruppe verantwortlich und wird als Group Executive Management (GEM) bezeichnet. Die Gruppenleitung der VP Bank besteht aus sechs Mitgliedern. Die Arbeitnehmervertretung hat keinen Einsitz im GEM. Der Anteil der Frauen in der Gruppenleitung beträgt 16.7 Prozent. Die Mitglieder der Gruppenleitung verfügen sowohl individuell als auch kollektiv über Erfahrungen, die für die Sektoren, Produkte und geografischen Standorte der VP Bank relevant sind.

Die Gruppenleitung setzt sich per 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen:

Name

Jahrgang

Funktionen

Eintritt VP Bank

Mitglied seit

Dr. Urs Monstein

1962

Chief Executive Officer (CEO), Chief Operating Officer (COO)

2018

2018

Roger Barmettler

1972

Chief Financial Officer (CFO), Stellvertreter des CEO

2020

2021

Patrick Bont

1975

Chief Risk Officer (CRO)

2020

2020

Dr. Mara Harvey

1971

Head of Region Europe

2023

2023

Adrian Schneider

1985

Head of Region LI & BVI

2023

2023

Dr. Rolf Steiner

1968

Head of Group Products & Solutions

2019

2023

Per 1. Januar 2025 gab es Veränderungen in der Gruppenleitung, die im Geschäftsbericht unter «Corporate Governance und Vergütungsbericht» im nicht geprüften Teil erläutert werden.

Das GEM ist das geschäftsführende Organ. Es unterstützt den Verwaltungsrat in der Entwicklung der Strategie und ist verantwortlich für deren Umsetzung und Ergebnisse und unterstützt die Zusammenarbeit in der VP Bank Gruppe. Seine Aufgaben und Kompetenzen sind im Organisations- und Geschäftsreglement sowie in den Funktions­beschreibungen für die einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung festgelegt. Das Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wird durch das GEM bestätigt und dem Verwaltungsrat zur Information vorgelegt.

Der CEO ist für die Gesamtführung und die übergreifende Koordination verantwortlich. Die Mitglieder des GEM treffen sich in der Regel alle zwei Wochen zu einer Sitzung. Es finden zusätzliche Sitzungen und Workshops zur Strategie, zur Unternehmensentwicklung, inkl. Nachhaltigkeitsaspekten, sowie zur Jahresplanung, zur Budgetierung und zu anderen aktuellen Themen statt.

Das GEM ist verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der vom Verwaltungsrat genehmigten Risikopolitik (Rahmenwerk und Risikostrategien) mit den nachfolgenden Aufgaben:

  • Operationalisierung des vom Verwaltungsrat verabschiedeten Risk Appetite Statements und Überwachung seiner Einhaltung
  • Sicherstellung der operativen Funktionsfähigkeit des Risikomanagementprozesses und der internen Kontrollsysteme
  • Besetzung der für eine wirksame Risikobewirtschaftung notwendigen Gremien und Festlegung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
  • periodische Überprüfung der Risikopolitik, des Risikorahmenwerks und der Risikostrategien

Group Sustainability

Die Abteilung Group Sustainability ist verantwortlich für die strategische Schwerpunktsetzung, die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmassnahmen, die nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung gegenüber Stake­holdern sowie die Fortschrittskontrolle. Dazu gehört auch die Unterstützung der verschiedenen Geschäftsbereiche bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen sowie die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden. Die Abteilung Group Sustainability arbeitet direkt mit den Fachbereichen zusammen, um sie über gruppenweite Massnahmen und Ziele zu informieren und eine Diskussionsgrundlage für Umsetzungs­vorschläge in den jeweiligen Geschäftsbereichen zu schaffen. Wesentliche Massnahmen werden dem Sustainability Board und GEM zum Entscheid unterbreitet.

Dedicated Functional Experts (DFE)

Um einen effizienten und zielgerichteten Austausch zwischen Group Sustainability und den Fachabteilungen zu gewährleisten, wurden im Jahr 2023 sogenannte DFE etabliert. DFE sind Ansprechpersonen und Koordinatoren rund um das Thema Nachhaltigkeit für ihren jeweiligen Fachbereich und stehen im Austausch mit dem Head Group Sustainability. Beispiele hierfür sind die Zusammenarbeit mit dem Facility Management bei der Entwicklung eines Plans für einen CO2-neutralen Geschäftsbetrieb, die Entwicklung eines Risikorahmenwerks mit den Kollegen aus den Bereichen Risk und Compliance, die Umsetzung unserer Investmentphilosophie bei der Geldanlage, die Integration von Nachhaltigkeits­aspekten in unsere interne Revisionstätigkeit sowie die Erfassung von Naturgefahren und finanzierten CO2-Emissionen im Kreditgeschäft.

Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen (GOV-2)

Im Jahre 2024 wurde dem Risk Committee (VRI) des Verwaltungsrates quartalsweise im Rahmen des Quarterly Risk Report ein Fortschrittsbericht in Form der ESG Scorecard vorgelegt. Diese wird im Kapitel ESRS 2 MDR-T offengelegt und enthält die Messgrössen und Ziele sowie den aktuellen Stand zu den im Rahmen der DMA identifizierten Risiken, Chancen und Auswirkungen (IRO). Darüber hinaus hat sich das SDC des Verwaltungsrates an vier Sitzungen mit Nachhaltigkeitsthemen und den entsprechenden Anträgen des GEM befasst. Vorrangig ging es um die Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie und das Ambitionsniveau, die Stärkung der Sustainability Governance sowie die Verankerung im Weisungswesen. Ziel der Überprüfung war es, eine klare und transparente Vorgehensweise aufzuzeigen, um eine zielgerichtete Umsetzung in der Zukunft zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurden den Gremien ebenfalls die Ergebnisse der DMA vorgestellt und die darin als wesentlich beurteilten IRO, wie in Kapitel ESRS 2 SBM-3 angeführt.

Die Festlegung der taktischen Ziele und Pläne sowie die Umsetzung und Steuerung der Nachhaltigkeits­aspekte erfolgen durch das GEM und das Sustainability Board. Das Sustainability Board ist ein übergreifendes Gremium, in dem alle Geschäftsbereiche vertreten sind. Die Vertreter der jeweiligen Geschäftsbereiche berichten über Fortschritte, Massnahmen und Herausforderungen in Bezug auf die ihrem Geschäftsbereich zugeordneten Kennzahlen der ESG Scorecard. So wird eine einheitliche Informations­grundlage über die Geschäftsbereiche hinweg ermöglicht und thematische Überschneidungen werden frühzeitig identifiziert. Die Empfehlungen des Sustainability Boards werden dem GEM vorgelegt und dem Nachhaltigkeits­verantwortlichen im Verwaltungsrat zur Kenntnis gebracht.

Selbstverpflichtungen und öffentlich-private Partnerschaften dienen als Rahmen, um Ziele zu definieren und die Umsetzung zu steuern. Darüber hinaus setzen wir auf die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden, um kompetente und qualifizierte Fachkräfte zu entwickeln. Dies hilft uns, konkrete Ziele zu setzen, effektive Indikatoren zur Messung der Zielerreichung zu definieren und die Fortschritte im Zeitverlauf zu überwachen.

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme (GOV-3)

Verwaltungsrat

Bei der Entschädigung an die Mitglieder des Verwaltungsrates werden keine spezifischen Nachhaltigkeits­aspekte berücksichtigt. Eine Änderung des Vergütungssystems für den Verwaltungsrat ist nicht geplant.

Group Executive Management

Die Entlohnung des GEM basiert auf den jährlichen Zielvereinbarungen mit den einzelnen Mitgliedern, worin quantitative und/oder qualitative Ziele festgelegt werden. Mit Ausnahme von Governance Themen sind keine weiteren spezifischen Nachhaltigkeitsziele wie Treibhausgas­minderungsziele oder andere klimabezogene Ziele definiert. Nachhaltigkeits­aspekte der Governance werden über Ziele aus folgenden Bereichen abgedeckt: Einhaltung der Vorgaben des Gesetzgebers, der Richtlinien des Unternehmens inklusive des Code of Conduct, Durchführung von Kontrollen der Unternehmensrisken sowie Strategieplanung unter dem Aspekt der langfristigen Wertschöpfung.

Mit den aufgeschobenen Vergütungs­instrumenten werden Anreize für langfristiges und verantwortungsbewusstes Agieren geschaffen. Im Rahmen des Performance Share Plan (PSP) unterliegen die zugeteilten Anwartschaften einem Vesting Multiple, welcher sich je nach Zielerreichung über die drei ersten Jahre der fünfjährigen Planlaufzeit innerhalb einer Bandbreite von 50 bis 150 Prozent bewegt. Damit wird das mittelfristige und nachhaltige Handeln bewusst gefördert. Zusätzlich behält sich der Verwaltungsrat bis zum Eigentumsübertrag das Recht vor, bei definierten Ereignissen in ausserordentlichen Situationen sowie im Falle von strafrechtlich relevanten Vergehen, grundlegenden Verstössen gegen regulatorische oder gesetzliche Anforderungen oder individuellen Leistungen (z.B. Verstösse gegen die Compliance) die zugeteilten Anwart­schaften zu verringern oder auszusetzen. Des Weiteren kann der Verwaltungsrat aus den vorher genannten Gründen bereits übertragene Instrumente innerhalb von drei Jahren zurückfordern.

Erklärung zur Sorgfaltspflicht (GOV-4)

Die folgende Tabelle zeigt auf, an welchen Stellen unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung Informationen zu unseren Due Diligence Prozessen enthalten sind. Dazu gehört auch die Darstellung der wichtigsten Aspekte und Schritte unseres Due Diligence Prozesses.

Neben der ESRS-basierten Anforderung zur Offenlegung von Sorgfaltspflichten enthält die Nachhaltigkeits­berichterstattung auch Angaben zu den gesetzlich geforderten Sorgfaltspflichten in Liechtenstein in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtgesetz, SPG) und der dazugehörigen Durchführungs­verordnung (Sorgfaltspflichtverordnung, SPV).

Kernelemente der Sorgfaltspflicht

Absätze in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell

ESRS 2 SBM-3 ESRS G1 IRO-1 ESRS G1-1

b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht

ESRS 2 SBM-2 ESRS 2 IRO-1 ESRS 2 MDR-P

c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen

ESRS 2 IRO-1 ESRS G1 IRO-1

d) Massnahmen gegen negative Auswirkungen

ESRS 2 MDR-A ESRS G1 IRO-1 ESRS G1-3

e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation

ESRS 2 MDR-M ESRS 2 MDR-T ESRS G1-4

Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (GOV-5)

Group Sustainability erstellt die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Unterstützung von ausgewählten Fachkräften (DFE), die einerseits Ansprechpersonen für einzelne Themenbereiche sind und andererseits die Erstellung der für ihren Bereich relevanten Nachhaltigkeitskapitel koordinieren. Sie überprüfen die Anforderungen in ihrem Bereich, stellen sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Daten im Bericht enthalten und konsistent sind und zeigen auf, welche Daten geschätzt sind und wo die VP Bank Massnahmen plant.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung durchläuft einen mehrstufigen Kontrollprozess. Die von den DFE gelieferten Inhalte werden von Group Sustainabilty auf Konsistenz und Vollständigkeit geprüft und die Mitglieder des GEM müssen die ihrem Bereich zugeteilten Kapitel genehmigen. Die abschliessende Freigabe erfolgt durch das VAU und den Verwaltungsrat.

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden folgende Risiken identifiziert, basierend auf der Überprüfung historischer Daten und Erfahrungswerten des Geschäftsberichts. Eine Priorisierung findet nicht statt.

Tatsächliche und potenzielle Risiken

Risikominderung

Kontrolle

Ungenügende Inhalte und/oder unzureichender Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Involvierung von externen Experten- und Zweitmeinungen

Vier-Augen-Prinzip

Unzureichende Datenqualität und Verfügbarkeit der Daten

Daten auf Konsistenz mit Vorjahren prüfen und Unterschiede plausibilisieren; Erstellung eines Datenkonzepts und die Erweiterung der Datenverfügbarkeit sind Gegenstand von geplanten Verbesserungen; Transparenz: Angaben zu Datenquellen sowie verwendeten Proxy Parameter

Vier-Augen-Prinzip

Zeitliche Verfügbarkeit

Alignierung mit bestehendem Geschäftsberichtsprozess (inkl. Follow-ups) Frühzeitige Datenanfrage und unterjährige Sensibilisierung der Mitarbeitenden an den diversen Standorten

Vier-Augen-Prinzip

Angewandte Methoden und Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte

Die Berechnungen und Analysen basieren auf einem Best-Practice Ansatz, die Methoden sind im Bericht transparent beschrieben und werden, falls nötig, weiterentwickelt und verbessert

Vier-Augen-Prinzip

Wesentliche falsche Darstellungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund von böswilligen Handlungen oder Irrtümern

Risiko- und Kontrollprozess durch die jeweiligen Fachabteilungen sowie Plausibilisierung durch Group Sustainability

Vier-Augen-Prinzip

Das GEM und der Verwaltungsrat sind im Nachhaltigkeitsprozess integriert und werden über die Fortschritte der Nachhaltigkeitsberichterstellung informiert. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde im GEM vorgestellt und genehmigt.

Die Risiko-Quartalsberichte an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane umfassen eine detaillierte Überwachung unserer Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf unsere Eigenanlagen, sowie einen Gesamtüberblick in Form der in Kapitel ESRS 2 MDR-M dargelegten ESG Scorecard. Dadurch erhalten das GEM und der Verwaltungsrat ein konsistentes Bild des aktuellen Grades der Erreichung unserer Nachhaltig­keitsziele.